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Ausnahmezustand für Gastronomen endet

Ausnahmezustand für Gastronomen endet

Vor allem Gastronomen waren die Leidtragenden während der Corona-Pandemie. Über mehrere Monate hinweg durften sie keine Gäste empfangen. Doch nun können auch sie wieder loslegen. Foto: Archiv

Der Sommer rückt näher. Immer mehr Menschen lassen sich gegen den Corona-Erreger impfen. Die Zahl der Neuinfektionen sinkt. Das hat Auswirkungen auf das öffentliche Leben – auch in der Lausitz. Dort kehrte in dieser Woche eine neue Normalität zurück.

Region. Auch der Landkreis Bautzen darf sich lockerer machen. Nachdem zuletzt die Inzidenzen stetig gefallen sind und diese sich inzwischen dauerhaft unter dem Schwellenwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner eingepegelt haben, können Gastronomen wieder Gäste begrüßen. Zwar nicht in ihren Gaststuben, aber immerhin unter freiem Himmel. Grit Michalk, die ein Gasthaus in Obergurig managt, freut sich bereits auf zahlreiche hungrige und durstige Seelen.

„Wir haben unseren – zum Glück großen – Außenbereich weitläufig überdacht, sodass wir auch bei schlechtem Wetter unsere Gäste empfangen können.“ Doch oft liegen Freud und Leid nah beieinander. Denn die 50-Jährige muss auch eingestehen, dass ihr in der Zeit des Lockdowns einige Kollegen von Bord gegangen sind. Deshalb könne sie nur mit einem kleinen Mitarbeiterstamm neu starten. „Dazu haben wir in der Außengastronomie zwei Selbstbedienungsstände eingerichtet, um auf diese Weise dem hoffentlich großen Ansturm gerecht zu werden.“ Während der Zeit der Zwangspause habe ihr Team den Kontakt zu den Gästen stets aufrechterhalten. „Es ist eine Phase gewesen, in der wir gutes Personal verloren haben“, bedauert Grit Michalk. „Dennoch freuen wir uns, endlich wieder für unsere Gäste da sein zu dürfen.“ Dabei ist sie guten Mutes, dass diese trotz der allgemeinen Auflagen wieder auf ein frischgezapftes Bier und zum Speisen vorbeischauen.

„Ist ein Hausstand am Tisch, gibt es keine Nachweispflichten“, sagte in dem Zusammenhang eine Sprecherin des Bautzener Landratsamtes. „Nehmen hingegen zwei Hausstände am Tisch Platz, so müssen diese ein 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen, es sei denn, es handelt sich um Kinder unter sechs Jahren, Genesene oder vollständig Geimpfte.“ Alternativ könne ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Personals durchgeführt werden, sofern dies ermöglicht wird. Die betroffenen Gäste müssten zudem ihre Personalien für eine eventuelle Kontaktnachverfolgung angeben. Vollständige Impfungen ließen sich durch einen Impfausweis nachweisen. Der Nachweis einer Genesung könne durch das damalige PCR-Testergebnis beziehungsweise eine entsprechende Befundkopie des Hausarztes oder des Gesundheitsamtes erbracht werden. Notfalls gelte auch ein zur entsprechenden Zeit ausgestellter Quarantänebescheid.

Alternativer Text Infobild

Die Inzidenzen geben nach: Wie viele ihrer Leidensgenossen freut sich Grit Michalk nun auf zahlreiche Gäste. Foto: privat

Unterdessen warnt der Dehoga Hotel- und Gaststättenverband Sachsen e.V. davor, dass mit einer Öffnung das Außengastronomie in vielen Regionen längst nicht alle Probleme vom Tisch seien. Die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Dehoga-Bundesverbandes würden verdeutlichen, dass weiterhin dringender Handlungsbedarf existiere. Insbesondere die größeren Unternehmen drohten durch das Hilfsraster zu fallen. Das Problem sei die Deckelung der Hilfen. In der Erhebung gaben 22 Prozent der sächsischen Unternehmer an, dass sie von den Fördergrenzen der Hilfsprogramme betroffen seien. Zudem würde die Überbrückungshilfe III nur durchschnittlich 50 Prozent der Verluste abdecken.

„Größere Unternehmen dürfen jetzt nicht im Stich gelassen werden“, sagte deshalb Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Sachsen. Es sei unumgänglich, dass alle Betriebe der Brache ausreichend Unterstützung erhalten und dass die Überbrückungshilfe III bis zum Jahresende verlängert werde. Denn, so Axel Klein: „Gäste müssen wissen, dass gerade Unternehmen mit kleinen Freisitzkapazitäten nicht öffnen werden, da dies wirtschaftlich unsinnig ist. Einige Gastgeber werden deshalb ihre Türen vorerst weiter geschlossen halten müssen. Es ist daher umso wichtiger, eine Öffnung auch für die Innengastronomie zu ermöglichen. Diese Unternehmen brauchen Planungssicherheit.“ Für Geimpfte, Genesene und Getestete müsse dringend eine Öffnung – innen und außen – möglich werden. Der Verband begrüßte hingegen, dass Sachsens Wirtschaftsminister, Martin Dulig, sich in Berlin für eine Forderung aus den Reihen des Hotel- und Gaststättenverbandes stark gemacht habe. „Wir setzen uns dafür ein, dass Arbeitgeber im Rahmen des Kurzarbeitergeldes auch weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer zu einhundert Prozent erstattet bekommen“, betonte Axel Klein. In Bezug auf die neue Corona-Verordnung, die im Freistaat ab Montag gelten soll, plädierte der Verbandschef für klare, verständliche und umsetzbare Regelungen zur Öffnung der Restaurants und Hotels mit Kontaktnachverfolgung und Testnachweiserbringung seitens der Gäste.

Grit Michalk zeigt sich indes dankbar. Ihr habe die Dehoga-Mannschaft bislang bei allen Fragen zur Seite gestanden. Auch in puncto staatliche Hilfen. Nur mit diesen sei es gelungen, die „schlimme Zeit“ durchzustehen. Sie ist sich sicher, dass ihr der Verband auch in Zukunft unter die Arme greifen wird. Unabhängig davon wünscht sich die Unternehmerin einen „tollen“ Sommer. Mit vielen glücklichen Gästen, wie sie sagt. Auf diese warten gleich mehrere Highlights im Laufe der warmen Jahreszeit. „Wir hoffen, diese durchführen zu können.“

Und wer weiß: Vielleicht kehrt auch schon bald in den Gaststuben selbst wieder Leben ein. Laut der neuen Corona-Verordnung, die am Montag in Kraft tritt, lässt sich die Innengastronomie mit Kontakterfassung für Besucher öffnen, sobald der Inzidenzwert stabil unter 50 liegt. Sollten dann Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese jedoch wie gehabt einen tagesaktuellen Negativtest nachweisen.

Roland Kaiser / 29.05.2021

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