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Bußgelder, wo Appelle nicht mehr helfen

Bußgelder, wo Appelle nicht mehr helfen

Landrat Bernd Lange bei der letzten Pressekonferenz, die noch nicht online gegeben wurde, am 20. Oktober. Foto: Matthias Wehnert

Görlitz. Der Landkreis Görlitz hat mit Wirkung vom 1. Dezember eine verschärfende Corona-Allgemeinverfügung erlassen. So gilt ab sofort ein Verbot zur Abgabe und zum Konsum von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken in der Öffentlichkeit und eine weitergehende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum.

Maskenpflicht deutlich ausgeweitet

Landrat Bernd Lange betonte am Dienstag bei einer Online-Pressekonferenz, dass beispielsweise das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch in Parkanlangen gerechtfertigt ist, da sich hier wie an anderen belebten Orten immer wieder die Wege der Passanten kreuzen würden, anders eben als im Vergleich zu einem Waldweg. In der Allgemeinverordnung heißt es dazu unter anderem: „Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird auch unter freiem Himmel im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden, in Parkhäusern, Parkgaragen, auf Parkdecks, auf Spiel- und Sportplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Parkanlagen angeordnet.“

Ferner wird der Betrieb von Einrichtungen der Erwachsenenbildung untersagt - ausgenommen seien berufsbezogene und behördlich angeordnete Bildungsmaßnahmen sowie Online-Angebote. Versammlungen werden auf maximal 200 Teilnehmer beschränkt.

Ausgangsbeschränkungen in Kraft getreten

Am tiefgreifendsten jedoch dürften die Ausgangsbeschränkungen wirken. Denn grundsätzlich ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft „ohne triftigen Grund“ untersagt. Als triftige Gründe gelten zum Beispiel die Ausübung der beruflichen Tätigkeit, der Besuch von Bildungseinrichtungen und Kirchen oder tägliche Besorgungen, wobei diese im Kreisgebiet oder den Nachbarkreisen – also Bautzen oder Spree-Neiße – möglich sind. Natürlich sei die Inanspruchnahme medizinischer Versorgung oder die Wahrnehmung behördlicher Erfordernisse ebenso möglich wie „unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren“ oder „Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung“, hieß es.

Landrat Bernd Lange stellte in dem Zusammenhang jedoch klar: „Bußgeldbescheiden hinterherzulaufen war nicht so unsere Art, das wird sich nun jedoch ändern“. Manches gehe eben lediglich über das Geld: „Wir werden aber nur da tätig, wo es über einen Appell nicht mehr funktioniert.“

Arbeitgeber sollten Bescheinigung ausstellen

Angesichts der Inzidenzentwicklung könne er sich nicht vorstellen, dass um Weihnachten Zahlen erreicht werden, die Hotelübernachtungen im Kreis auch bei Verwandtenbesuchen erlauben würden. Im Hinblick auf Kontrollen beim Verlassen von Kreis Görlitz oder den angrenzenden Kreisen stellte Lange allerdings klar. „Das wird man nicht allein am Autokennzeichen festmachen können.“ Denn es entscheide letztlich der übliche Aufenthalt und nicht, wo ein Auto angemeldet sei. Vor diesem Hintergrund sei es unter anderem auch sinnvoll, eine Bescheinigung des Arbeitgebers mitzuführen, dass eine Fahrt dienstlichen Charakter habe.

Till Scholtz-Knobloch / 01.12.2020

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Kommentare zum Artikel "Bußgelder, wo Appelle nicht mehr helfen"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Dieter Henners schrieb am

    Das Virus ist natürlichen Ursprungs und aggressiver als eine normale Grippe, die Pandemie ist eine Tatsache und jegliches Leugnen dieser Fakten eine Unverschämtheit gegenüber den am Virus Erkrankten und Verstorbenen. Menschen, die sich Vorschriften und Verordnungen bewusst widersetzen, als 'Opfer' zu bezeichnen, ist nicht mehr nur lächerlich, sondern schon gewollte Dummheit. Auch wenn man die Lügen tausend Male wiederholt, werden sie dadurch nicht wahrer. Wacht endlich auf, wegen euresgleichen Unverständigkeit müssen die Maßnahmen laufend verschärft werden.

  2. Bernd schrieb am

    Bußgeldbescheide für die Opfer??? Was für eine Tat! Wären da nicht mal Maßnahmen gegen die Macher der sogenannten Pandemie angebracht? Schließlich ist es ein künstlicher Virus.

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