Direkt zum Inhalt springen
Info & Kommentare

Abrissbagger noch zum Schweigen verdonnert

Abrissbagger noch zum Schweigen verdonnert

Foto: Archiv

Die Richter in Görlitz haben sich die Entscheidung sicherlich nicht leicht gemacht. Dennoch steht fest: Der überdimensionale Dreiseithof an der Gutsstraße in Königswartha wird geräumt. Allerdings nicht sofort.

Königswartha. Ungeachtet dessen scheinen sich im Streit um den geplanten Bau eines Supermarktes auf dem ehemaligen Gutshofgelände die Fronten weiter zu verhärten. Mit einem eindringlichen Brief hat sich jetzt die Bürgerinitiative zur Wahrung historischer Bauwerke in Königswartha an die Verwaltungsspitze gewandt. Nur wenige Tage zuvor fiel am Landgericht Görlitz ein Urteil, wonach die einzige Mieterin des in einem sanierungswürdigen Bauzustand befindlichen Gebäudekomplexes diesen nunmehr räumen muss. Der 85-Jährigen wurde dafür eine Schonfrist bis zum 8. Mai eingeräumt. „Bis dahin darf die Baufirma keine weiteren Abrissarbeiten vornehmen“, erklärte Gerichtssprecher Jörg Küsgen. „Ein weiteres Rechtsmittel gegen das landgerichtliche Urteil gibt es nicht.“

Wie nunmehr aus dem Schreiben an Bürgermeister Swen Nowotny hervorgeht, wurde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen ein Normenkontrollantrag zum Bebauungsplan Gutsstraße gestellt. Ziel sei es, diesen für unwirksam erklären zu lassen. Tino Krusche von der Bürgerinitiative zeigt sich zuversichtlich, auf diese Weise doch noch zum erhofften Erfolg zu gelangen. „Vor diesem Hintergrund sollten sich schon einmal alle Beteiligten an einen Tisch setzen und über mögliche Alternativen nachdenken“, meint der Königswarthaer. Wenn das Gericht den Bebauungsplan erst einmal kassiert, so befürchtet auch Gefolgsmann Heinz Kappler, könnte das fatale Auswirkungen auf die Gemeinde haben. Im schlimmsten Fall würde aus Sicht der Bürgerinitiative nicht nur geschichtsträchtige Bausubstanz in Schlossnähe aus dem Ortsbild verschwinden und mit ihr das traute Heim der Seniorin. Immerhin soll bereits Napoleon vor Ort abgestiegen sein.

Angenommen, der Bebauungsplan wird für unzulässig erklärt, wäre auch die Zukunft des Supermarktes ungewiss. „Das bedeutet, dass der wieder abgerissen werden muss“, heißt es in dem Brief. Eine weitere Befürchtung besteht darin, dass möglicherweise Schadenersatzforderungen seitens des Bauherrn auf die Kommune zukommen. „Das alles kann nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sein.“

Schon frühzeitig hätten einige Gemeinderäte bemängelt, dass der geplante Einkaufsmarkt zu groß ausfällt. Das stehe einem Grundzentrum wie Königswartha nicht zu. Darauf stützt sich unter anderem die Argumentation im vom BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) angestrengten Normenkontrollverfahren. Auf Anfrage bestätigte der stellvertretende Sprecher am Oberverwaltungsgericht, dass bereits am 28. Februar ein entsprechender Antrag eingegangen ist. Der muss allerdings noch begründet werden. Mit einer schnellen Entscheidung sei nicht zu rechnen. Vielmehr könnte sich das Verfahren über Monate hinziehen. Auf die bevorstehenden Abrissarbeiten hat das Ganze zunächst keinen Einfluss.

Indes wird die Bürgerinitiative nicht müde, vor einer gewissen Gefahrenlage zu warnen. Es wird bezweifelt, dass der Hochwasserschutz ausreicht. Im Jahr 2010 hatte nach starken Regenfällen der über die Ufer getretene Mühlgraben die Keller mehrerer Gebäude geflutet. Darunter befand sich auch der Gutshof. Die Landestalsperrenverwaltung unternimmt zwar entsprechende Anstrengungen, um die Ortsmitte künftig vor solch einem erneuten Unheil zu bewahren. Nach Recherchen von Tino Krusche und seinen Mitstreitern hegen Fischwirte an der Wirksamkeit inzwischen Zweifel. Bürgermeister Swen Nowotny wollte sich zu dem gesamten Sachverhalt gegenüber dem Oberlausitzer Kurier erst nach der Gemeinderatssitzung am Mittwoch äußern.

Roland Kaiser / 21.03.2017

Was sagen Sie zu dem Thema?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung

Die Mail-Adresse wird nur für Rückfragen verwendet und spätestens nach 14 Tagen gelöscht.

Mit dem Absenden Ihres Kommentars willigen Sie ein, dass der angegebene Name, Ihre Email-Adresse und die IP-Adresse, die Ihrem Internetanschluss aktuell zugewiesen ist, von uns im Zusammenhang mit Ihrem Kommentar gespeichert werden. Die Email-Adresse und die IP-Adresse werden natürlich nicht veröffentlicht oder weiter gegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz bei alles-lausitz.de finden Sie hier. Bitte lesen Sie unsere Netiquette.

Weitere aktuelle Artikel