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Info & Kommentare

Corona-Infoblog: Gemeinsam durch die dritte Welle

Corona-Infoblog: Gemeinsam durch die dritte Welle

Symbolbild

+++ Das Corona-Virus hat das Land, Europa und große Teile der restlichen Welt weiterhin fest im Griff. Mit Informationen aus den Bereichen Soziales, Wirtschaft und Politik, die wir an dieser Stelle für Sie zusammentragen, möchten wir Ihnen Orientierung und einen Überblick darüber geben, was in der Region wieder möglich ist und was noch nicht und welche besonderen Dienstleistungen Ihnen in dieser schwierigen Phase geboten werden. +++

Alle aktuellen Zahlen im Überblick

An dieser Stelle sind die tagesaktuellen Fallzahlen für die Landkreise Bautzen und Görlitz zu finden. Zudem ist die Gemeindestatistik des Landkreises Bautzen einsehbar. Die Karte gibt Auskunft über die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Patienten je Stadt oder Gemeinde.

Hotlines sind geschaltet

Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr und am Wochenende von 8.00 bis 13.00 Uhr unter der Rufnummer (03581) 663-5656 oder per E-Mail zu erreichen.

In Bautzen ist das Gesundheitsamt ab sofort unter der Telefonnummer (03591) 5251-12121 jeweils montags zwischen 8.30 und 16.00 Uhr, dienstags von 8.30 bis 18.00 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 16.00 Uhr sowie samstags zwischen 8.30 und 14.00 Uhr erreichbar. Die Corona-Hotline steht für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer zur Verfügung.

Click & Meet ab dem Wochenende im Landkreis Görlitz wieder möglich (21. Mai 2021)

Bisher geschlossene Ladengeschäfte im Landkreis Görlitz können ab Samstag, 22. Mai, wieder ein Terminshopping anbieten. Darüber informierte jetzt das Landratsamt. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 150 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner sei an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen nicht mehr überschritten worden. Kunden dürften dann mit Termin und tagesaktuellem Negativtest für einen fest begrenzten Zeitraum Geschäfte besuchen. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden dürfe nicht höher sein als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Ladenbetreiber müssten zudem die Kontaktdaten der Kunden sowie den Zeitraum ihres Aufenthaltes dokumentieren.

Hingegen muss der für eine Öffnung der Gastronomie im Außenbereich vom Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenswert konstant unter 100 liegen - und zwar an sieben aufeinanderfolgenden Tagen. Mit Blick auf die aktuellen Werte sei dies am bevorstehenden Pfingstwochenende noch nicht möglich, hieß es.

PCR-Testergebnis gut aufheben als Nachweis für Genesene (21. Mai 2021)

Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz stellt keine pauschalen Nachweise über Genesungen aus, sondern lediglich für Personen, deren PCR-Testung auch durch das Gesundheitsamt erfolgte. Das stellte die Kreisverwaltung jüngst noch einmal klar. Bürgerinnen und Bürger müssten sich anderenfalls an die Stelle wenden, bei der ein entsprechender PCR-Test durchgeführt wurde. Um als Genesener Erleichterungen laut der sogenannten Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung genießen zu können, müsse der positive Test mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegen.

Bundestag macht Weg frei für Lockerungen für Geimpfte und Genesene (6. Mai 2021)

Die Bundesregierung hat am Donnerstag für ihre neue Verordnung vom Bundestag grünes Licht bekommen. Diese stellt Genesene und vollständig Geimpfte in verschiedenen Bereichen negativ Getesteten gleich. Zudem regelt sie Ausnahmen von einzelnen Maßnahmen der Bundesnotbremse für vollständig Geimpfte und Genesene in Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100. Am Freitag erfolgt noch die Beratung im Bundesrat. Schon am Wochenende soll das Regelwerk in Kraft treten. Wie der unter anderem der Nachrichtensender n-tv auf seiner Internetseite berichtet, fallen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für vollständig Geimpfte und Genesene weg. Bei Treffen mit anderen Personen sollen sie nicht mitgezählt werden. Also könnten sich zum Beispiel auch in Regionen mit hohen Infektionszahlen zwei nicht geimpfte Menschen mit einer unbegrenzten Zahl Geimpfter treffen. Des Weiteren müssten Geimpfte in Läden oder beim Friseur keinen Test mehr machen.

Wie das Landratsamt Bautzen indes stellvertretend mitteilte, kommen die Ausnahmen für Genesene für einen Zeitraum von 28 Tagen bis längstens sechs Monate nach einem Test in Betracht. Die Genesung sei bei Kontrollen nachzuweisen. Als Nachweis werde das Ergebnis des positiven PCR-Tests einer Person anerkannt. Wem dieses Ergebnis nicht mehr vorliegt, könne den Befund bei seinem Hausarzt anfordern, der in den meisten Fällen den Test durchgeführt hat. Ersatzweise gelte auch der Quarantäne-Bescheid der infizierten Person als Nachweis, der durch das Gesundheitsamt ausgestellt wurde. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, könnten sich Beschäftigte auch an ihren Arbeitgeber zwecks Ausstellung eines Duplikates wenden, sofern der Bescheid bei ihm eingereicht wurde.

Im Ausnahmefall kann einer Behördensprecherin zufolge beim Gesundheitsamt die Ausstellung einer Befundkopie beantragt werden. Der Antrag lasse sich ab Montag über ein Online-Formular stellen, die Bestätigung werde per E-Mail an den Antragsteller übermittelt. Menschen ohne einen Internetzugang könnten ebenfalls ab der kommenden Woche eine telefonische Antragsannahme von Montag bis Donnerstag jeweils zwischen 9.00 und 10.00 Uhr unter Telefon (03591) 5251-53940 in Anspruch nehmen.

Der Nachweis für Impfungen - nach zwei Impfungen beziehungsweise für Genesene nach einer Impfung - erfolgt durch den Impfausweis.

Schon zuvor hatte der Freistaat mit seiner neuen Corona-Verordnung für Inzidenzen unter 100 Ausnahmen für Geimpfte und Genese beschlossen. Die Regelung gilt ab dem 10. Mai.

Sachsen bekommt neue Schutzverordnung (5. Mai 2021)

Die Staatsregierung hat eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Mit ihr werden den Angaben aus Dresden zufolge künftig in erster Linie Regelungen getroffen, die ab einer Inzidenz unter 100 gelten, aber auch weitergehende Schutzmaßnahmen für eine Siebe-Tage-Inzidenz über 100 vorgenommen. Die neue Verordnung tritt am 10. Mai in Kraft und läuft mit Ablauf des 30. Mai 2021 aus.

Eine wesentliche Änderung zu den bisherigen Verordnungen betrifft den Status von geimpften und genesenen Personen. Vollständig Geimpfte werden fortan Personen gleichgestellt, die einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Genesene erhalten in den sechs Monaten nach Genesung ebenfalls diesen Status beziehungsweise 14 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis auch darüber hinaus. Neben dem Sieben-Tage-Inzidenzwert bleibt mit der maximalen Kapazität von 1.300 mit Covid-19-Patienten belegten Betten auf der Normalstation ein zweiter Faktor erhalten, dessen Unterschreitung Grundbedingung für alle Lockerungen ist.

In Ergänzung zu den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) greifen nach einer Überschreitung des Schwellwertes von 100 und auch bei niedrigerer Inzidenz unter anderem die folgenden Regelungen:

Bei Teilnahme von mehr als zehn Personen an Beerdigungen benötigen alle Anwesenden einen Negativtest. Testpflichten für Belegschaft und Inhaber von Friseurbetrieben und Fußpflege gelten weiterhin. Sonstige körpernahe Dienstleistungen müssen zusätzlich zu den Vorgaben nach IfSG eine Kontaktdatenerfassung und -nachverfolgung gewährleisten. Bei zulässigen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben ist eine Kontaktdatenerfassung und -nachverfolgung vorzunehmen. Bis zu einem Inzidenzwert von 165 kann Einzelunterricht in Tanz- und Musikschulen erfolgen, wenn eine Kontakterfassung oder -nachverfolgung stattfindet, sich Beschäftigte testen lassen und die Schüler einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Die Regelungen für den Kita- und Schulbetrieb bleiben indes unverändert bestehen.

Unter einem Inzidenzwert von 100 kann der Außenbereich von Gastronomiebetrieben neben der Abholung und Lieferung von Speisen mit Terminbuchung, Kontakterfassung und gegebenenfalls tagesaktuellem Test, wenn mehr als zwei Hausstände an einem Tisch sitzen, genutzt werden. Campingplätze und Ferienwohnungen unterliegen nicht dem Beherbergungsverbot, eine Kontakterfassung und -nachverfolgung ist erforderlich. Weitere Punkte sind hier zu finden.

Einschränkungen bei Behörden im Landkreis Bautzen (4. Mai 2021)

Das Gesundheitsamt Bautzen befindet sich bereits seit einem Jahr im Corona-Modus. Wie die Kreisverwaltung mitteilte, kommt es dort nach wie vor zu wesentlichen Einschränkungen im üblichen Leistungsangebot. Durch die Aussetzung des Besucherverkehrs gäbe es ein erhöhtes Anrufaufkommen und einen höheren Zeitbedarf bei der telefonischen Beratung. Doch nicht nur in dem Amt hat Corona Spuren hinterlassen. Eine Übersicht, in welchen Behörden im Landkreis Bautzen es außerdem aktuell klemmt, ist hier zu finden.

Impfzentrum bleibt länger als geplant offen (4. Mai 2021)

Die sächsische Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung die Verlängerung der Impfzentren bis Ende Juli beschlossen. Darüber informierte der CDU-Landtagsabgeordnete Stephan Meyer. Eigenen Angaben zufolge hatte er sich bereits seit Wochen für eine Verlängerung des Impfzentrums in Löbau eingesetzt. Er zeigt sich erfreut darüber, dass die Entscheidung vom 27. April, die Impfzentrum Ende Juni zu schließen, nunmehr korrigiert wird.

Tschechien kein Hochinzidenzgebiet mehr (1. Mai 2021)

Das Robert Koch-Institut hat das Nachbarland Tschechien vom Corona-Hochinzidenzgebiet zum Risikogebiet herabgestuft. Wie die Bautzener Kreisverwaltung stellvertretend mitteilte, muss vor dem Hintergrund bei der Einreise ein Corona-Test nicht mehr vor der Einreise, sondern spätestens unmittelbar nach der Einreise vorgenommen werden oder darf höchstens 48 Stunden alt sein. Ausnahmen würden unter anderem für Durchreisende, Beschäftigte im internationalen Transportwesen, Reisen im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs bis 24 Stunden Dauer, den Besuch von Verwandten ersten Grades bis zu 72 Stunden Dauer, Grenzpendler und Grenzgänger gelten. Für alle Personen, die sich bereits vor dem 2. Mai 2021 auf dem Gebiet der Tschechischen Republik aufgehalten haben, würden weiterhin die Regelungen zum Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet zutreffend sein - und zwar bis einschließlich 11. Mai 2021. Mehr Informationen dazu sind hier zu finden.

Impfzentren in der Lausitz schließen Ende Juni

Sachsen passt zum 1. Juli seine Impfstruktur an. In Betrieb bleiben nach Angaben des Sozialministeriums die Impfzentren in den drei Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig. Zudem würden die aktuell 30 mobilen Teams weiterhin landesweit flexibel eingesetzt. Das bedeutet, dass auch das Impfzentrum in Kamenz zum 30. Juni 2021 schließen wird, sagte eine Sprecherin des Bautzener Landratsamtes. Gleiches ist für die Einrichtung in Löbau vorgesehen.

Grundlage für die Entscheidung ist die dann verfügbare, steigende Impfstoffmenge und insbesondere die immer weiter zunehmende flächendeckende Einbindung von Haus-, Fach- und Betriebsärzten sowie Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) an den Krankenhäusern in die Impfkampagne. Der Großteil der Impfungen wird nach den Plänen des Bundes künftig in Arztpraxen und in MVZ angeboten. Diese Planung sei darauf ausgerichtet, schnellstmöglich die Herdenimmunität zu erreichen.

Bei Inzidenzen über 100: Baumärkte müssen schließen (28. April 2021)

Das Sächsische Sozialministerium hat die sächsischen Landkreise darauf hingewiesen, dass Baumärkte in den Gebietskörperschaften, die über einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegen, geschlossen werden müssen. Das teilte stellvertretend das Görlitzer Landratsamt mit. Zur Begründung wurde eine entsprechende Regelung im Infektionsschutzgesetz angeführt. Eine Öffnung nur der Gartenabteilung bei Absperrung der weiteren Abteile eines Baumarktes lasse der Bundesgesetzgeber nicht zu, hieß es. Ausnahmen gelten im Fall der Abholung bestellter Waren und für Gewerbebetreibende.

Im Landkreis Görlitz lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch nach Angaben des Robert Koch-Instituts bei 195. Für den Nachbarlandkreis Bautzen meldete die Behörde hingegen 228 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner.

Mehr Kind-Krank-Tage beschlossen (23. April 2021)

Das Kinderkrankengeld für gesetzlich versicherte Berufstätige ist um zehn zusätzliche Tage, für Alleinerziehende um 20 Tage ausgeweitet worden, damit diese ihren Nachwuchs während einer pandemiebedingter Schul- oder Kita-Schließung daheim betreuen können. Das teilte stellvertretend das Bautzener Landratsamt mit. Der Anspruch bestehe unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung grundsätzlich auch im Homeoffice erbracht werden kann. Erst im Januar hatte der Bundesrat - ebenfalls in einer Sondersitzung - der Erhöhung auf 20 beziehungsweise 40 Tage für das Jahr 2021 zugestimmt.

Landkreise passen Corona-Maßnahmen an Bundesnotbremse an (23. April 2021)

Ab dem morgigen Samstag gibt sich der Landkreis Görlitz wieder strenger. Nach Inkrafttreten der Corona-Bundesnotbremse und einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner wird ein Terminshoppen à la „Click & Meet“ im Einzelhandel vorerst nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus sind kosmetische Dienstleistungen, außer Friseure und Fußpflege, nach Angaben der Kreisverwaltung untersagt. Sport von Kindern ist nicht länger in großen Trainingseinheiten, sondern nur in Gruppen von maximal fünf Personen, die nicht älter als 14 Jahre sind, möglich. Museen, Galerien und Gedenkstätten haben ihre Türen für Besucher geschlossen zu halten. Zoos dürfen lediglich im Außenbereich mit Negativtest öffnen.

Darüber hinaus müssen ab Montag, 26. April, Schulen und Kindertageseinrichtungen aufgrund der Überschreitung der Sieben-Tages-Inzidenz von 165 wieder schließen. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen und in den Abschlussklassen. Sie können den Unterricht weiterhin besuchen. In den geschlossenen Einrichtungen wird für Kinder bestimmter Personen- und Berufsgruppen eine Notbetreuung eingerichtet. Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist auf der Internetseite des Sächsischen Sozialministeriums einsehbar. Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung ist hier zu finden.

Was im Landkreis Bautzen ab Samstag, 24. April, möglich ist und was nicht, lässt sich an dieser Stelle nachlesen. Die Maßnahmen gehen mit denen im Nachbarkreis konform.

Bundesnotbremse kann in Kraft treten (22. April 2021)

Zwar mit teils deutlicher Kritik aber ohne Veto hat das neue Infektionsschutzgesetz am Donnerstag den Bundesrat passiert. Darüber informiert unter anderem der Nachrichtensender n-tv auf seiner Internetseite. Damit kann das reformierte Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden und danach schnell in Kraft treten. Es sieht in ganz Deutschland einheitliche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus vor. Dazu zählen unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre und die Wiedereinführung des Click-&-Collect-Verfahrens. Angewandt werden sollen die Regelungen in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit Inzidenzwerten über 100. Bei einer Inzidenz von mehr als 165 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen zudem Schulen auf Fernunterricht umswitchen. Im Bereich zwischen den Schwellenwerten 100 und 165 wird ein Wechselmodell auch für Erst- bis Drittklässler vorgesehen, wie vom Sächsischen Kultusministerium auf Anfrage zu erfahren war. Damit Bildungseinrichtungen wieder öffnen dürfen, müsse der Schwellenwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 165 liegen.    

Corona-Bundesnotbremse passiert Bundestag (21. April 2021)

Mit den Stimmen der Regierungsparteien hat der Bundestag am Mittwochnachmittag die sogenannte Corona-Bundesnotbremse beschlossen. Das berichtet unter anderem der Nachrichtensender n-tv auf seiner Internetseite. Demnach könnten auch in den beiden Lausitzer Landkreisen Görlitz und Bautzen in wenigen Tagen schärfere Maßnahmen in Kraft treten. Dort lagen die RKI-Inzidenzen zuletzt bei Werten über 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. In dem Fall ist dem verschärften Infektionsschutzgesetz zufolge nur noch das Click-&-Collect-Verfahren im Einzelhandel möglich. Ausgenommen von Schließungen oder starken Beschränkungen bleiben weiterhin der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Ab einem Wert von 165 müssen Schulen auf Fernunterricht umswitchen. Auch eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22.00 und 5.00 Uhr würde demnächst wiederholt wirksam werden. Am Donnerstag muss der Gesetzentwurf noch den Bundesrat passieren. Die Maßnahme ist vorerst befristet bis Ende Juni. Hier finden Sie weitere Informationen zum heute beschlossenen Gesetzentwurf von Union und SPD.

Servicestelle in puncto Corona-Schnelltestzentren eingerichtet (21. April 2021)

Das Bautzener Landratsamt hat eine zentrale Servicestelle für Anfragen rund um die Corona-Schnelltestzentren in dessen Einzugsgebiet eingerichtet. Diese ist unter Telefon (03591) 5251-53940 von montags bis donnerstags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr erreichbar. Ein Kontakt mit ihr lässt sich auch via E-Mail herstellen. Die Service-Stelle wurde eingerichtet, um Anliegen rund um die Teststellen zu klären. Terminbuchungen könnten darüber nicht vorgenommen werden, hieß es.

Abschlussprüfungen in den Schulen starten (20. April 2021)

Am Freitag starten für 10.667 Abiturienten in Sachsen die Prüfungen. Darauf wies das Kultusministerium hin. Jeder Abiturient muss demnach fünf Prüfungen ablegen, davon drei schriftliche und zwei mündliche. Für die Durchführung der Prüfungen würden strenge Hygienevorgaben und Abstandsgebote für Lehrer und Schüler gelten. Während der Prüfungen müssen jedoch keine Masken getragen werden. Die Prüflinge werden im Vorfeld einem Virus-Test unterzogen und im gegebenen Fall auf mehrere Räume verteilt. Auf diese Weise will das Ministerium den Anforderungen des Infektionsschutzes gerecht werden.

Quarantäne für Geimpfte und Genesene entfällt (20. April 2021)

Der Landkreis Bautzen hat seine Quarantäne-Bestimmungen angepasst. Wie vonseiten der Kreisverwaltung verlautete, müssen einige Personengruppen als Kontaktpersonen nicht länger in Quarantäne. Bedingung: Sie sind symptomfrei und immungesund. Dazu zählen den Angaben zufolge nachweislich vollständig geimpfte Personen, wobei der Impfnachweis von den betroffenen Personen gegenüber dem Gesundheitsamt erbracht werden muss, nachweislich einmal geimpfte Personen, die in den zurückliegenden sechs Monaten von einer Corona-Infektion genesen sind, sowie Personen, die im vergangenen halben Jahr von einer Corona-Infektion genesen sind. „Es sei denn, der Quellfall der Kontaktperson hat sich wahrscheinlich mit einer besorgniserregenden Virusvariante angesteckt“, schränkte eine Sprecherin ein. Die britische Virusvariante B 1.1.7, die auch das Infektionsgeschehenen im Landkreis Bautzen dominiert, sei davon jedoch ausgenommen. Enge Kontaktpersonen könnten sich am Ende ihrer Quarantänezeit abschließend durch das Gesundheitsamt testen lassen. „Dringend empfohlen wird dies insbesondere für das Personal von Kitas und Schulen, die als enge Kontaktpersonen von Infizierten in Quarantäne sind. Das Gesundheitsamt kann Abschlusstestungen auch anordnen.“ Weitere Informationen zum Thema sind hier zu finden.

Freistaat drückt beim Impfen aufs Gas (20. April 2021)

In Sachsen können sich beim Hausarzt ab sofort auch alle Menschen impfen lassen, die der Priorisierungsgruppe 3 gemäß Impfverordnung des Bundes angehören. Ab Mittwoch, 21. April 2021, 18 Uhr, können entsprechende Termine ab dem Folgetag in den Impfzentren gebucht werden. Gemäß der Priorisierungsgruppe 3 können sich unter anderem Menschen die Spritze geben lassen, die im Lebensmitteleinzelhandel und in der Kinder- und Jugendhilfe tätig oder Mitglieder von Verfassungsorganen sind. Auch Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, seien impfberechtigt. Darüber hinaus bekämen nun auch weitere Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen – wozu Asthma oder Herzinsuffizienz zählen – ein Impfangebot, so eine Mitteilung des Sächsischen Sozialministeriums. Um mehr Menschen eine Impfung mit dem Astrazeneca-Vakzin zu ermöglichen, sei in Arztpraxen ab sofort die Priorisierung für den Impfstoff komplett aufgehoben worden. Dies bedeute, dass sich auch Menschen unter 60 Jahren nach Aufklärung durch den Arzt für eine Impfung mit diesem Impfstoff entscheiden können - auch wenn sie keiner Priorisierungsgruppe angehören. Indes würden in allen Impfzentren allen Altersgruppen die mRNA-Vakzine von Biontech und Moderna angeboten.

Bautzen bekommt weiteres Testzentrum (16. April 2021)

Am 23. April öffnet ein Corona-Testzentrum im Deutsch-Sorbischen Volkstheater Bautzen. In der Sozietät an der Bauerngasse - Zugang über den Hof - können sich den Angaben zufolge alle Interessierten kostenlos auf das Virus testen lassen. Dafür mitzubringen sei jedoch unbedingt die Chipkarte der Krankenkasse. Mit der App „Schnelltest.click“ sei das Testergebnis zeitnah abrufbar. Geöffnet ist freitags in der Zeit von 17.30 bis 20.00 Uhr sowie samstags und sonntags zwischen 15.00 und 20.00 Uhr. Die Terminvergabe erfolgt online.

Außerhalb der Öffnungszeiten seien Termine für Gruppen ab zehn Personen individuell vereinbar, die mindestens zwei Tage vorher gebucht werden sollten – und zwar per E-Mail. Weitere Informationen sind erhältlich unter (03591) 584 - 225.

Testzentrum in Wilthen hat neue Adresse (16. April 2021)

Das Corona-Schnelltestzentrum in der Sporthalle Wilthen zieht ab Montag, 19. April, in die Mehrzweckhalle des Schulzentrums an der Schulstraße 39. Darauf hat das Bautzener Landratsamt hingewiesen. Die Öffnungszeiten blieben jedoch unverändert, bestehende Terminbuchungen bestehen.

Gleichzeitig wurde für das Testzentrum des Dienstleisters Covimedical in Bischofswerda die Anschrift korrigiert, nachdem es vor Ort zu Verwechselungen gekommen sei. Die korrekte Anschrift lautet nunmehr: Dresdener Straße 5 (Hofpassage). Terminbuchungen sind hier möglich.

Alkoholverbot und Lockerungen: Kreis verlängert Allgemeinverfügungen (16. April 2021)

Der Landkreis Bautzen verlängert die bereits bestehenden Allgemeinverfügungen bis zum 9. Mai 2021. Dazu zählen das bereits geltende Verbot von Alkoholkonsum an bestimmten Plätzen und die inzidenzunabhängigen Lockerungen in Verbindung mit Schnelltestnachweisen wie beim Terminshoppen „Click & Meet“. Das teilte die Kreisverwaltung am Nachmittag mit. Die Lockerungen stünden jedoch unter dem Vorbehalt der Corona-Situation in den Kliniken. „Sollte die Zahl von 1.300 belegten Corona-Betten in den sächsischen Kliniken überstiegen werden, müssen die Lockerungen durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises innerhalb von drei Tagen zurückgenommen werden“, führte eine Behördensprecherin aus. Weiterhin würden im Landkreis Bautzen Ausgangs- sowie die Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen gelten - wie sie durch die Corona-Verordnung des Freistaates vorgegeben werden. Mehr dazu ist hier zu finden.

Landkreis Bautzen erteilt Hexenfeuer eine Absage (15. April 2021)

Auch in diesem Frühjahr soll es Hexenfeuer im klassischen Sinne nicht geben. Darauf hat das Bautzener Landratsamt mit Bezug auf die Regelungen in der Sächsischen Corona-Verordnung hingewiesen. Das Hexenfeuer ist demnach als Volksfest einzuordnen. Ein solches sei aufgrund der aktuellen Pandemie jedoch untersagt, so eine Sprecherin. In diesem Zusammenhang merkte sie jedoch an: „Ein etwaig kontrolliertes Abbrennen aufgeschichteter Haufen durch die Feuerwehr ist zwar nicht durch die Schutzverordnung verboten. Jedoch gelten die bekannten Kontaktbeschränkungen.“ Zudem könne das Hexenfeuer nicht mit dem am Ostersonntag stattgefundenen Osterreiten verglichen werden. Das Osterreiten sei ein religiöses Ritual. Zusammenkünfte zum Zwecke der Religionsausübung seien nicht durch die Corona-Verordnung untersagt. Solche könnten bei Vorhandensein eines Hygienekonzeptes genehmigt werden. Eine derartige Regelung existiere nicht für ein Hexenfeuer.

Sachsen erweitert Impfmöglichkeit für Menschen ab 60 Jahren (9. April 2021)

In Sachsen können ab sofort alle Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, einen Impftermin mit dem Impfstoff von Astrazeneca in den sächsischen Impfzentren buchen. Das teilte stellvertretend das Görlitzer Landratsamt mit. Demnach stehen bis voraussichtlich Mitte April rund 50.000 Impftermine mit diesem Impfstoff zur Verfügung. Die Termine lassen sich online oder telefonisch unter (0800) 089 908 9 buchen. Zudem soll der Impfstoff von Astrazeneca demnächst auch in den Arztpraxen angeboten werden.

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hat in dieser Woche das Vakzin weiter empfohlen. Ein möglicher Zusammenhang zwischen dem Wirkstoff und Thrombosen sei festgestellt worden, der Nutzen des Corona-Impfstoffs übertreffe aber mögliche Risiken, berichteten verschiedene Medien in Hinblick auf die Entscheidung.

Unterdessen verlautete auf Anfrage aus dem Sächsischen Sozialministerium, dass mit Datenstand vom 31. März 2021 durch die Gesundheitsämter bisher 31 Impfschadensverdachtsfälle nach einer Covid-19-Impfung übermittelt wurden. „Davon 21 nach Impfung mit Comirnaty (BioNTech Pfizer), sechs nach Impfung mit dem Covid-19-Vakzin Astrazeneca, zwei nach Impfung mit dem Impfstoff von Moderna und zwei Fälle ohne Angabe des verwendeten Impfstoffs, wobei hier anhand des Impfdatums mRNA-Impfstoffe anzunehmen sind“, führte ein Sprecher dazu aus. „Sechs Patienten im Alter von 56, 75, 83, 85, 86 und 91 Jahren verstarben im zeitlichen Zusammenhang mit einer Comirnaty-Impfung.“

Sollte der Verdacht eines Impfschadens bestehen, so sei im Freistaat der Kommunale Sozialverband in Chemnitz für eine Anerkennung zuständig. Dort müsse ein Antrag gestellt werden. Dann folge die Prüfung durch den Verband. „Es muss nachgewiesen werden, dass der Gesundheitsschaden vor allem durch die Impfung entstanden ist“, erklärte der Behördensprecher weiter. „Wird dies festgestellt, haben Betroffene Anspruch auf Heilbehandlungen oder Schadenersatz in Form von Rentenzahlungen.“ Mehr Informationen sind hier zu finden.

Keine Testpflicht bei medizinisch notwenigen Behandlungen (6. April 2021)

Medizinisch notwendige Behandlungen im Bereich der körpernahen Dienstleistungen sind im Landkreis Görlitz ab sofort auch ohne tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest der  Kunden zulässig, sofern eine medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen ist. Dies regelt nach Angaben einer Sprecherin der Kreisverwaltung eine am Dienstag als Notbekanntmachung veröffentlichte Allgemeinverfügung. Sie tritt in der Nacht zum Mittwoch in Kraft und gilt bis auf Widerruf oder Rücknahme.

Flächendeckender Impfstart in den sächsischen Hausarztpraxen (6. April 2021)

Die Hausarztpraxen in Sachsen werden ab Mittwoch flächendeckend und regulär in die Impfkampagne gegen das Corona-Virus einbezogen. Das teilte das Sozialministerium mit. Die Praxen beziehen demnach ihren Impfstoffbedarf über den Großhandel und die Apotheken. Sie bestellen das jeweilige Vakzin selbst über das System der Regelversorgung. Nach einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz werden aufgrund der noch geringen Liefermengen zunächst etwa 20 Impfdosen pro Praxis und pro Woche zur Verfügung stehen. In den ersten beiden Aprilwochen werde dies der Impfstoff von Biontech/Pfizer sein. Danach soll immer mehr das Vakzin von Astrazeneca hinzukommen. Die Terminvergabe würden die Praxen selbst regeln. Die Mediziner könnten dabei ihre Patienten gezielt ansprechen, um die vorgegebene Priorisierung einzuhalten, hieß es.

Landkreis Bautzen macht sich lockerer (6. April 2021)

Im Landkreis Bautzen dürfen ab sofort wieder Geschäfte, Zoos, botanische Gärten, Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie körpernahe Dienstleistungen nach vorheriger Terminbuchung und für Kunden mit Nachweis eines negativen tagesaktuellen Corona-Testergebnisses  öffnen. Das teilte eine Sprecherin der Kreisverwaltung am Dienstag mit. Zudem sei Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich - auch auf Außensportanlagen - wieder zulässig.

Als Grund für die Lockerungen wurden die neuen landesweiten Regelungen angeführt. Demnach dürfen Landkreise diese unabhängig von der Inzidenz vornehmen, sofern entsprechende Hygiene- und Testkonzepte dies ermöglichen. Eine diesbezügliche Allgemeinverfügung gelte vorerst bis zum 18. April. Sie könne jedoch rückgängig gemacht werden, sobald die Corona-Auslastung der sächsischen Kliniken eine Grenze von 1.300 Betten übersteigt, hieß es. Aktuell liege dieser Wert bei 945. Eigenen Angaben zufolge hatte der Landkreis Bautzen  zunächst die Entwicklung der Auslastung über das Osterwochenende abgewartet und am Ostermontag über die erneuten Lockerungen entschieden.

Landkreis Görlitz schwenkt auf Kurs der Landesregierung ein (1. April 2021)

Ab dem kommenden Dienstag, 6. April, soll es im Landkreis Görlitz in mehreren Lebensbereichen wieder Lockerungen geben. Das sieht eine Allgemeinverfügung vor, die jetzt erlassen wurde. Als Grundlage dafür diene die neue Sächsische Corona-Verordnung, die an diesem Donnerstag in Kraft trat.

„Damit ist die Öffnung von geschlossenen Einrichtungen des Einzel- und Großhandels und Ladengeschäften mit Kundenverkehr für höchstens eine Kundin oder einen Kunden pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung möglich“, teilte die Kreisverwaltung mit. Zudem werde der Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich wieder gewährleistet. Zudem erfolge die Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten sowie Tierparks, Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Ferner lassen sich körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen. In dem Fall müssen den Angaben zufolge Kunden einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen. Beschäftigte haben sich zweimal wöchentlich zu testen oder testen zu lassen. „Die Öffnungen sind nur unter Erlass und Anwendung eines Hygiene- und Testkonzeptes zulässig“, bekräftigte eine Behördensprecherin. Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist hier nachzulesen.

Bereits am Freitag, 2. April, treten überarbeitete Regelungen für ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum in Kraft. Die entsprechende Allgemeinverfügung sowie die konkret bezeichneten öffentlichen Orte und Plätze, an denen der Konsum von Alkohol generell untersagt ist, sind auf der Internetseite des Landkreises Görlitz einsehbar.

Landkreis Bautzen zieht die Notbremse (30. März 2021)

Nachdem im Landkreis Bautzen der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde, sind dort zahlreiche Lockerungen zunächst wieder kassiert worden. Das Landratsamt sei aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung zu einer Verschärfung der Corona-Regeln verpflichtet, hieß es zur Begründung.

Damit gelten seit Dienstag wieder ein Alkoholverbot an bestimmten Orten sowie  Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Das bedeutet, Treffen von einem Haushalt mit einer anderen Person sind nur noch möglich, Kinder unter 15 Jahren bleiben in dem Fall unberücksichtigt. Außerdem tritt das Verbot von Gruppen-Vereinssport für Kinder- und Jugendliche abermals in Kraft, ein Terminshoppen in Läden des Einzelhandels ist bis auf Weiteres ebenfalls nicht mehr möglich. Zoos, Gedenkstätten, Museen, Galerien sowie körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme von Friseurbetrieben und Fußpflegen sowie medizinisch notwendigen Behandlungen müssen schließen.

Gleichzeitig stellte das Landratsamt Bautzen klar, dass Bau- und Gartenmärkte sowie Blumengeschäfte und Buchläden nicht von den Schließungen betroffen sind. Selbst Abhol- und Lieferdienste sind weiterhin möglich.

Alle aktuellen Allgemeinverfügungen und Bekanntmachungen sind auch noch einmal hier zu finden.

Landkreis Görlitz informiert zu Corona-Modellversuchen  (29. März 2021)

Im Zusammenhang mit Modellprojekten in der Region weist das Görlitzer Landratsamt darauf hin, dass diese nach der derzeitigen Sächsischen Corona-Verordnung der Zustimmung der obersten Landesgesundheitsbehörde und des Sächsischen Datenschutzbeauftragten bedürfen. Allein deshalb sei eine kurzfristige Entscheidung dazu nicht möglich. Zudem werde ab 1. April 2021 eine neue Verordnung erlassen, deren Inhalte noch nicht feststünden. Bisher könnten auch nur zu bestimmten Einrichtungen wie Theater, Übernachtungsangeboten, Sportveranstaltungen und Gastronomiebetrieben Modellprojekte angemeldet werden, hieß es.

Erste Schnelltest-Center im Landkreis Bautzen jetzt am Start (26. März 2021)

Die ersten Schnelltest-Center im Einzugsbereich des Bautzener Landratsamtes sind jetzt an den Start gegangen. Darüber informierte eine Behördensprecherin. Demnach nahmen unter anderem die Center in Kamenz, Schmochtitz und Hoyerswerda ihre Arbeit auf. Auch zwei mobile Teams seien in der Region Bautzen und Hoyerswerda unterwegs. In der kommenden Woche werde mit wenigen Ausnahmen der Rest der Teststellen starten. Eine Übersicht über alle Testmöglichkeiten im Landkreis Bautzen wurde aktualisiert.

Kitas im Landkreis Görlitz vor wiederholter Schließung (25. März 2021)

Nachdem der Grenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen überschritten wurde, müssen die Kitas im Landkreis Görlitz ab Montag, 29. März, geschlossen werden. Das teilte die Kreisverwaltung mit. Alle Träger von Kindertagesstätten seien über die bevorstehende Maßnahme informiert worden. Eine Notbetreuung nach der Sächsischen Coronaverordnung finde jedoch statt, hieß es in dem Zusammenhang. Der Anspruch auf eine solche ist hier erklärt. Dort lässt sich auch ein entsprechendes Antragsformular finden.

Inzidenz wieder rückläufig: Landkreis Bautzen verschärft vorerst nicht (24. März 2021)

Die für Verschärfungen herangezogene Inzidenz des Robert Koch-Instituts (RKI) ist im Landkreis Bautzen am Mittwoch wieder unter den Grenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gerutscht. Das teilte das Landratsamt am Nachmittag mit. Der Wert lag demnach bei 95,7 nach einer RKI-Inzidenz von 116,8 am Vortag. Deshalb würden die Corona-Regeln in dieser Woche zunächst nicht geändert, so eine Behördensprecherin. „Derzeit plant der Freistaat aufgrund der Bund-Länder-Beschlüsse eine neue Corona-Schutzverordnung, die in der kommenden Woche in Kraft tritt. Dieser neue rechtliche Rahmen soll vorerst abgewartet werden.“

Der RKI-Wert der Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis Bautzen lag zuletzt drei Tage über dem kritischen Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. „Heute wird dieser wieder unterschritten und es ist eine Schwankung um den kritischen Wert in den kommenden Tagen zu erwarten“, führte die Landratsamtsmitarbeiterin weiter aus. „Es ist außerdem davon auszugehen, dass der Freistaat mit der neuen Corona-Schutzverordnung noch stärker die Öffnung von Geschäften, Dienstleistungen und Einrichtungen an ein flächendeckendes Schnelltest-Regime bindet. Hier hat der Landkreis Bautzen bereits ein enges Netz an Testangeboten geschaffen und baut es weiter aus.“

„Die Bereitschaft der Bevölkerung, sich testen zu lassen, darf nicht mit weitgehenden Schließungen konterkariert werden“, betonte in dem Zusammenhang Landrat Michael Harig. Unter dem Leitspruch „Testen und Freiheiten“ sollten Schnelltests als Mittel zur Öffnung und nicht zur Schließung von Angeboten genutzt werden. Aktuell geändert worden sei die Quarantäne-Verordnung des Landkreises. Neu enthalten seien Regelungen, die die vorzeitige Beendigung von Quarantänen einschränken.

Keine Impfsprechstunde im Görlitzer Gesundheitsamt (24. März 2021)

Die öffentliche Impfsprechstunde im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz an der Reichertstraße 112, die immer dienstags von 14.00 bis 17.30 Uhr angeboten wird, findet im Monat April nicht statt. Darüber informierte jetzt eine Sprecherin des Landratsamtes. Sobald die Impfsprechstunde wieder geöffnet wird, will der Landkreis Görlitz dies zeitnah kundtun.

Landkreis Görlitz informiert zu bevorstehenden Kita-Schließungen (24. März 2021)

Der Landkreis Görlitz weist aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen darauf hin, dass Kindertageseinrichtungen ab dem kommenden Montag, 29. März, wieder geschlossen werden müssen. Als Grundlage für diese Entscheidung diene die Sächsische Corona-Verordnung. Eine Notbetreuung finde statt. Wie indes mit den Schulen im Einzugsgebiet der Görlitzer Kreisverwaltung verfahren wird, das soll sich wegen der bevorstehenden Osterferien zu einem späteren Zeitpunkt klären.

Landkreis Bautzen will die Zügel wieder anziehen (23. März 2021)

Ähnlich wie schon im Landkreis Görlitz steigt auch im Einzugsgebiet des Bautzener Landratsamtes die Sieben-Tage-Inzidenz. Am Dienstag lag diese laut Meldung des Robert Koch-Instituts bei 116,8 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und damit drei Tage in Folge über dem vorgegebenen Grenzwert von 100. „Eine Verschärfung der Corona-Regeln im Landkreis Bautzen wird daher aktuell vorbereitet“, erklärte eine Sprecherin der Kreisverwaltung. „Welche konkreten Maßnahmen in Kraft treten müssen, wird Landrat Harig zunächst im Rahmen einer Videoschalte mit Ministerpräsident Michael Kretschmer am Mittwoch besprechen. So sollen die Planungen des Freistaates nach der gestrigen Bund-Länder-Konferenz und die erforderlichen Maßnahmen des Landkreises abgestimmt werden.“

Inzidenz über Notbremse: Landkreis Görlitz macht Rolle rückwärts (22. März 2021)

Nach Überschreiten des Inzidenzwertes von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen macht der Landkreis Görlitz in der Nacht zum Dienstag eine Rolle rückwärts. Dann werden zahlreiche Lockerungen kassiert. Als Grundlage dafür wird die Sächsische Corona-Verordnung herangezogen.

Demnach hat der Einzelhandel zum „Click & Collect“-Verfahren zurückzukehren. Ein Kundenverkehr in den Geschäften ist, wie zuletzt gestattet, bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Zudem findet erneut kein Individualsport allein oder zu zweit oder in Kindergruppen statt. Tierparks sind gezwungen, ihre Türen für Besucher abermals geschlossen zu halten. Auch Museen bleiben vorerst zu.

Hingegen dürfen Friseursalone und auch Fußpflegen geöffnet bleiben.

Ausgangs- und erweiterte Kontaktbeschränkungen werden erneut wirksam. „Das heißt, das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt. Zudem darf sich ein Hausstand wieder nur mit maximal einer weiteren Person treffen. Kinder unter 15 werden nicht mitgezählt“, erklärte eine Behördensprecherin am Wochenende. Darüber hinaus werde der Alkoholkonsum an den vom Landkreis bestimmten öffentlichen Orten untersagt. Die Festlegung der konkreten Orte erfolge durch eine gesonderte Allgemeinverfügung des Landkreises, hieß es.

Damit Lockerungen wieder in Kraft treten können, muss die Inzidenz von 100 unterschritten werden. Die entsprechenden Bekanntmachungen sind auch noch einmal auf der Internetseite des Landkreises Görlitz zu finden.

Corona-Schnelltests: Kostenlose Teststellen im Landkreis Bautzen (22. März 2021)

Schnelltests auf das Corona-Virus sollen auch im Landkreis Bautzen in den kommenden Wochen zu einem der zentralen Instrumente gegen die Pandemie entwickelt werden. Neben dem Anspruch eines jeden auf einen kostenfreien Schnelltest je Woche sind insbesondere für Arbeitgeber und Dienstleister mit den geltenden Corona-Regeln zahlreiche Testpflichten vorgeschrieben. In mittlerweile 21 Teststellen – darunter vielen Apotheken und Physiotherapien – lassen sich derzeit schon Tests absolvieren. Weitere 37 größere und kleinere Testzentren sind nach Angaben des Bautzener Landratsamtes in Vorbereitung. Viele von ihnen sollen zeitnah an den Start gehen. Das Netz werde durch drei mobile Corona-Teams ergänzt, die im Raum Kamenz, Bautzen und Hoyerswerda nach einem Fahrplan unterwegs sind und damit 27 Gemeinden erreichen. Hier sind eine Übersicht und weitere Informationen zu finden.

Geänderte Einreiseregelungen zu Polen (22. März 2021)

Aufgrund der hohen Corona-Fallzahlen in Polen gelten seit Sonntag strenge Regeln für die Einreise nach Deutschland. Reisende aus Polen müssen an der Grenze einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Zudem gelten die ohnehin schon bestehenden Quarantäneregeln weiter. Ausnahmen gelten unter anderem für Berufspendler. Diese müssen sich jedoch künftig zwei Mal wöchentlich testen lassen. Polen ist aufgrund steigender Neuinfektionszahlen erneut in einen Lockdown gegangen - zunächst für drei Wochen.

Seit Sonntag rollen auch keine Personenzüge mehr über die deutsch-polnische Grenze. Die Länderbahn, deren Trilex-Triebwagen in der Oberlausitz verkehren, hat eigenen Angaben zufolge den grenzüberschreitenden Zugverkehr vorübergehend eingestellt. Das betreffe alle Verbindungen zwischen Görlitz und Zgorzelec. Ein Schienenersatzverkehr sei nicht möglich.

Geringe Infektionsrate bei Lehrern und Schülern (20. März 2021)

Im Freistaat gibt es offenbar eine geringe Infektionsrate beim Schulpersonal und bei Schülern. Das teilte das Bautzener Landratsamt mit. Dabei beruft es sich auf eine Veröffentlichung des Sächsischen Kultusministeriums (SMK). Darin heißt es unter anderem: „Unter den bisher rund 138.300 aktuell erfassten Schülertests im Freistaat sind 168 positive Ergebnisse festgestellt worden. Bei den Lehrern wurden aktuell 25.400 Tests erfasst, hier gab es 34 positive Ergebnisse.“ „Angesichts dieser geringen Infektionszahlen ist es unverantwortlich, insbesondere die Kinder als Beförderer dieser Pandemie zu stigmatisieren“, betonte Kultusminister Christian Piwarz. Hier ist die Medieninformation des SMK in voller Länge zu finden.

Astrazeneca-Impfstoff darf wieder gespritzt werden (19. März 2021)

Die Gesundheitsminister der Länder haben mit dem Bund die Fortsetzung der Impfungen mit Astrazeneca beschlossen. Das teilte am Freitag das Sächsische Sozialministerium (SMS) mit. Demnach wurde einstimmig die Entscheidung der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA begrüßt, den viel diskutierten Corona-Impfstoff weiter zu verwenden. Die EMA sei zu dem Schluss gekommen, dass Astrazeneca ein sehr guter Impfstoff ist. Der Nutzen sei eindeutig größer als die Risiken. Alle Impfwilligen würden über die möglichen Risiken und neueste Erkenntnisse aufgeklärt. Dazu habe der Bund die Aufklärungsunterlagen überarbeitet. Sie seien bereits auf dem Weg in die sächsischen Impfzentren, zu den mobilen Teams und Arztpraxen.

Noch am Mittwoch hatte das Sozialministerium auf Anfrage bestätigt, dass auch aus Bautzen ein Krankenhausaufenthalt gemeldet wurde, der mit dem Impfstoff in den Zusammenhang gebracht wurde. „Das SMS wurde vom Gesundheitsamt Bautzen darüber informiert, dass ihm vergangene Woche ein Krankenhausaufenthalt in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung gemeldet worden war. Dieser Fall wurde an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Nach dem Auftreten von Hirnvenen-Thrombosen im zeitlichen Zusammenhang mit der Vergabe des Vakzins in Deutschland und Europa hielt das Pau-Ehrlich-Institut weitere Untersuchungen für notwendig.

Aufgrund der jüngsten Entscheidung der EMA können nun auch die 39 Arztpraxen, die sachsenweit an einem Modellprojekt teilnehmen, ihre Patienten ab sofort wieder mit Astrazeneca impfen. Teilnehmende Praxen in der Lausitz befinden sich in Bautzen, Oderwitz, Hoyerswerda und Radeberg.

Auszahlung von Überbrückungshilfe III gestartet (19. März 2021)

Seit der zu Wochenbeginn erfolgten Freischaltung des bundesweiten Bearbeitungsportals kann die Sächsische Aufbaubank (SAB) mit der Bearbeitung und vollständigen Auszahlung beginnen. Das teilte stellvertretend das Bautzener Landratsamt jetzt mit. Landesweit haben demnach seit Mitte Februar Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler knapp 3.100 Anträge auf Überbrückungshilfe III und gut 6.400 Anträge auf Neustarthilfe gestellt. Der Bund habe an die Antragsteller bereits Abschläge in Höhe von 82 Millionen Euro gezahlt. Mehr Informationen dazu sind hier zu finden.

Kostenlose Schnelltest-Angebote im Landkreis Görlitz (19. März 2021)

Das Görlitzer Landratsamt hat jetzt eine Übersicht zusammengestellt, aus der hervorgeht, wo es in dessen Einzugsgebiet kostenlose Testmöglichkeiten gibt. Diese würden stetig erweitert, hieß es. Entsprechende Informationen gibt es hier.

Sachsenweit bestehende Testangebote lassen sich hingegen an dieser Stelle einsehen.

Mehr Möglichkeiten zur quarantänefreien Einreise aus Tschechien (16. März 2021)

Sachsen passt seine Quarantäne-Verordnung an und orientiert sich damit an der Regelung in Bayern und der neuen Musterquarantäne-Verordnung des Bundes. Dies hat das Kabinett beschlossen. Die Möglichkeiten zur quarantänefreien Einreise aus einem Virus-Variantengebiet wie Tschechien werden damit erweitert. Bedingung ist die Vorlage eines täglichen negativen Coronavirus-Tests bei jeder Einreise.

Die geänderte Quarantäne-Verordnung tritt am Mittwoch, 17. März, in Kraft. Der Verordnungstext lässt sich in Kürze hier unter „Amtliche Bekanntmachungen“ nachlesen.

Selbsttests für Schüler und Lehrer ab Mittwoch (16. März 2021)

Ab Mittwoch, 17. März, werden an allen weiterführenden Schulen Selbsttests zur Verfügung stehen. Darüber informierte heute das Sächsische Kultusministerium. „Damit wird eine wöchentliche Testung der Schülerinnen und Schüler ab Klasse fünf verpflichtend“, machte Kultusminister Christian Piwarz in dem Zusammenhang deutlich. „Die Tests können die anderen Hygieneregeln und Vorsichtsmaßnahmen nicht ersetzen, sondern sollen die bisherigen Schutzmaßnahmen flankieren.“ Lehrerinnen und Lehrer müssen sich zweimal in der Woche testen. Ein Sprecher fügte hinzu: „Wenn Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte weder der Testung an der Schule zustimmen, noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges aktuelles negatives Testergebnis vorlegen, dann ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.“ Doch wie lässt sich sicherstellen, dass die Tests richtig angewendet werden? Anleitungsvideos sind hier zu finden.

Berlin will Ausnahmezustand offenbar bis zum Sommer beibehalten (4. März 2021)

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und der SPD haben einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach an der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ über den 31. März 2021 hinaus festgehalten wird - und damit an den bekannten Corona-Maßnahmen. Am heutigen Donnerstag erteilte das Parlament der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung seine Zustimmung. In namentlicher Abstimmung votierten 367 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 293 dagegen, drei enthielten sich.

Sollte nach drei Monaten – also frühestens im Juni – die epidemische Lage nicht mehr festgestellt werden, müssten alle für die Pandemie relevanten Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen aufgehoben werden, betonte in dem Zusammenhang Karin Maag (CDU/CSU). Die jetzt existierenden starren Fristen würden bei Annahme des Gesetzentwurfes gestrichen. Das bedeutet: Pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen sollen nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage anknüpfen. Sie sollen nicht mehr Ende März 2021 oder im Fall einer Verordnung nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 des IfSG (Gesundheitsberufe) Ende März 2022 außer Kraft treten.

Weitere Stimmen dazu aus der Bundespolitik sind hier zu finden.

Hintergrund: Der Bundestag hatte am 25. März 2020 nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ und am 18. November 2020 deren Fortbestehen festgestellt. Die an die Feststellung anknüpfenden Regelungen waren bis Ende März 2021 befristet. Nunmehr gilt: Die Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wird als aufgehoben betrachtet, wenn der Bundestag nicht spätestens drei Monate danach das Fortbestehen feststellt.

Impfungen jetzt auch für jüngere Personen möglich (25. Februar 2021)

Seit heute werden in Sachsen Impftermine erstmals auch für diejenigen Personen der zweithöchsten Priorisierungsstufe angeboten, die 18 bis 64 Jahre alt sind. Dazu zählen nach einer Änderung der Impfverordnung des Bundes auch Personen, die in Kitas, Kindertagespflege, Grund- und Förderschulen tätig sind. Geimpft wird mit dem Impfstoff von Astrazeneca, wie das Bautzener Landratsamt stellvertretend informierte. Die Termine können online aber auch telefonisch unter (0800) 0899089 gebucht werden. Eine genaue Übersicht, welche Personen sich jetzt impfen lassen können, gibt es auf der Internetseite des Freistaates.

Erste Schnelltests für Selbsttestung zugelassen (25. Februar 2021)

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat jetzt die ersten Laien-Selbsttests zugelassen. Das teilte die Bautzener Kreisverwaltung mit. Eine Übersicht stellt das Institut auf seiner Internetseite bereit. Es handele sich dabei um Tests, die per Nasen-Rachen- oder Mund-Rachen-Abstrich oder Nasenabstrich aus dem vorderen Bereich durchgeführt werden. Zudem stellt das Bundesgesundheitsministerium in einem Beitrag alles Wissenswerte zu diesem Thema bereit.

Jobcenter reicht Zuschuss für digitale Endgeräte aus (18. Februar 2021)

Empfänger von Hartz-IV-Leistungen können fortan einen einmaligen Zuschuss von bis zu 350 Euro für digitale Endgeräte ihres Kindes beantragen. Das teilte am Donnerstag das Bautzener Landratsamt mit. Möglich werde dies durch eine Aktualisierung des Sozialgesetzbuches. Die Beantragung sei unter folgenden Voraussetzungen möglich: Das Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule, es ist nicht älter als 25 Jahre, es nimmt pandemiebedingt am Distanzschulunterricht teil und die Schule oder Dritte können die Geräte nicht zur Verfügung stellen. Der Mehrbedarf lässt sich einer Behördensprecherin zufolge rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 beantragen. Benötigt werde dazu eine Bestätigung der Schule. Hier ist das entsprechende Formular zu finden.

Click & Collect: Landkreis sammelt Angebote von Geschäften (16. Februar 2021)

Seit Montag dürfen auch die Geschäfte in Sachsen vorbestellte Waren durch die Kunden abholen lassen. Zahlreiche Händler haben sich nach Auskunft des Bautzener Landratsamtes darauf eingestellt und bieten einen entsprechenden Service an. Einige Kommunen wiederum würden Angebote der ansässigen Geschäfte auf ihrer Internetseite publizieren. Um diese in der gesamten Region bekanntzumachen, stellt der Landkreis Bautzen ab kommendem Donnerstag eine Übersichtskarte online. Darüber hinaus lassen sich hier Angebote von Händlern einstellen.

Landkreis Bautzen erlässt weitere Alkoholverbotszonen (16. Februar 2021)

Der Landkreis Bautzen hat eigenen Angaben zufolge das Alkoholverbot in seinem Einzugsgebiet verlängert. Die entsprechende Allgemeinverfügung sei erneuert worden, da die seit Wochenbeginn geltende Corona-Schutzverordnung dies in Verantwortung der Landkreise vorsieht, so eine Behördensprecherin. Zudem sei die bisher geltende Verordnung um einige von den Städten und Gemeinden gemeldete Zonen ergänzt worden. So seien die Kinderspielplätze als Orte aufgenommen worden, auf denen generell ein Alkoholverbot gilt. Die neue Verordnung trat in der Nacht zum Dienstag in Kraft.

Übernachtungsangebot für tschechische Berufspendler (13. Februar 2021)

Das Bildungsgut Schmochtitz Sankt Benno bietet Arbeitnehmern aus Tschechien seine Ferienwohnungen und Zimmer an. Das teilte die Einrichtung am Samstag mit. „Gern geben wir den tschechischen Berufspendlern mit ihren Familien bei uns im Haus Unterkunft, damit sie weiter ihrer Arbeit in Sachsen nachgehen können“, sagte Rektor Sebastian Kieslich. Reservierungsanfragen können betroffene Arbeitnehmer und Untern

Redaktion / 21.05.2021

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Kommentare zum Artikel "Corona-Infoblog: Gemeinsam durch die dritte Welle"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Sebi schrieb am

    Ich finde es unverantwortlich, dass Schulen offen bleiben (zumindest was Berufsschulen betrifft).

    Ich besuche eine Teilzeitklasse berufsbegleitend zum Erzieher in Bautzen. Wir sind 25 Erwachsene aus 25 unterschiedlichen Kindergärten. Kontakte sollen eingeschränkt werden aber sowas geht?

    Auf Arbeit muss man in seiner Gruppe bleiben und den Kontakt zu den anderen meiden. Wo ist da die Logik dahinter? Warum steigt man da nicht auf Onlineunterricht um?

  2. paul schrieb am

    Gemeinsam durch die zweite Welle...Es wäre schön wenn es so wäre, die meisten denken nur an sich selbst, was ich sehr schade finde. Würden sich die Menschen an den Appell der Kanzlerin halten und die Kontakte eingeschränkt hätten, dann wäre uns der Lockdown wahrscheinlich erspart geblieben. Aber leider leider, sollten es wieder Partys , Reisen im großen Style sein. Wir bekommen nun die Quittung dafür ,das wir im Sommer gelebt haben als ob es nie Corona gab.

  3. Mave schrieb am

    Hallo DerTo,

    Die Kinder stecken sich anscheinend mit dem Alter ansteigend mehr an. Sprich die Kita und Krippenkinder kaum, die Grundschüler mäßig und ab der Pubertät (14 Jahre) häufiger.
    Daher wären Masken spätestens ab Klasse 5 angebracht.

    Deine Einzelfallstatistik auf der zugigen Baustelle mit vermutlich jüngeren Bauarbeitern bezüglich Corona ist irrelevalant!!! Wenn die Intensivstation voll ist ist sie voll, egal ob du einen Coronakranken persönlich kennst oder nicht. Und wenn die Leute da für 14 Tage ein Bett belegen ist für deine Eltern im Fall der Fälle vielleicht nix mehr frei Anfang Dezember...
    Corona-app runterladen hilft auch bezüglich Ignoranz. Meine zeigt mir seit Anfang Oktober durchgehend flüchtige Begegnungen mit später Coronadiagnostizierten an. Die Einschläge kommen näher und ich kenne auch noch niemand persönlich der Corona hatte.

  4. DerTo schrieb am

    Hallo Mave
    falls sie es noch nicht mitbekommen haben. In Sachsen haben 2 Unis!! festgestellt das Kinder sich untereinander nicht anstecken. Jetzt muß ich mich fragen warum man sinnlos viel Geld raus schmeißt um solche Studien zu finanzieren wenn die Oberen diese eh ignorieren.Im übrigen bin ich schon ne weile in Bayern auf Baustelle und muß sagen hier läuft alles normal. Das heißt keine Panik niemand ist an Covid19 erkrankt usw.usw. obwohl wir auf engstem Raum arbeiten und Pause machen. Soll heißen schön arbeiten gehen dem Staat schön die Steuern in Rachen schmeißen und am We ruhig sein keine eigene Meinung bilden und kundtun und alles machen was die sogenannten Volksvertreter so aushecken. Da kann man die Querdenker schon verstehen.

  5. Fritz schrieb am

    An Mave
    Die heissesten Hotspots von Deutschland sind nicht Sachsen sondern Bayern, schon immer ?
    Im Bayrischen Wald heute wieder eine Rekord.Und die Infektion hat in Bayern angefangen......Die Bayern haben es verkackt.

  6. Mave schrieb am

    Ich finde es interessant, dass in einem der heissesten Hotspots Deutschland erst jetzt über Maskenpflicht im Unterricht 'nachgedacht' wird. Das ist bei uns in München seit Ende der Sommerferien Alltag!! Die Schüler habens überlebt. Die Eltern dürfen seit Frühjahr nur noch im Ausnahmefall Kitas betreten. Geht auch.
    Okay dass hat uns nicht vor dem Anstieg der Zahlen gerettet. Aber ihr ihr Zittauer hattet eine soviel bessere Ausgangssituation und habt es echt verkackt. Von meiner Freundin Anke höre ich, dass ihre querdenkenden Zittauer Grosseltern seit Monaten fröhlich und maskenfrei durch Deutschland demonstrieren. Ja dann...

  7. lausbub schrieb am

    Über den Nachrichtenticker wird soeben vermeldet: Tschechien will seine Grenzen für ein halbes Jahr schließen. Das trifft die Bürger in der Region, auch wenn sie nicht ins Nachbarland wollen: Der grenzüberschreitende Schienenpersonennahverkehr ist seit 14. März eingeschränkt. Die Trilex-Züge der KBS 236 / L7 fahren nur noch von Varnsdorf über Hradek nach Liberec und halten nicht an deutschen Bahnstationen.

    Eine Situation, wie wir sie vor dem Beitritt Tschechiens zum Schengen-Abkommen hatten, als die Korridorzüge der CSD zwischen Varnsdorf und Zittau ohne Halt durchfuhren. Aber heute haben wir eben nicht zwei Bahnunternehmen, die auf einer Strecke fahren, sondern ein deutsch-tschechisches Bahnunternehmen, das im Auftrag des ZVON und tschechischer Kommunalbehörden den grenzüberschreitenden ÖPNV durchführt.

    Was dem ZVON dazu einfällt: Schienenersatzverkehr mit Bussen, die schlechteste aller Lösungen für die Fahrgäste zwischen Seifhennersdorf und Zittau. Und dieser Zustand soll jetzt ein halbes Jahr dauern? Dabei gibt es eine ganz einfache Lösung: Trilex-Züge aus zwei gekoppelten Triebwagen. Der vordere Triebwagen für den Ein- und Ausstieg an tschechischen Bahnstationen, der hintere Triebwagen für den Ein- und Ausstieg an deutschen Bahnstationen.

    So könnte man weiter den regulären Fahrplan fahren. Aber nein, man stellt den Zugverkehr zwischen Seifhennersdorf und Zittau ganz ein und vertröstet die deutschen Fahrgäste auf den SEV, für tschechische Kunden ändert sich dagegen fast nichts. Das schafft großen Unmut.

    Und falls der vorhandene Fuhrpark für gekoppelte Triebwagen nicht ausreicht, könnte man doch wenigstens einzelne Triebwagen zwischen Großschönau und Zittau fahren lassen.

    Es wäre sicher für viele Leser sehr interessant, wenn sich die Redaktion einmal dieses Themas annimmt und bei ZVON und Trilex nachfragt, ob der SEV wirklich alternativlos ist.

  8. Erhard Jakob schrieb am

    Rainer, es gibt Menschen die stehen früh auf und suchen Minus und zwar bis zum späten Abend. Den einen gehen die Anstrengungen viel zu weit und schimpfen über die Kita-und Schulschließungen! Und den anderen gehen die Bemühungen, die Weiterverbreitung des Corona-Virus einzudämmen, nicht weit genug! Andere wiederum treffen sich zu Hunderten zu Corona-Partys! Die Menschen sind nun mal so!

  9. Rainer schrieb am

    Bürgermeister haben wohl weniger Kontakte und halten wohl auch den Gewissen Abstand ein .(Ironie aus)

    Jetzt beötigen die Einsatzkräfte, Ärzte und das gesammte medizinische Personal Schutzkleidung und Masken. Da fehlt es vorne und hinten. In den Pflegeheimen und anderen Einrichtungen sieht es noch schlimmer aus.

    Unsere sogenannten Volkvertreter haben Null Plan. Man regiert den Problemen hinterher. Keiner übernimmt Verantwortung. Alles Ländersache. Da sind alle Parteien gleich. Ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Das dicke Ende kommt erst noch. Hauptsache, wir können jeden Tag über Amerika und die AFD schreiben.

    Wünsche euch allen Gesundheit und einen schönen Tag.

  10. Elli schrieb am

    Hallo, was geschieht mit unseren behinderten Menschen, die täglich in die Behindertenwerkstaetten gefahren werden, würden diese vergessen? Der Betrieb geht ach wie vor weiter obwohl viele von ihnen zur Risiko Gruppe gehören.

  11. Erhard Jakob schrieb am

    Peter, und was wird mit den anderen Bürgern?

  12. Peter schrieb am

    Warum erhalten Mitarbeiter z.B in den Bürgerämtern keine Schutzmaske? Es sollte auch dringend geklärt werden, wie eine finanzielle Sicherungen für diese besonders gefährdeten Mitarbeiter erfolgt.

  13. Erhard Jakob schrieb am

    Max und die GEZ-Erhöhung! Nicht nur die Preise für Dienstleistungen sondern auch für Waren werden doch laufen erhöht. Susi, du teilst hier nur mit, was alles falsch ist. Wie würdest du das machen, wenn du das bestimmen könntest?

  14. Susi schrieb am

    Es ist für mich unverständlich, dass Schulen geschlossen werden und Kitas im Ungewissen gelassen werden. Kita Kinder schulen noch ihr Immunsystem und sind beim Husten und Niesen auch nicht rücksichtsvoll. Außerdem nehmen die Kleinsten noch alles in den Mund. Mit desinfizieren kommt man nicht hinterher.Unverständlich!

  15. Max schrieb am

    Bei einer so problematischen Situation, wie durch den Corona-Virus entstandenen ist, erwarte ich ein einheitliches Handeln der einzelnen Bundesländer unter der Regie der Regierung. Leider sieht es z.Z.so aus, als hätte die Regierung keinen Plan und wälze ihre Verantwortung auf die Länder ab.

    Es sieht unprofessionell aus. Das Einzige was in dieser schweren Zeit funktioniert ist die Diätenerhöhung.

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