Direkt zum Inhalt springen
Info & Kommentare

Die Stadt Zittau sperrt ihren Wald

Die Stadt Zittau sperrt ihren Wald

Zittau. Die Stadt Zittau untersagt gemäß Paragraf 13 des Sächsischen Waldgesetzes das Betreten und Befahren der Waldgebiete Wittgendorfer Holz, Königsholz, Zittauer Gebirge, Neuschönauer Busch, Niedere Folge und Rumbusch.

Die notwendige Sicherheit ist derzeit laut Michael Scholze, Pressesprecher in der Stadtverwaltung Zittau, nicht gewährleistet. Durch das Orkantief „Eberhard“ vom 9. bzw. 10. März besteht die Gefahr, dass angeschobene und in den Kronen anderer hängende Bäume verspätet und unvermutet zu Fall kommen.

„Über die Aufhebung der Sperrung werden wir zu gegebener Zeit informieren und bitten um Verständnis“, so Michael Scholze.

 

 

Steffen Linke / 12.03.2019

Was sagen Sie zu dem Thema?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung

Die Mail-Adresse wird nur für Rückfragen verwendet und spätestens nach 14 Tagen gelöscht.

Mit dem Absenden Ihres Kommentars willigen Sie ein, dass der angegebene Name, Ihre Email-Adresse und die IP-Adresse, die Ihrem Internetanschluss aktuell zugewiesen ist, von uns im Zusammenhang mit Ihrem Kommentar gespeichert werden. Die Email-Adresse und die IP-Adresse werden natürlich nicht veröffentlicht oder weiter gegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz bei alles-lausitz.de finden Sie hier. Bitte lesen Sie unsere Netiquette.

Weitere aktuelle Artikel