Grünes Licht für Leubaer Brücke

„Die aktuell vorhandene Brücke befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand“, erklärt LDS-Vizepräsidentin Andrea Staude.
Leuba. Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Brücke im Zuge der B 99 über den Steinbach in Leuba abgeschlossen. Sofern keine Klagen gegen den Beschluss eingehen, gilt das Baurecht als erteilt, und das Landesamt für Straßen und Verkehr (Lasuv) kann das Vorhaben – abhängig von der Finanzierung – in seine Planung aufnehmen. „Die aktuell vorhandene Brücke befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand“, erklärt LDS-Vizepräsidentin Andrea Staude.
Äußere Elemente seien bereits abgeplatzt. Aufgrund des Zustandes seien bereits eine Geschwindigkeits- und Tonnagebegrenzung verfügt worden. Der überregionale Schwerlastverkehr werde weiträumig umgeleitet. Die Kurve unmittelbar auf der Brücke habe bis zur Geschwindigkeitsbegrenzung häufig zu Unfällen geführt. „Aus Anlass des Brückenneubaus wird diese Krümmung jetzt beseitigt“, so Andrea Staude. Die Gesamtmaßnahme würde die Straße in einen „dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand“ versetzen. Während der Bauzeit soll der Verkehr wechselseitig über eine einstreifige Behelfsumfahrung mit Ampelregelung geführt werden. Die Gesamtkosten werden auf circa 770.000 Euro geschätzt.
Mit dem Ausbau der Brücke verbindet sich allerdings auch die Befürchtung, dass die Belastung der Ortsdurchfahrt Ostritz durch den Schwerlastverkehr wieder zunehmen könnte (der Oberlausitzer Kurier berichtete). Der Petitionsausschuss des sächsischen Landtags hatte hingegen argumentiert, dass nach Abschluss der dortigen Baumaßnahmen auf der polnischen Seite eine leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung in Richtung Tschechien zur Verfügung stehe. Deshalb sei es nicht erforderlich, stärker als bisher in die Verkehrsführung der B99 in Ostritz einzugreifen. „Eine endgültige Entscheidung über den Erhalt der Lichtsignalanlage soll aber erst nach Fertigstellung aller Straßenbaumaßnahmen (Brückenbau BW 6 bei Leuba auf deutscher Seite und Woiwodschaftsstraßen 352 und 354 auf polnischer Seite) auf Basis der neuen Verkehrssituation getroffen werden“, so der Ausschuss. Der Bereich mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h von der Engstelle bis zum Altenheim in Ostritz soll aber beibehalten bleiben.
Kommentare zum Artikel "Grünes Licht für Leubaer Brücke"
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Ich finde, der Bereich der Geschwindigkeitsbegrenzung sollte etwas erweitert werden, z.Bsp. bis um die Kurve. Keiner nimmt auch nur etwas Rücksicht auf die Bewohner des Altenheimes, wenn diese über die Straße gehen möchten, um in die Kirche oder auch den Mittwochs-Markt zu besuchen, oder oder, es gibt etliche Dinge, die man aufzählen könnte. Es ist nur so ein Denkanstoß.