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Friedensrichterin schlichtet Streitereien

Friedensrichterin  schlichtet Streitereien

Andrea Binder ist seit 2016 als Friedensrichterin der Stadt Löbau und deren Ortsteile sowie Lawalde und Rosenhain tätig. Foto: privat

Die Löbauer sind nicht mehr und nicht weniger ein streitbares Völkchen als andere auch. Diese Erfahrungen hat Friedensrichterin Andrea Binder, zuständig für die Stadt Löbau und deren Ortsteile sowie Lawalde und Rosenbach, in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit seit 2016 gesammelt. 

Löbau. Ihr gefällt vor allem, „dass ich in dieser Funktion selbstständig bin, vermitteln- und gemeinsam mit den Klienten eine Lösung des Problems suchen kann.“ Ganz konkret geht es darum, außergerichtlich eine Einigung herbeizuführen – unter anderem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Mietvertragsangelegenheiten oder auch Schadenersatzansprüchen. Nach einem entsprechenden Antrag nimmt die Friedensrichterin üblicherweise Kontakt mit dem Antragsgegner auf. Daraufhin findet eine sogenannte Schlichtungsverhandlung, sie nennt es lieber Schlichtungsgespräch, statt. Wenn sich beide Parteien in diesem Gespräch einigen können, wird ein Vergleich abgeschlossen, den alle Seiten unterzeichnen, erklärt sie. Dieser Vergleich ist rechtsverbindlich und kann gegebenenfalls auch vollstreckt werden, wenn sich eine Seite nicht an die Abmachung hält. Das ist dann aber nicht mehr ihr Aufgabenbereich, sondern der des zuständigen Amtsgerichts. 

In der Praxis wenden sich vorrangig Menschen an sie, die Streit mit dem Nachbarn haben. „Oft ist es so, dass sich dieses Problem schon viele Jahre aufgebaut hat. Das ist eigentlich schade. Ich finde, die Menschen sollten schon früher den Weg zur Schiedsstelle suchen, denn gerade am Anfang ist eine Schlichtung wahrscheinlicher. Wenn die Fronten bereits verhärtet sind, ist dies meist leider nur noch schwer möglich“, betont sie. 

Für die „Streithähne“ hat es den Vorteil, sich erst einmal an die Friedensrichterin zu wenden, statt gleich vors Gericht zu ziehen, dass zukünftig zwischen beiden Seiten wieder ein gutes Miteinander möglich ist. Vor Gericht gibt es in der Regel einen Gewinner und einen Verlierer. Das befriedigt erfahrungsgemäß nicht auf Dauer. 
„Im Schlichtungsgespräch ist es das Ziel, dass beide Seiten etwas erreichen. Es kommt auch vor, dass der Antragsgegner das ein oder andere geltend macht. Das wird dann, wenn der Antragssteller einverstanden ist, mit in den Vergleich aufgenommen – und so sind im besten Fall beide Seiten zufrieden“, erklärt sie.

Wenn sich die Menschen an sie wenden, bauen sie auch darauf, dass sie ihr vertrauen können. Kuriose Fälle gab es aus ihrer Sicht bisher noch nicht: „Jedem ist sein Anliegen in diesem Moment wichtig – und das kann ich gut verstehen.“
Bei den „Streithähnen“ sind in der Regel viele Emotionen mit im Spiel. Die Friedensrichterin hält es dabei für wichtig, diese Emotionen zuzulassen: „Manchmal tut es ja gut, dem anderen endlich mal seine Meinung sagen zu können. Um das in Grenzen zu halten, verständigen wir uns zu Beginn über Gesprächsregeln.“ Die eine Seite sollte zum Beispiel die andere ausreden lassen und natürlich sollten grobe Beschimpfungen vermieden werden. 
Manchmal geht es recht schnell, die Parteien wieder „zusammenzuführen“, manchmal können es auch ganz zähe Auseinandersetzungen sein. „Manchmal benötigen wir auch gar keine Schlichtungsverhandlung dafür, sondern können gleich vor Ort darüber besprechen oder ich kann das Problem durch einen Anruf lösen“, sagt sie. Das seien so kleine Sachen, wie zum Beispiel eine Hecke schneiden. Kommt es jedoch zum Schlichtungsgespräch, gibt es meist einen Termin – in Einzelfällen auch mehrere. Andrea Binder findet das sehr gut, „denn oft ist es doch so, dass beide Seiten Zeit brauchen, in Ruhe die Sache noch einmal zu überdenken. Meist sind sie bei einem weiteren Termin dann kompromissbereiter.“

Die Fälle ohne Schlichtungsgespräch – auch „Tür- und Angelfälle“ in diesen Kreisen genannt – kosten nichts. Bei einer Schlichtungsverhandlung ist das natürlich mit etwas mehr Aufwand verbunden. Die Kosten liegen dann zwischen 20 bis maximal 50 Euro. Das hängt auch mit der Dauer der Auseinandersetzung zusammen. Diesen Betrag erhält dann die Stadt Löbau. Andrea Binder bekommt für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung.

Die Friedensrichterin kann schätzungsweise in circa 70 Prozent der Fälle helfen: „Letztendlich kann ich das nicht ganz konkret sagen. Vielleicht sind es sogar etwas mehr, denn es gibt natürlich Fälle, wo es keine Einigung im Gespräch gibt. Ich hoffe dann darauf, dass das Gespräch wenigstens ein Anstoß für ein zukünftiges Miteinander sein kann.“ Wenn nicht, ziehen die „Streithähne“ in der Regel vor das Gericht bzw. haben das zumindest vor. 
Aus Sicht von Andrea Binder ist eine Friedensrichterin für die Stadt Löbau sehr wichtig: „Ich würde mir auch wünschen, dass das von den Menschen noch viel mehr genutzt wird. Ich glaube, dass viele diese Möglichkeit, einen Streit außergerichtlich zu schlichten, gar nicht kennen.“ Sie freut sich jedenfalls, „wenn die Leute mir vertrauen und im Erfolgsfall ist es wohl auch eine gewisse Bestätigung für mich. Eben die, etwas erreicht und geholfen zu haben.“

Ihre Sprechstunden finden in einem Raum in der ersten Etage des Technischen Rathauses in Löbau, Johannisstraße 1 A, statt – jeden ersten Dienstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr und jeden dritten Dienstag von 10.00 bis 12.00 Uhr. Selbstverständlich können sich die Menschen auch außerhalb der Sprechzeiten an Andrea Binder wenden. Kontakt unter der Funknummer 0162 / 1072843 oder per E-Mail schiedsstelle@loebau.info. 

Steffen Linke / 01.11.2019

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