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Der Borkenkäfer droht auch 2019

Der Borkenkäfer droht auch 2019

Bohrmehl am Stammfuß und Borkenschuppen als Zeichen des Befalls. Foto: Landratsamt Görlitz

Region. Die Situation der Wälder im Landkreis Görlitz ist äußerst angespannt. Insbesondere in den Fichtengebieten ist durch die ungünstige Witterung, die frischen Wind- und Schneebrüche sowie nicht aufgearbeitetes Käferholz besondere Aufmerksamkeit geboten. Hinzu kommt eine noch nie dagewesene hohe Ausgangspopulation der Borkenkäfer, Buchdrucker und Kupferstecher, die eine besondere Überwachung der Wälder erforderlich machen. Das Kreisforstamt weist deshalb alle Waldbesitzer eindringlich darauf hin, die Arbeiten zur Beseitigung der Sturmschäden und des Käferholzes weiterhin konsequent fortzuführen und das Holz aus dem Wald abzufahren.

Der durch die warme Witterung begünstigte Schwärmflug des Buchdruckers und der damit einhergehende Befallsbeginn wurde für den Landkreis Görlitz am Osterwochenende festgestellt. Frisches Wurf- und Bruchholz wird in der Regel zuerst besiedelt.
Bereits jetzt muss auch mit Stehendbefall an den geschwächten Fichten gerechnet werden. Deshalb ist es wichtig, jeden Neubefall schnellstmöglich zu erkennen und die befallenen Bäume umgehend aus dem Wald zu schaffen. Das ist die Aufgabe jedes betroffenen Waldeigentümers.

Am 22. März ist die Allgemeinverfügung zur Erfassung und Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schaderregern (Nadelholzborkenkäfer) im Privat- und Körperschaftswald im Landkreis Görlitz in Kraft getreten. Alle mit Fichten (Picea), Kiefern (Pinus) oder Lärchen (Larix) bestocken Grundflächen des Landkreises Görlitz wurden demnach zu Befallserfassungs- und Sanierungsgebieten des Nadelholzborkenkäfers erklärt.

Diese Wälder sowie dort lagernde Nadelhölzer sind von den jeweiligen Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigen von Mitte April 2019 bis Mitte September 2019 mindestens einmal aller zwei Wochen, bei starker Schwärmaktivität wöchentlich und von Oktober 2019 bis Ende März 2020 mindestens dreimal, bei starkem Befall in den Vormonaten insgesamt fünfmal auf Käferbefall zu kontrollieren. Festgestellter Käferbefall ist dem Kreisforstamt anzuzeigen.

Nadelholzborkenkäfer sind von den jeweiligen Waldbesitzern der betroffenen Grundstücke unverzüglich und wirksam zu bekämpfen oder durch einen Dritten bekämpfen zu lassen. Als erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet, dass die befallenen Bäume zu fällen, aus dem Bestand zu rücken und vor dem Ausflug der Käfer aus dem Wald abzufahren sind. Sofern eine Zwischenlagerung des Holzes erforderlich ist, muss diese einen Mindestabstand zum nächsten befallsgefährdeten Bestand von 500 Meter einhalten.
Solange die Käferbrut noch im weißen Stadium ist (Eier, Larven, Puppen), ist das Schälen der Stämme noch ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung.

Voraussichtlich ab der ersten Juniwoche ist mit dem Ausflug der ersten Jungkäfer und somit mit weiterem Borkenkäferbefall an den Fichten zu rechnen. Die Entwicklung der Käferbrut ist abhängig von der Witterung und dauert bei günstigen Bedingungen nur sechs Wochen. Befallene Bäume müssen deshalb innerhalb dieses Zeitraumes, vor dem Ausfliegen der neuen Käfer, aus dem Wald geschafft werden.

Redaktion / 05.05.2019

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