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Görlitzer Kreishaushalt nur mit Ach und Krach durch

Görlitzer Kreishaushalt nur mit Ach und Krach durch

Im Landratsamt kann man nun zumindest kurzfristig finanziell durchatmen. Foto: Till Scholtz-Knobloch

Landkreis Görlitz. Die Politik hat gezittert. Mit Bescheid vom 5. November hat die Landesdirektion Sachsen die vom Görlitzer Kreistag am 30. Juni beschlossene Doppelhaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 nun jedoch zum Vollzug freigegeben. Auch die vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen wurden in beantragter Höhe genehmigt.

Der Ergebnishaushalt hat 2021 ein Volumen von 535 Millionen Euro. Im Folgejahr steigt dieses auf 557 Millionen Euro. Für Investitionen sind im Haushaltsjahr 2021 Ausgaben von insgesamt rund 49 Millionen Euro und weiteren 77 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2022 vorgesehen. In beiden Haushaltsjahren sollen die Investitionen auch über Kredite in Höhe von insgesamt 18 Millionen Euro finanziert werden.

Der Umlagesatz der Kreisumlage beträgt in beiden Haushaltsjahren 35 Prozent. Er bleibt damit gegenüber den Haushaltsjahren 2019/2020 unverändert. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.

Die Anforderungen zur Genehmigung der Haushaltssatzung erreicht der Landkreis Görlitz in beiden Haushaltsjahren sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt. Allerdings liegen die Planungen des Landkreises in beiden Haushaltsjahren in Bezug auf die Ausgaben höher, als Einnahmen erwartet werden. Eigentlich ein Unding. Dies ist nun jedoch möglich, weil ein Erlass des Sächsischen Innenministerium unter Corona-Vorzeichen nun Ausnahmen ermöglicht.

Was also beruhigend klingen mag, stellt sich bei genauer Sicht als finanzieller Ritt auf der Rasierklinge heraus. Bereits jetzt kann der Landkreis eine durchgängige Liquidität nur über die Inanspruchnahme von Kassenkrediten gewährleisten. „Der Landkreis Görlitz ist daher weiterhin gehalten, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortzusetzen und zu prüfen, ob geplante Ausgaben auch gesperrt werden könnten. Sollte sich die finanzielle Situation des Landkreises nicht deutlich verbessern, müssten zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen werden. Dazu zählt auch eine Erhöhung der Kreisumlage. Eine entsprechende Auflage wurde dem Landkreis Görlitz im Zuge der Genehmigung der Haushaltssatzung erteilt“, fasst die Landesdirektion in einer Pressemitteilung warnend zusammen.

Till Scholtz-Knobloch / 16.11.2021

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