Geflügelpest in Hühnerhaltung ausgebrochen

Foto: Symbolbild
Region. In Seifersdorf in der Gemeinde Wachau im Landkreis Bautzen ist in einer Geflügelhaltung die Geflügelpest ausgebrochen. Das teilten die Kreisverwaltung und das Sozialministerium am Freitag übereinstimmend mit. Es sei der erste Ausbruch in einem sächsischen Hausgeflügelbestand in diesem Winter. Der Nachweis sei in der Landesuntersuchungsanstalt erbracht und vom nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut, bestätigt worden.
„Entsprechend den tierseuchenrechtlichen Vorschriften wurde der Kleinstbestand - acht Hühner - geräumt“, erklärte eine Ministeriumssprecherin. „Die Grobreinigung der Stallungen wurde sofort eingeleitet und ist bereits abgeschlossen.“ In der Konsequenz würden nun Restriktionszonen mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. Betroffen davon sind Teile von Ottendorf-Okrilla, Laußnitz, Großnaundorf, Lichtenberg, Großröhrsdorf, Arnsdorf, Pulsnitz, Großhartau, Radeberg und Wachau. Gleichzeitig gäbe es fortan eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. Der Landkreis Bautzen habe eine Allgemeinverfügung mit den entsprechenden Maßnahmen erlassen, hieß es.
„In der Schutzzone befindet sich nur ein größerer Betrieb mit 200 Legehennen“, führte die Behördensprecherin weiter aus. „Diese wurden sofort beprobt. Sie sind klinisch unauffällig. Weiterhin sind jedoch circa 90 Kleinsthalter, mit einigen wenigen über 50 Tiere, betroffen, die nun einer amtlichen klinischen Untersuchung und gegebenenfalls einer Probennahme unterzogen werden müssen.“ Im Überwachungsgebiet befänden sich nach vorläufigem Stand fünf Betriebe mit 100 bis 200 Tieren sowie zwei Betriebe mit jeweils 630 Tieren.
Die Geflügelpest trat Behördenangaben zufolge bisher in Sachsen nur vereinzelt bei Wildvögeln auf, zuletzt vor allem im Bereich der Elbe im Landkreis Pirna und der Stadt Dresden. Gleichwohl werde der Infektionsdruck in Europa als hoch eingeschätzt. Geflügelhalter würden um erhöhte Aufmerksamkeit und strenge Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Geflügelhaltungen gebeten.
„Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird“, betonte die Ministeriumssprecherin. „Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit.“ Tote Vögel sollten keinesfalls angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. Die eingeleiteten Schutzmaßnahmen gelten 30 Tage, wenn keine weiteren Fälle hinzukommen.
Kommentare zum Artikel "Geflügelpest in Hühnerhaltung ausgebrochen"
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Wie lange besteht in Wachau noch Stallplicht fuer Huehner?
Kommentar der Redaktion:Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt informiert: Aufhebung der Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI / Geflügelpest) zum 19.04.2022
Nachdem in einer Geflügelhaltung in einem Ortsteil von Wachau die Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, wurde am 18.03.2022 eine amtstierärztliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor dieser Tierseuche erlassen. Es wurde eine Sperrzone um den Ausbruchsbetrieb festgelegt und Schutzmaßnahmen (u.a. Aufstallungspflicht, Verbringungsverbote für Geflügel und -erzeugnisse) angewiesen. Im Rahmen der durchgeführten Umgebungsuntersuchungen wurden keine weiteren Seuchenherde identifiziert. Daher wurden die Schutzmaßnahmen nun nach 4 Wochen aufgehoben.