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Gute Perspektiven für Konsum und Herrenhaus

Gute Perspektiven für Konsum und Herrenhaus

Jahrelang war der Konsum ein Sorgenkind der Stadtentwicklung, jetzt gibt es gute Aussichten für die Zukunft.

Die Stadt Pulsnitz nutzt die Möglichkeit, an zwei Stellen wichtige Impulse für die Stadtentwicklung zu setzen. Die Vorzeichen sind unterschiedlich.

Pulsnitz. So wie jeder Ort ist auch Pulsnitz bestrebt, sein Stadtbild jederzeit zum Positiven zu verändern. Nunmehr bahnen sich entsprechende Möglichkeiten gleich hinsichtlich von zwei das Stadtbild mit prägenden Gebäuden an: Dem früheren Konsum und dem Herrenhaus.

Für das Konsumgebäude konnte ein neuer Eigentümer gefunden werden. Dem ging ein kompliziertes Prozedere voran, das Bürgermeisterin Barbara Lüke wie folgt beschreibt: „Nachdem das Gebäude in den letzten Jahren immer mehr verfallen ist und vom vorherigen Eigentümer als ’herrenlos’ erklärt wurde, ist es der Stadt inzwischen gelungen, beim zentralen Flächenmanagement des Freistaates Sachsen das Aneignungsrecht für dieses Flurstück zum Preis von 5.000 Euro zu erwerben.“ Nachdem dies erledigt war, schrieb die Stadt den früheren Konsum öffentlich zum Verkauf aus. Und tatsächlich – es meldete sich ein Interessent mit einem Angebot in Höhe von 30.000 Euro, mit dem die Bürgermeisterin aufgrund bisheriger guter Erfahrungen große Hoffnungen verbindet: „Der Bieter ist der Verwaltung bereits bekannt, sodass man davon ausgehen kann, dass eine schnellstmögliche Sanierung des Objektes erfolgen wird.“ Bei dem Investor handele es sich um denselben, der auch das so genannte Köhlerhaus auf der Wettinstraße sowie die frühere Berufsschule auf der Goethestraße erworben und – zur vollsten Zufriedenheit der Stadt – saniert habe. Und noch eine weitere Fliege will die Stadt mit dieser Klappe schlagen: die rechtssichere Nutzung eines Aufgangs sowie der Toiletten im Gebäude des Stadtmuseums, welche sich ebenfalls im Eigentum des Konsum-Käufers befinden. Schon bislang habe es eine entsprechende Einigung gegeben, die aber noch nicht schwarz auf weiß besiegelt war.

Hinsichtlich des Herrenhauses stellen sich die Hintergründe anders dar, hier handelt es sich eher um das Ziehen einer Reißleine durch die Stadt, um die negative Entwicklung der vergangenen Jahre zu stoppen. „Der notarielle Kaufvertrag kam uns auf den Tisch mit der Bitte, dass auf das bestehende Vorkaufsrecht verzichtet wird“, so Bürgermeisterin Barbara Lüke. Innerhalb der Stadtverwaltung begann nun ein Prozess des Abwägens, welche Folgen ein solcher Verzicht nach sich ziehen würde:

„Was wird dann mit der öffentlichen Toilette an der Wittgensteiner Straße, die auf diesem Grundstück steht? Und was mit den Parkplätzen und der Durchfahrt zum Schlossteich?“ Hinzu kam, dass das Areal in den vergangenen Jahren schon mehrfach den Besitzer gewechselt hatte, ohne dass dem fortschreitenden Verfall Einhalt geboten worden wäre.

Die Bürgermeisterin empfahl in der Folge dem Stadtrat, das Vorkaufsrecht auszuüben, was auch einstimmig geschah. In dem entsprechenden Beschluss heißt es unter anderem: „Aus diesem Grund ist es nunmehr erforderlich, dass die Stadt Pulsnitz selbst das Eigentum erlangt, um die Umsetzung der Sanierungsziele aktiv gestalten zu können.“

„Nun werden wir den Durchgang zum Schlossteich wie auch die auf dem Herrenhausplatz befindlichen Parkplätze eindeutig und rechtlich einwandfrei sichern. Ebenso werden wir die öffentliche Toilette und damit auch den Biergarten am Schlossteich behalten, der ohne sie ein wirkliches Problem bekommen hätte.“ Das Herrenhaus selbst soll zum Wohnhaus entwickelt werden, nachdem die Denkmalschutzbehörde einem Abriss eine klare Absage erteilt hatte. Entsprechende Interessenten sind laut Bürgermeisterin bekannt. „Aufgrund seines bauzeitlichen Aussagewertes als authentisches, großes Wohnhaus des frühen 19. Jahrhunderts, seiner prägnanten Lage und der Zugehörigkeit zum Schlosskomplex kommt dem Gebäude baugeschichtliche und straßenbildprägende Bedeutung zu“, heißt es auf der Denkmalschutzliste des Freistaates Sachsen.
Nachtrag: Zwischenzeitlich konnte auch für das Herrenhaus ein als zuverlässig geltender Bieter gefunden werden, der das Gebäude erworben hat und entsprechend den städtischen Prämissen entwickeln will.
 

Uwe Menschner / 29.05.2018

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