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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Sachsen ermöglicht Spielraum

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Sachsen ermöglicht Spielraum

Foto: Symbolbild

Bautzen. In der Diskussion um die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat Sachsens Sozialministerium jetzt den Gesundheitsämtern der Landkreise eine Richtlinie an die Hand gegeben. Demnach bekommen Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Pflege nach dem 15. März weitere vier Wochen Zeit, um einen Nachweis über ihren Impf- oder Genesenenstatus zu erbringen.

Sollten noch zwei Impfungen erforderlich sein, so ist der Nachweis für die erste Impfung bereits innerhalb dieses Zeitraumes vorzulegen, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Medieninformation hervorgeht. „Der Nachweis über die zweite Impfung ist spätestens nach zwei Monaten zu erbringen. Fehlt nur noch eine Impfung zur Grundimmunisierung, ist diese Impfung innerhalb dieser vier Wochen nachzuweisen.“ Wenn auch innerhalb dieser Fristen keine Reaktion der Betroffenen erfolgt, könne das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen. Dieses sei „risikoadaptiert“ und der Versorgungssicherheit entsprechend vorzunehmen.

Das Bautzener Landratsamt ließ indes wissen, dass im März keine Betretungsverbote verhängt würden. „Zunächst müssen die Arbeitgeber die Daten von Mitarbeitern an das Gesundheitsamt melden, die keinen Nachweis einer Impfung, Genesung oder medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben“, erklärte eine Behördensprecherin. „Daran schließt sich ein individuelles Einzelverfahren an. Dabei wird der Erhalt der Versorgungssicherheit das oberste Ziel sein.“ 

Anders sieht es im Fall von Neueinstellungen aus. Wer seine Tätigkeit zum 16. März 2022 und danach in einer medizinischen oder in einer Pflegeeinrichtung aufnimmt, muss dem Arbeitgeber vor Beginn einen Impf- beziehungsweise Genesenennachweis vorlegen. So sieht es das im Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz vor.

Indes appellierte Gesundheitsministerin Petra Köpping erneut insbesondere an das medizinische Fachpersonal, sich impfen zu lassen. „Eine Impfung ist kurzfristig überall möglich, in Kürze auch mit dem neuen Impfstoff von Novavax. Dieser wird zunächst prioritär den Menschen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich zur Verfügung gestellt. Der Impfstoff vergrößert das Angebot verfügbarer Impfstoffe und ist hoffentlich für viele Betroffene eine Option.“ Gleichzeitig würden sie somit auch Patienten und Pflegebedürftige schützen.

Doch bewahrt eine Impfung in jedem Fall vor einer Infektion mit dem Corona-Virus? Die am Freitag vom Landkreis Bautzen veröffentlichten Zahlen sprechen ihre ganze eigene Sprache. Eigenen Angaben zufolge waren von den 4.862 aktuell vom Gesundheitsamt bearbeiteten Corona-Fällen etwa 17 Prozent der Infizierten geboostert, rund 16 Prozent zweifach geimpft. Etwa drei Prozent hätten bereits eine Impfung erhalten. In dem Fall seien Personen, die als bereits Genesene nur noch einen Piks für eine abgeschlossene Grundimmunisierung benötigten, inbegriffen. Hingegen seien ungefähr 49 Prozent noch ohne Impfschutz gewesen. Bei etwa 15 Prozent hätten der Behörde keine Informationen über den Impfstatus vorgelegen. 

Der Landkreis durchlebt später als andere Regionen in Deutschland momentan seine Omikron-Welle. Laut Experten handelt es sich bei diesem Erreger um ein Virus, das nicht nur die Immunabwehr umgeht und deutlich übertragbarer ist. Es nutze einen weiteren Trick, um die Zahl der Ansteckungen zu beschleunigen: Die Inkubationszeit verringert sich. Das bedeute, dass der Zeitraum zwischen Ansteckung und dem Beginn der Erkrankung kürzer werde. Die von der Politik gebetsmühlenartig eingeforderten Impfungen sollen verhindern, dass schwerere Krankheitsverläufe auftreten, die wiederum Auswirkungen auf die Bettenbelegung in den Krankenhäusern haben könnten.

Redaktion / 18.02.2022

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