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Ebersbach-Neugersdorf wählt Stadtoberhaupt

Ebersbach-Neugersdorf wählt Stadtoberhaupt

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ebersbach-Neugersdorf sind aufgerufen, eine neue Bürgermeisterin bzw. einen neuen Bürgermeister zu wählen. Foto: Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf

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Wer regiert die Stadt Ebersbach-Neugersdorf ab dem 1. Juni 2018 im Rathaus? Foto: Dr. Hennig

Circa 10.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ebersbach-Neugersdorf sind am Sonntag, 4. März, aufgerufen, eine neue Bürgermeisterin bzw. einen neuen Bürgermeister zu wählen. Mit der derzeit amtierenden Bürgermeisterin Verena Hergenröder und dem Unternehmensberater Martin Gommlich kandidieren zwei Einzelbewerber für dieses Amt.

Ebersbach-Neugersdorf.
Am Wahlsonntag sind knapp 70 Wahlhelfer im Einsatz. Diese setzen sich aus Bürgern, Stadträten sowie Mitarbeitern der Stadtverwaltung zusammen. Die Bürgermeisterwahl in Ebersbach-Neugersdorf ist erforderlich, weil die siebenjährige Amtszeit der Amtsinhaberin abläuft.

Geöffnet sind die Wahllokale von 8.00 bis 18.00 Uhr im Verwaltungsgebäude, Weberstraße 22, in der Jahn-Grundschule, Ludwig-Jahn-Straße, in der Hauptbibliothek, Hofeweg 41, und im Pflegestift Oberland, Hofeweg 52, im Ortsteil Ebersbach sowie im Fichtequirle- Hort, Schillerstraße, im Oberlausitzer Gesundhaus, Martin-Luther-Straße, und im Bildungszentrum Oberland im Ortsteil Neugersdorf.

Der Briefwahlvorstand findet sich zur Zulassung der Wahlbriefe ab 16.00 Uhr im Verwaltungsgebäude, Weberstraße 22, zusammen. „Wir geben das Wahlergebnis gegen 21.30 Uhr während der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses im Rathaus, Reichsstraße 1, bekannt“, sagt Annegret Wünsche, die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.Entfällt auf keinen der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 18. März, ein zweiter Wahlgang statt. Falls es dazu kommt, kann kein neuer Bewerber antreten.

Laut Annegret Wünsche besteht aber die Möglichkeit, dass Bewerber des ersten Wahlganges ihre Kandidatur zurückziehen. Dies muss bis zum 9. März, um 18.00 Uhr, bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses erfolgen. Im Falle eines zweiten Wahlganges gilt, gewählt ist, wer die höchste Stimmenzahl hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Amtszeit der amtierenden Bürgermeisterin endet am 31. Mai 2018. Die neu gewählte Bürgermeisterin bzw. der neu gewählte Bürgermeister nimmt die Geschäfte also am 1. Juni 2018 auf. Für Außenstehende „kochte“ der Wahlkampf der beiden Kandidaten nur auf kleiner Flamme.

Steffen Linke / 06.03.2018

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