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Wie weiter mit dem Erbgericht in Eulowitz?

Wie weiter mit dem Erbgericht in Eulowitz?

Das Eulowitzer Erbgericht ist seit Ende Oktober geschlossen, doch das soll nach dem Willen der Gemeinde Großpostwitz nicht lange so bleiben.

Die beliebte Gaststätte an der B 96 in Eulowitz ist seit Ende Oktober geschlossen. Doch dieser Zustand soll nicht von Dauer sein.

Eulowitz. Eine der beliebtesten Ausflugsgaststätten im Bautzener Oberland ist derzeit geschlossen: Das Erbgericht im Großpostwitzer Ortsteil Eulowitz hat Ende Oktober zum vorerst letzten Mal seine Türen für Gäste geöffnet. Dass sich die bisherigen Betreiber vom Erbgericht zurückziehen würden, war schon seit geraumer Zeit bekannt. So schrieb der Großpostwitzer Bürgermeister Markus Michauk (parteilos) bereits im Frühjahr auf der Gemeinde-Website: „Herr Krumbholz kündigte das Mietverhältnis für das Erbgericht in Eulowitz. Ich bedauere das sehr, respektiere aber seine Entscheidung und bin dankbar für all die Jahre, in denen er und seine Familie das gastronomische Leben unserer Gemeinde bereicherten.“ Die Gemeinde Großpostwitz ist Eigentümerin des Erbgerichts. Gleichzeitig führte er aus: „Gemeinsam wollen wir uns nun bemühen, möglichst zeitnah einen neuen Betreiber zu suchen, um im besten Fall eine gleitende Übernahme zu ermöglichen.“ Familie Krumbholz selbst schrieb auf der offiziellen Facebook-Seite des Erbgerichts: „Auch wenn das Restaurant ein Erfolg war, so bleibt es doch eine Herausforderung! Wir durften sehr viele schöne und wertvolle Erfahrungen sammeln, möchten aber wieder zu mehr Stabilität finden und mehr Zeit für unsere kleine Familie haben.“

Zu der angestrebten gleitenden Übernahme ist es nun nach der letzten Öffnung durch Familie Krumbholz am 27. und 28. Oktober, als es noch einmal die beliebten Burger in vielfältigen Variationen gab, nicht gekommen. Bürgermeister Markus Michauk teilt auf Anfrage des Oberlausitzer Kurier zum aktuellen Sachstand folgendes mit: „Das Erbgericht ist derzeit geschlossen. Seit der Kündigung des Pachtvertrages bemühen wir (der Vorpächter und die Gemeinde als Eigentümerin) uns gemeinsam, einen Folgebetreiber zu akquirieren. Dieser Prozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen und deshalb kann ich die Frage nach dem Wiedereröffnungstermin heute noch nicht beantworten. Es gibt sehr unterschiedliche gastronomische Konzepte und die Möglichkeiten des Hauses sind breit gefächert. Es gilt, eine tragfähige Lösung auszuwählen. Der Meinungsbildungsprozess im Gemeinderat dauert noch an.“

Eine mögliche Lösung immerhin stand bereits auf der jüngsten Gemeinderatssitzung am vergangenen Donnerstag (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) auf der Tagesordnung: Laut Beschlussvorlage waren die Abgeordneten aufgerufen, über den Abschluss eines Pachtvertrages mit einem in Cunewalde ansässigen Gastronomen zu befinden. Da dessen Konzept auch den Saal umfasse, könne dieser laut Vorlage nach dem Abschluss des Vertrages nicht mehr als öffentliche Einrichtung betrieben werden, weshalb die entsprechende Widmung aufgehoben werden müsse. Beide Seiten streben demnach einen „frühestmöglichen Abschluss“ an.

Uwe Menschner / 12.11.2023

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