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Ab Mittwoch nur noch mit Maske ins Geschäft

Ab Mittwoch nur noch mit Maske ins Geschäft

Einkaufen kann wieder zum Erlebnis werden. Sachsen verabschiedet sich aufgrund der in den Krankenhäusern vergleichsweise niedrigen Bettenbelegung mit Corona-Patienten von einem umstrittenen Dogma. Der Handel sah sich nie als Pandemietreiber. Foto: Archiv

Region. In Sachsen treten am morgigen Mittwoch neue Corona-Regeln in Kraft. Darüber hat die Staatsregierung informiert. Hintergrund sei der vor einer Woche gefasste Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz. Er sieht mehrere Lockerungen vor. 

Demnach sind Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, ohne Personenbegrenzung möglich. „Nimmt an privaten Zusammenkünften mindestens eine ungeimpfte Person teil, gilt eine Beschränkung auf einen Hausstand plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand“, erklärte eine Sprecherin des Sozialministeriums. Bisher sei das Ganze auf einen weiteren Hausstand und eine Person beschränkt gewesen. Für Beerdigungen und Eheschließungen entfalle die Begrenzung der Teilnehmerzahl. Jedoch müsse nach wie vor die 3G-Regel beachtet werden.

Diese gilt fortan beim Shoppen nicht mehr - solange die für die Bettenbelegung festgelegten Schwellenwerte weiterhin unterschritten werden. Im Einzelhandel ist, wie unter anderem vom Handelsverband gefordert, in dem Fall keine 3G-Nachweispflicht mehr zu erbringen. Das Tragen einer FFP-2-Maske bleibt allerdings ein Muss. Für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von zoologischen Gärten gilt statt der 2G- nunmehr die 3G-Regel. Gleiches trifft zu bei der Nutzung von Außensportanlagen.

Weitere Lockerungen folgen in Kürze

Ab Freitag, 4. März, soll es für die Kultur und den Tourismus in Sachsen weitere Erleichterungen geben. In Dresden wurden dazu bereits Eckpunkte für eine entsprechende Corona-Schutzverordnung beschlossen, die dann das ab morgen gültige Regelwerk ersetzt. Demzufolge können ebenso Clubs, Bars und Diskotheken unter 2Gplus wieder öffnen. Weiterhin gilt ab dem genannten Zeitpunkt für Veranstaltungen, Theater, Opernhäuser und Kinos bis zu 1.000 Besuchern die 3G-Regel. 2Gplus ist dann vorerst Geschichte.

Entfallen werde ebenfalls die Pflicht zur Kontakterfassung in den Kultur- und Freizeiteinrichtungen, hieß es. Für Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern würden die bundeseinheitlichen Regelungen aus dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt. „Das bedeutet, es gilt 2G mit maximal 60 Prozent Auslastung im Innenbereich und maximal 6.000 Zuschauern, im Außenbereich maximal 75 Prozent Auslastung und maximal 25.000 Zuschauer“, meinte ein Sprecher des Sächsischen Staatsministeriums für Kultur und Tourismus. 

Darüber hinaus dürfen ab dem 4. März auch wieder Ungeimpfte mit tagesaktuellem Negativtest eine Gaststätte besuchen oder im Hotel übernachten. Für Reisebüros sollen jegliche Zugangsbeschränkungen wegfallen. „Ich bin zuversichtlich, dass unsere sächsische Kultur- und Tourismuslandschaft in diesem Jahr wieder nachhaltig durchstarten kann“, betonte Staatsministerin Barbara Klepsch vor dem Hintergrund.

Schulunterricht wird wieder ein Muss

Auch soll die Schulbesuchspflicht wieder eingeführt werden. Abmeldungen vom Schulbesuch sind dann nur aus medizinischen und aus anderen Gründen gemäß der Schulbesuchsordnung möglich. Ebenso sollen mehrtägige Schulfahrten erneut stattfinden.

Neu ist laut dem Sächsischen Kultusministerium außerdem: Wenn einzelne Infektionsfälle auftreten, müssen lediglich betroffene Kinder und Jugendliche in häusliche Lernzeit gehen. Ihre Klassenkameraden hingegen können den Unterricht weiterhin besuchen. Allerdings, so lautet in dem Zusammenhang die Bedingung, müssen sich die verbleibenden Schüler der betroffenen Klasse für fünf Tage täglich testen.

Kurzum: Ab dem 7. März sollen die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas nach den Worten von Kultusminister Piwarz „achtsam zurückgefahren werden“. 

Redaktion / 22.02.2022

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