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Freistaat bereitet weitere Lockerungen vor

Freistaat bereitet weitere Lockerungen vor

Auch diese beiden Grautiere bekommen in Kürze wieder Besuch: Offenbar ab dem kommenden Montag will die Staatsregierung Zoos und Tierparks für Besucher wieder zugänglich machen. Foto: privat

Bautzen. In Sachsen gelten ab der kommenden Woche neue Corona-Regeln. Darauf hat das Bautzener Landratsamt jetzt hingewiesen. Die konkreten Verordnungen sollen am Donnerstagnachmittag, 30. April, veröffentlicht werden. Geplant seien folgende Änderungen:

Von Montag, 4. Mai, an sollen Außenanlagen von Tierparks, Zoologischen und Botanischen Gärten wieder öffnen können. In Bibliotheken findet die Medienausleihe statt und auch Museen dürfen wieder Besucher empfangen. Darüber hinaus erhalten Friseure sowie artverwandte Berufe wie beispielweise Kosmetik-, Fußpflege- und Nagelstudios die Möglichkeiten, ihre Betriebe für Kunden zu öffnen.

Für weitere Jahrgänge herrscht in Kürze wieder Schulpflicht

Darüber hinaus sollen ab Mittwoch, 6. Mai, die Grundschulen für die vierten Klassen sowie die Primarstufen der Förderschulen - mit Ausnahme des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung – wieder offen stehen. In diesen Einrichtungen werden den Angaben zufolge Unterrichts- und Hortzeit abgesichert. Außerdem läuft ab dem Tag der Unterricht an den Oberschulen, Gymnasien, Berufsschulen und Förderschulen wieder an – und zwar für alle, die 2021 ihren Abschluss machen.

Die Kinder der Klassen 1 bis 3, die eine Notbetreuung besuchen dürfen, sollen ab da an über die gesamte Zeit in den jeweiligen Hortgebäuden betreut werden. Die Verantwortung dafür liege beim jeweiligen Träger des Hortes. In den Kitas soll die Notbetreuung auf weitere Gruppen ausgeweitet werden.

Eine gute Nachricht gibt es auch für Sportvereine: Gemeinsame Bewegung im Freien wird unter Beachtung strenger Auflagen sowie der Einhaltung von Abstandsregeln wieder zulässig sein. Das Training muss demnach ohne körperlichen Kontakt zu anderen sowie ohne die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschräumen durchgeführt werden. Die Körperhygiene hat in den eigenen vier Wänden zu erfolgen.

Gastronomen und Hoteliers werden weiter auf Geduldsprobe gestellt

Hingegen erwartet das Bautzener Landratsamt nicht, dass der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben zu touristischen Zwecken gestattet wird. Dieser bleibe weiter untersagt. Auch Bars und Restaurants müssen ihre Türen vorerst noch geschlossen halten. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte am Mittwoch die Aufrechterhaltung des Verbotes. Zur Begründung hieß es: „Das Gebot der Schließung von Gastronomiebetrieben sei mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit vereinbar und noch verhältnismäßig. Es diene dem Ziel, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Zugleich müssten auch das Gesundheitssystem und damit die Grundrechte Dritter geschützt werden.“ Damit blieb ein Antrag einer Betreiberin von mehreren Gastronomiebetrieben im Freistaat Sachsen, die sächsische
Corona-Schutzverordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen, ohne Erfolg (Az.: 3 B 138/20). Der Beschluss ist unanfechtbar.

Redaktion / 29.04.2020

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