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Weihnachten im Kinderheim

Weihnachten im Kinderheim

Adventsbacken im „Haus am Czorneboh“ in Wuischke: Die Kinder und Jugendlichen haben gemeinsam mit ihren Erziehern bereits etwas Weihnachtsatmosphäre geschnuppert. Foto: Birgit Andert

Hochkirch. Es ist ein Traum wohl eines jeden Kindes, gemeinsam mit den Eltern daheim unterm Weihnachtsbaum Geschenke auszupacken. Einigen Mädchen und Jungen ist dieses Glück nicht vergönnt. Sie verbringen den Heiligabend und die Feiertage im Kinder- und Jugendheim in Wuischke. Der OLK sprach mit Leiterin Kristina Jöhling über die Bescherung, den Speiseplan und die vielen fleißigen Helfer.

Frau Jöhling, sicherlich sehnen sich viele Ihrer Schützlinge nach einem trauten Heim zu Weihnachten. Für elf von ihnen, so haben Sie es uns vorab verraten, wird das Kinder- und Jugendheim in diesem Jahr zum Bescherungsort. Wie kommt so etwas?

Kristina Jöhling: Es ist einfach so, dass manche Eltern nicht in der Lage sind, sich gut um ihre Kinder zu kümmern. Da ist Weihnachten keine Ausnahme. In einigen Fällen haben die Eltern der Kinder und Jugendlichen kein Sorgerecht. Eine Beurlaubung nach Hause wäre somit gar nicht möglich.

Welches Programm haben Sie und Ihr Team sich einfallen lassen, damit es den Mädchen und Jungen an nichts fehlt?

Kristina Jöhling: Das Programm liegt vor allem in der Hand der Erzieher, die in den Wohngruppen am Heiligabend ihren Dienst verrichten. Sie werden mit den elf Kindern und Jugendlichen gemeinsam vespern. Im Anschluss kommt der Weihnachtsmann mit seinem Gehilfen und einem Engel und beschert. Dazu versammeln wir uns in einem größeren Gruppenraum, der weihnachtlich geschmückt sein wird. Der Bärtige hat im Übrigen im vergangenen Jahr bei den Mädchen und Jungen einen mächtigen Eindruck hinterlassen. Die Geschenke bereiten natürlich die Erzieher vor. Ich verrate hingegen dem Weihnachtsmann, was bezogen auf jedes einzelne Kind in den zurückliegenden Monaten besonders gut gelungen ist. Auf jeden Fall gibt es für jeden einzelnen eine Geschichte aus dem großen Buch des Bärtigen. Danach ist viel Zeit zum Auspacken der Geschenke und zum Spielen. Sobald wir in großer Runde zu Abend gegessen haben, gehen die Kinder wieder in ihre Gruppen und zur Ruhe.

Apropos Essen. Was wird Ihr Haus den Kindern auf die Teller zaubern?

Kristina Jöhling: Zu Weihnachten gibt es mittags Fisch, am ersten Feiertag Ente und am zweiten Feiertag Rinderbraten.

Wer hilft Ihnen beim Geschenkekauf?

Kristina Jöhling: Wir bekommen vom Jugendamt für jedes Kind, das Weihnachten nicht bei seiner Familie verbringt, einen Betrag, von dem wir Präsente kaufen. Diesen Betrag hat Unternehmer Sven Sauer verdoppelt, sodass wir diesmal schöne Gaben für unsere Mädchen und Jungen besorgen konnten.

Ich kann mir gut vorstellen, dass Ihre Einrichtung auch noch andere Menschen gern unterstützen?

Kristina Jöhling: Wie schon in den Vorjahren hat uns auch dieses Mal die Kirchgemeinde Wilthen in der Adventszeit unter die Arme gegriffen. Jedes Kind durfte einen Wunschzettel schreiben und bekam zur Gruppenweihnachtsfeier seinen Wunsch erfüllt. Aber auch über das Jahr hinweg helfen uns zahlreiche Einzelspender und Firmen mit Geld- und Sachspenden, die wir dafür einsetzen, dass sich die Kinder und Jugendlichen bei uns wohl fühlen können. Besonders dankbar sind wir für die Unterstützung der Motorradfreunde Oberlausitz, die auch 2017 wieder mit unseren Kindern ein Adventsbacken veranstalteten und auch bei den einzelnen Gruppenweihnachtsfeiern zu Gast waren.

An welchen Moment können Sie sich als Leiterin dieser Einrichtung erinnern, der Ihnen in Hinblick auf das Weihnachtsfest besonders nahegegangen ist?

Kristina Jöhling: Ich kann mich gut an einen Jungen erinnern, der Weihnachten zu seinen Eltern gefahren ist und vorher noch zu mir sagte, er würde die Feiertage lieber im Heim verbringen, weil zu Hause gar keinen Wert auf dieses Fest gelegt werde. Das hat mich schon sehr bewegt.

Wie kommen die jungen Menschen eigentlich damit klar, dass sie zu Weihnachten keine Familie auffängt und mit ihnen das Fest der Liebe feiert? Kullern da auch mal ein paar Tränen?

Kristina Jöhling: Wie die Geschichte mit dem Jungen zeigt, kennen viele Kinder, die bei uns leben, aus ihrer Familie gar nicht das traditionelle Weihnachtsfest, wie wir es vor Augen haben. Wir versuchen ihnen an diesen Tagen Harmonie, Frieden und Glück zu vermitteln und fangen sie auf, wenn sie doch einmal traurig sind. Aus der Erfahrung heraus lässt sich aber sagen, dass zu Weihnachten eigentlich nicht so viele Tränen fließen. Unabhängig davon leben derzeit viele Geschwister bei uns, die dann auch über die Feiertage gemeinsam im Heim bleiben und damit ein Stück weit Familie bieten.

Es klang bereits an, dass Sie sich gemeinsam mit dem ganzen Team schon recht frühzeitig auf die Festtage vorbereiten. Aber vielleicht können Sie noch einmal kurz zusammenfassen, was alles unternommen wird, damit Weihnachten in Ihrem Haus eine schöne und gelungene Sache wird?

Kristina Jöhling: Sie finden in jeder Gruppe einen Weihnachtsbaum. Zudem haben wir gemeinsam die Zimmer schön geschmückt und überall Lichterketten angebracht und Kerzen aufgestellt. Im Hof hängt seit Kurzem ein großer Herrnhuter Stern, der uns auf das Fest einstimmt. Die Kinder konnten einen Wunschzettel schreiben und Plätzchen backen. Bereits im November machten sich die Erzieher, die zu Weihnachten für den Dienst im „Haus am Czorneboh“ eingeteilt sind, Gedanken darüber, wie wir das Fest in diesem Jahr gestalten wollen. Ich bin mir sicher, es werden ein paar schöne Tage für unsere Kinder.

Nun geht das Jahr 2017 langsam aber sicher seinem Ende entgegen. Was ist für den Jahreswechsel geplant und wie wird der bei Ihnen in Wuischke begangen?

Kristina Jöhling: Zu Silvester sind auf jeden Fall mehr als elf Kinder und Jugendliche bei uns im Haus. In den Gruppen gibt es traditionell Kartoffelsalat und Kinderbowle und viel Zeit zum Spielen. Das neue Jahr werden wir gemeinsam mit einem Feuerwerk begrüßen.

Frau Jöhling, eine Frage bleibt am Ende: Was wünschen Sie sich für die Einrichtung im Jahr 2018?

Kristina Jöhling: Ich wünsche mir, dass wir einige unserer Wünsche und Vorhaben umgesetzt bekommen. So wollen wir gern eine Skater- und Rollerbahn errichten, ein paar Kinderzimmer renovieren und endlich einen Chor im „Haus am Czorneboh“ etablieren. Ansonsten wünsche ich mir natürlich immer, dass sich die Kinder und Jugendlichen bei uns wohl fühlen und dass wir weiter in unserer Arbeit so toll unterstützt werden wie bisher.

Roland Kaiser / 24.12.2017

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Kommentare zum Artikel "Weihnachten im Kinderheim"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Nicki schrieb am

    Der Bericht ist grundlegend falsch.

    Auch ohne Gerichtsbeschluss zur Inobhutnahme und Heimunterbringung, mit Sorgerecht, mit Antrag bei Gericht, ist mein Kind nicht nach Hause gelassen worden, weder Weihnachten, noch Sylvester, noch zum Geburtstag, obwohl es der größte Wunsch meines Kindes war. Es gibt bis heute keinen Gerichtsbeschluss, wahrscheinlich meinte das Jugendamt, dass die Bindung meines Kindes nach dem Tod dessen Vaters zu mir zu eng geworden ist?

    Weder Jugendamt noch Heim haben sich jemals für dieses Verbrechen entschuldigt.

  2. Claudia Haase schrieb am

    Ztat: "In einigen Fällen haben die Eltern der Kinder und Jugendlichen kein Sorgerecht. Eine Beurlaubung nach Hause wäre somit gar nicht möglich." Das ist schlichtweg falsch. Das Umgangsrecht ist in den §§ 1684 und 1685 BGB geregelt und unabhängig vom Sorgerecht der Eltern. Ansonsten hätte u.a kein Vater eines unehelichen Kindes ein Umgangsrecht. Frau Jöhling bzw. der Heimträger hat ganz sicher KEIN Sorgerecht für die Kinder, womit sich im Umkehrschluss nach ihren Angaben, nun die Frage stellt, weshalb die Kinder sich dann bei ihr aufhalten?

    § 1684 BGB: Umgang des Kindes mit den Eltern - Abs. 1: Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

    § 1685 BGB: Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen - Abs. 1: Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. - Abs. 2: Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung).

    § 1626 Abs. 3 BGB statuiert, dass der Umgang mit beiden Elternteilen in der Regel zum Wohl des Kindes gehört. In § 1684 Abs. 1 BGB wird das Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil festegelegt und umgekehrt für beide Elternteile das Recht und die Pflicht auf einen Umgang mit ihrem Kind fixiert. Aber auch andere Personen, die für das Kind bedeutsam sind, haben ein gesetzliches Umgangsrecht. NUR das Familiengericht kann das Umgangsrecht einschränken, wenn dies dem Kindeswohl dient.

    Das Umgangsrecht gibt dem nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteil die Möglichkeit, sich von dem körperlichen und geistigen Wohl seines Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen. Er kann so die verwandtschaftlichen Beziehungen mit dem Kind aufrechterhalten und einer Entfremdung vorbeugen. Das Umgangsrecht soll auch das Bedürfnis nach Liebe auf beiden Seiten (Vater oder Mutter und Kind) erfüllen. Umgang ist ein KinderRecht!

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