Die Stadt Zittau sperrt ihren Wald

Zittau. Die Stadt Zittau untersagt gemäß Paragraf 13 des Sächsischen Waldgesetzes das Betreten und Befahren der Waldgebiete Wittgendorfer Holz, Königsholz, Zittauer Gebirge, Neuschönauer Busch, Niedere Folge und Rumbusch.
Die notwendige Sicherheit ist derzeit laut Michael Scholze, Pressesprecher in der Stadtverwaltung Zittau, nicht gewährleistet. Durch das Orkantief „Eberhard“ vom 9. bzw. 10. März besteht die Gefahr, dass angeschobene und in den Kronen anderer hängende Bäume verspätet und unvermutet zu Fall kommen.
„Über die Aufhebung der Sperrung werden wir zu gegebener Zeit informieren und bitten um Verständnis“, so Michael Scholze.