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Die Deutsche Bahn setzt jetzt auf Alkoholverbot

Die Deutsche Bahn setzt jetzt auf Alkoholverbot

Die Bahn will künftig dem Alkoholkonsum zu Laibe rücken, dabei ist selbst der Nichtraucherschutz unzulänglich und quasi ahndungsfrei. Wie in vielen Bahnhofen muss der Fahrgast auch in Görlitz erst einmal an der „Raucherecke“ vorbei. Foto: Scholtz-Knobloch

Berlin. Die Deutsche Bahn führt schrittweise ein Alkoholkonsumverbot in allen rund 5.400 Bahnhöfen in Deutschland ein. Bis 15. Oktober soll die Regelung vollständig umgesetzt sein. Verboten wird der Konsum von Bier, Wein oder Spirituosen in Bahnhofshallen und auf Bahnsteigen. Ausgenommen bleiben die Gastronomie in den Bahnhöfen sowie verschlossene Alkoholflaschen im Gepäck, die nicht zum direkten Verzehr gedacht sind. Bei Verstößen kann die Bahn im Rahmen ihres Hausrechtes Platzverweise aussprechen, bei Wiederholungen auch Hausverbote.

In der Görlitzer Innenstadt gilt bereits seit 16. Juli 2025 eine Verordnung der Stadt für den Marienplatz und „An der Frauenkirche“. Dort ist montags bis sonnabends zwischen 9.00 und 22.00 Uhr nicht nur der Konsum alkoholischer Getränke untersagt, sondern auch das Mitführen von Alkohol zum Zweck des unmittelbaren Konsums dort. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Regelung gilt zunächst bis zum 15. Juli 2027.

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) hatte kürzlich eine gemischte Einschätzung zu geplanten höheren Alkoholsteuern gezeigt. 64 Prozent der Befragten halten eine stärkere Besteuerung bestimmter Alkoholika grundsätzlich für sinnvoll. Gleichzeitig erwarten nur 29 Prozent, dass dadurch der Konsum dieser Getränke tatsächlich sinkt. Drei Viertel rechnen eher damit, dass sich der Konsum auf weniger stark besteuerte Getränke wie Bier und Wein verlagert. Zudem gehen 70 Prozent davon aus, dass Verbraucher auf günstigere Angebote im Ausland ausweichen könnten.

Auch einen besseren Jugendschutz durch höhere Preise erwarten viele Befragte kaum: Nur 38 Prozent sehen einen geringeren Anreiz für Jugendliche, zu Alkopops oder ähnlichen Getränken zu greifen. Rund zwei Drittel sprechen sich für ein konsequenteres Verbot von Alkohol für unter 18-Jährige sowie Einschränkungen des Verkaufs etwa an Tankstellen und Kiosken aus.

Hinsichtlich des Alkoholverbots auf Bahnhöfen fragte der Niederschlesische Kurier bei der Deutschen Bahn AG (DB) nach, wann die Ziele für die Bahnhöfe und Haltepunkte Görlitz, Görlitz-Rauschwalde, Gersdorf, Reichenbach, Zoblitz, Kodersdorf, Niesky, Petershain, Mücka, Klitten, Horka, Uhsmannsdorf, Rietschen, Hähnichen und Hagenwerder umgesetzt werden und und wie gegebenenfalls Verstöße geahndet werden. Hierzu bestätige Jörg Bönisch, Sprecher für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zunächst im Hinblick auf Sicherheit für Reisende und Mitarbeiter das Alkoholtrinkverbot an allen DB-Stationen. „Die neue Regel gilt bundesweit und wird bis zum 15. Oktober 2026 schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt. Die DB wird das neue Verbot im Rahmen des Hausrechts sukzessive einführen.“

Die Redaktion argumentierte, dass hingegen auffällig sei, dass allein Alkohol, nicht jedoch das für Nebenstehende oft weit unangenehmere Nikotin bekämpft wird und dass in Görlitz wie in vielen Bahnhöfen im ganzen Land ausgewiesene Raucherzonen in der Regel völlig deplatziert oft genau in Bahnsteigmitte und am Bahnhofseingang postiert sind, so dass ein diesbezüglicher Schutz ins völlige Gegenteil verkehrt wird und „Sammelplätze“, die gar nicht gemieden werden können, zu einem Mehr an Belastung beim zwangsläufigen Passieren führen. Die Redaktion fragte: Gibt es intern Überlegungen auch den Nichtraucherschutz einmal zielfördernd statt konterkarierend zu gewährleisten? Nach welchen Vorgaben, Richtlinien oder Kriterien werden Raucherbereiche festgelegt? 

Auch zu dieser Frage blieb die Stellungnahme ähnlich wie beim Ahnden von Alkoholverbot lau und lautete: „Grundsätzlich wird versucht, Raucherbereiche in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten so zu positionieren, dass andere Reisende nicht belästigt werden. Leider gelingt das an Zugängen zu Bahnhöfen nur eingeschränkt.“ Jörg Bönisch versicherte: „Die Deutsche Bahn setzt die geltenden Regelungen sowohl zum Rauchverbot als auch zum Alkoholkonsumverbot konsequent, aber mit Augenmaß um.“ Die Einhaltung der Hausordnung werde durch DB-Mitarbeiter DB Sicherheit „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ überwacht. Eine lückenlose Kontrolle an jedem Bahnhof und zu jeder Zeit sei dabei nicht möglich. „Unabhängig davon werden Verstöße gegen die Hausordnung verfolgt und entsprechende Maßnahmen ergriffen, wenn diese festgestellt werden. Das Alkoholkonsumverbot ist dabei ein weiterer Baustein, um die Aufenthaltsqualität und das Sicherheitsgefühl an den Bahnhöfen zu verbessern.“

Till Scholtz-Knobloch / 23.08.2026

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