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Wenn ein Wespenbefall die Post bremst

Wenn ein Wespenbefall die Post bremst

Postkunden sollten derzeit in Sandförstgen Abstand vom Briefkasten nehmen. Foto: Bernhard Donke

Sandförstgen. Die Vespa-Motorroller waren in den 50er- und 60er-Jahren Kult. Am Briefkasten in Sandförstgen in der Gemeinde Hohendubrau wird derzeit vor ihnen gewarnt – oder doch vor einem Wespenbefall? Immerhin bedeutet das italienische Vespa Wespe. Der örtliche Briefkasten ist jedenfalls mit einem Wespennest belegt.
Im Frühjahr beginnt eine Wespenkönigin damit, einen Unterschlupf zu suchen, in dem sie ihre Eier, in die von ihr errichteten Brutkammern legt. Um die geschlüpften Larven kümmert sie sich zunächst selbst. Bis in den Frühsommer werden weitere Arbeiterinnen mithilfe der ersten Generationen herangezogen. Im Spätsommer wird der sich bildende Staat durch die Aufzucht von Männchen und jungen Königinnen ergänzt.

Im Herbst erfolgt schließlich der Hochzeitsflug, bei dem sich männliche Drohnen und Jungköniginnen mit denen anderer Staaten paaren. Mit der Befruchtung jener Jungköniginnen ist das ganzjährig angestrebte Ziel erreicht. Der zur Arterhaltung gebildete Staat wird nun nicht mehr gebraucht und alle Tiere, ausgenommen der befruchteten Jungköniginnen, sterben an den ersten kalten Tagen des Herbstes. Die befruchteten Weibchen verharren in Kältestarre bis zum nächsten Frühjahr und der Zyklus beginnt von vorn.
Man kann also sagen, dass sich Wespen im Spätsommer im Kampf um Leben und Tod befinden. Kein Wunder also, dass sie nun aggressiver erscheinen.

Was ist bei einem Wespenbefall zu tun?

Wartet man die ersten kühlen Nächte ab, kann das leere Nest rückstandlos und ohne sich in Gefahr zu bringen, entfernt werden. Grundsätzlich ist das Fangen, Verletzen und Töten der Tiere, sowie das Beschädigen oder Zerstören von genutzten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ohne triftigen Grund verboten. Bauen die Tiere ihr Nest also beispielsweise direkt am Türrahmen einer Wohnungstür, darf man die Behausung selbstständig entfernen. Hornissen, die auch zu den Wespenarten zählen, sind hingegen streng geschützt. Manche Staaten können täglich bis zu 500 Gramm Insekten, darunter Fliegen, Mücken, Nachtfalter und sogar gewöhnliche Wespen vertilgen!

Kommt es dann doch einmal zu einem Konflikt im Zusammenleben zwischen Mensch und Hornisse, benötigt man für eine Entfernung oder Umsetzung des Nestes die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. 

BD/tsk / 28.08.2023

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