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Auf dem Flugplatz soll es weitergehen

Auf dem Flugplatz soll es weitergehen

Der Rettungshubschrauber bildet eines der wichtigsten Argumente für den Landkreis Bautzen, sich weiter für den Flugplatz zu engagieren. Foto: Archiv

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Auch für die Bautzener Flugtage – das größte sächsische Szene-Event – wird der Landeplatz benötigt. Foto: Archiv

Der Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Landkreis Bautzen und der Eigentümerin läuft zum Jahresende aus und soll verlängert werden. Dabei drängt der Landkreis auf eine wichtige Änderung.

Bautzen. Auf dem Verkehrslandeplatz Bautzen soll es auch nach dem Auslaufen des derzeit geltenden Erbbaurechtsvertrages zum Ende dieses Jahres weitergehen. Gleichzeitig will sich der Landkreis Bautzen als Erbbau-Berechtigter um Verbesserungen in den Vertragskonditionen mit der Eigentümerin, der Litten Verwaltungs GmbH, bemühen. Dies geht aus einem Beschlussvorschlag des Landratsamtes hervor, über den der Bautzener Kreistag auf seiner nächsten Sitzung am kommenden Montag entscheiden soll. Laut dem Beschlusstext will der Landkreis die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages zunächst bis zum Jahresende 2031 erreichen. „Durch die Verlängerung des Erbbaurechtes soll der Erhalt des Verkehrslandeplatzes und dessen Weiterentwicklung für den Landkreises Bautzen gesichert werden. Der Verkehrslandeplatz erfüllt bereits heute eine zentrale Funktion für Daseinsvorsorge, Sicherheit und wirtschaftliche Entwicklung und besitzt zugleich ein erhebliches, bislang nicht ausgeschöpftes Zukunftspotenzial. Eine Aufgabe des Verkehrslandeplatzes und damit das Erlöschen der Flugbetriebsgenehmigung wegen der Nichtverlängerung des Erbbaurechts würde nicht nur bestehende Strukturen zerstören, sondern auch strategische Chancen der Region für die Zukunft verbauen“, begründet Jörg Szewczyk, 1. Beigeordneter des Landrates und Einreicher. Als weiteres Argument für die Verlängerung des Vertrages führt er den auf dem Flugplatz stationierten Rettungshubschrauber an: „In einem überwiegend ländlich geprägten Raum ... ist die Luftrettung ein entscheidender Faktor, um die medizinische Versorgung auf dem Niveau zu gewährleisten, das die Bevölkerung zu Recht erwartet. Er ist damit ein elementarer Baustein der regionalen Notfallversorgung.“ 

Zudem trage auch der am Platz stationierte Hubschrauber der Bundespolizei zur inneren Sicherheit in der Region bei. Doch auch für den Mittelstand und potenzielle Neuansiedlungen stelle der Verkehrslandeplatz einen bedeutsamen Standortfaktor dar. Nach der Verlängerung des Erbbaurechts solle auch der Nutzungsvertrag mit der Flugplatz Betreibergesellschaft mbH fortgeführt werden.

Allerdings sieht der Landkreis in den bisherigen Vertragskonditionen „restriktive Regelungen, welche sowohl die Entwicklung des Verkehrslandeplatzes als auch die Ansiedlung von weiterem Gewerbe behindern.“ 
Daher ist auch ein Memorandum Bestandteil der Beschlussvorlage, durch dessen Annahme sich der Landkreis Bautzen „mehr Freiraum bei den für die Entwicklung des Verkehrslandeplatzes erforderlichen Investitionen“ erhofft. Die Litten Verwaltungs GmbH „versteht das Anliegen des Landkreises Bautzen und stellt eine entsprechende Neufassung des ... Erbbaurechtsvertrages für die Investitionen in Aussicht, die der Landkreis Bautzen für notwendig hält, finanziert und insgesamt verantwortet“, heißt es darin.

Uwe Menschner / 20.06.2026

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