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King Abode muss vor Gericht

King Abode muss vor Gericht

Bautzen. Jahrelang hat er wiederholt für Aufsehen und Schlagzeilen in der Spreestadt und im Umland gesorgt - jetzt muss sich ein Flüchtling aus Libyen vor einem Bautzener Gericht für die ihm vorgeworfenen Taten verantworten. Dazu zählen unter anderem Körperverletzungsdelikte, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Ab dem 22. August soll dem Nordafrikaner der Prozess gemacht werden. Mehr als 20 Zeugen sind geladen.

Insgesamt geht es um mehrere Tatvorwürfe, die mittlerweile in einem Hauptverfahren zusammengefasst wurden, teilte Amtsgerichtsdirektor Markus Kadenbach am Donnerstag mit. Im Fall einer Verurteilung sei auch eine einheitliche Strafe zu bilden. Die Grundlage für das Verfahren bilden acht Anklageschriften der Staatsanwaltschaft Görlitz. In Ermittlerkreisen gilt der Flüchtling als Intensivtäter.

„Da die Strafgewalt des Jugendrichters nur bis zu einem Jahr Jugendstrafe reicht und wegen der Vielzahl und Schwere der hier gegen den Angeklagten erhobenen Tatvorwürfe im Falle der Verurteilung eine höhere Strafe zu erwarten ist, hat die Jugendrichterin die Strafsache schließlich an das Jugendschöffengericht abgegeben“, heißt es zudem in einer vom Amtsgericht veröffentlichten Pressemitteilung. „Dieses ist mit der Jugendrichterin als Vorsitzenden und zwei Jugendschöffen besetzt.“

King Abode, was auf deutsch König Aufenthalt bedeutet, kam eigenen Angaben zufolge vor vier Jahren auf einem Schlepperboot übers Mittelmeer nach Europa. In seiner Heimat habe er seinen Vater und zwei Brüder verloren. In Bautzen wird er unter anderem mit den Ausschreitungen auf dem Kornmarkt im Herbst 2016 in Verbindung gebracht, als junge Asylbewerber mit Einheimischen aneinander gerieten. Bereits vor mehr als zwei Jahren war der Asylantrag des Mannes abgelehnt worden. Seitdem klagte er sich durch verschiedene Instanzen. Zuletzt hatte im vergangenen Herbst der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen darüber entschieden, ob King Abode in der Bundesrepublik bleiben darf oder nicht. Nach Einschätzung des Gerichts droht ihm bei einer Rückkehr nach Libyen keine politische Verfolgung. Deshalb war dessen Klage gegen die Ablehnung seines Asylantrages zurückgewiesen und der heute 23-Jährige gleichzeitig zur freiwilligen Ausreise aufgefordert worden.    

Redaktion / 11.07.2019

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Kommentare zum Artikel "King Abode muss vor Gericht"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Erhard Jakob schrieb am

    Der Meinung von Chris schließe ich mich uneingeschränkt an! Ich weiß nicht, ob dieser Mann in Abschiebehaft sitzt? Falls *Nein* kann er durchdrehen und zu einem schlimmen Verbrechen neigen. Das sollte man in dieser Situation nicht außer acht lassen!

  2. Chris schrieb am

    Es wäre endlich an der Zeit, daß sich unsere Stadtpolitiker diese Schmierenshow
    mit ansehen.Die überlastete Polizei muß ihn laufend verhaften und die Justiz ist
    unfähig, den bereits abgelehnten Asylbewerber Mohamed Youssef T. abzuschieben.
    Zur letzten Gerichtsverhandlung, als es um 1400 € Schaden an einem Auto ging, ist er gar nicht erschienen. Lt. Presse : Das Opfer wird wohl auf den Schadensersatz
    ewig warten.
    Sollte man nicht endlich den Verteidiger Maik Elster zur Mitschuld an den
    kriminellen Taten von diesem "King Abode" anklagen?
    Was ist mit den restlichen 91 Intensivtäter in Bautzen, von den Frau Morgenroth
    von der Dresdener Morgenpost am 08.08.2018 berichtete.
    Schafft endlich Sicherheit in Bautzen,damit man ohne schiefe Blicke mit einem
    KfZ-Kennzeicher BZ durch Deutschland reisen kann.

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