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Landesdirektion erteilt Baurecht für den Radweg an der B 6

Landesdirektion erteilt Baurecht für den Radweg an der B 6

Der neue Radweg soll im Bischofswerdaer Ortsteil Goldbach direkt an den bereits vorhandenen anschließen.

Die Ost-West-Verbindung zwischen Dresden und Bautzen ist schon gut für Radfahrer ausgebaut. Jetzt soll eine der letzten Lücken geschlossen werden.

Großharthau/Goldbach. Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau eines Radwegs an der B 6 zwischen Goldbach (ab Ende des vorhandenen Radwegs) bis zum Kreisverkehr mit der S 159 (Richtung Arnsdorf/Stolpen) erlassen. Demnach besteht für das Vorhaben nunmehr Baurecht. Der Oberlausitzer Kurier beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was genau ist an der B6 geplant?

Der geplante Neubau soll an den bereits vorhandenen Radweg in Richtung Fischbach anschließen und zunächst nördlich der B6 verlaufen. Vor dem Kreisverkehr soll er die Bundesstraße queren und anschließend südlich davon hinter der Baumreihe entlang geführt werden. Im Bereich der Kuppe vor Großharthau wird die B6 auf einer Länge von etwa einem Kilometer ausgebaut, um etwa 3,5 Meter abgesenkt und nach Norden verschoben. Hier soll der Radweg auf einem Teil der bisherigen Fahrbahn weitergeführt werden. Am Ortseingang von Großharthau ist eine 3,5 Meter breite Mittelinsel auf der B6 geplant. Die Ortsdurchfahrt Großharthau ist nicht Bestandteil der Planung. Der zweite Baubereich beginnt am östlichen Ortsausgang. Von hier an verläuft der künftige Radweg parallel zur B6, wobei diese in zwei Kurvenbereichen „regelgerecht“ ausgebaut werden soll. In Goldbach schließt der Neubau an den bereits fertiggestellten Radweg nach Bischofswerda an.

Warum ist der Radweg erforderlich?

Die Landesdirektion begründet dies wie folgt: „Straßenbegleitende Radwege sind an einer Bundesstraße dann sinnvollerweise geboten, wenn die Straßenverbindung eine Bedeutung für den Radverkehr aufweist und das Verkehrsaufkommen so hoch ist, dass der Radverkehr aus Sicherheitsgründen nicht auf der Straße geführt werden sollte. Das ist vorliegend der Fall.“ 
Für die B6 wird 2030 mit bis zu 8500 Fahrzeugen täglich gerechnet, davon vier bis fünf Prozent Schwerlastverkehr. „Radfahrer und Fußgänger sind daher durch die Fahrgeschwindigkeit und Überholvorgänge der Fahrzeuge in hohem Maße einer Unfallgefahr ausgesetzt, müssen große Umwege in Kauf nehmen oder sind auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges beschränkt“, heißt es im Beschluss. Auch der Anschluss an das touristische Wegenetz in Karswald und Massenei werde verbessert. 

Warum wurde diese Trassenführung gewählt?

Der durch die Baumreihe südlich der B6 geschaffene Abstand, so die Planfeststellungsbehörde, „erhöht die Sicherheit für den Geh- und Radverkehr. lm Gegensatz dazu sind nördlich der B 6 keine Baumreihen vorhanden.“ Nördlich befinden sich Fernmelde- und Trinkwasserleitungen, die gesichert oder umverlegt werden müssten. Für die nördliche Führung zwischen Großharthau und Goldbach spreche, dass sich Kindereinrichtungen, Schulen, Sport- und Freizeiteinrichtungen auf dieser Seite befinden und die Straße daher weniger häufig gequert werden müsse. Außerdem könne direkt an den vorhandenen Radweg angeknüpft werden. Straßenfernere Varianten, z.B. über die Bunte, würden größere Eingriffe erfordern und hätten nicht den gewünschten Effekt für den Alltagsverkehr. 

Welche Konflikte gibt es? 

Ursprünglich hatte es Befürchtungen gegeben, dass auf den Umleitungsstrecken der Busverkehr nur unter erschwerten Bedingungen möglich sei. Im Zuge der 1. Tektur (Planänderung) von 2020 konnte aber erreicht werden, dass kaum Umleitungen erforderlich sind und der Bau fast vollständig bei halbseitiger Sperrung mit Ampelregelung erfolgen kann. Dies gilt auch für den Bereich der Kuppenabsenkung. 
Dem Wunsch des Ortschaftsrates Großdrebnitz, eine befestigte Anbindung zum Gartenweg in Goldbach herzustellen, konnte nicht stattgegeben werden. 
Private Einwender kritisierten insbesondere die Eingriffe in ihr Eigentum, die mit dem Radwegbau verbunden sind. Hauptsächlich sei bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche betroffen. Die Landesdirektion erwidert, dass in diesem Fall die Belange der Verkehrssicherheit Vorrang hätten und weist die Einwände entsprechend ab.

Wie geht es jetzt weiter?

Mit dem Planfeststellungsbeschluss besteht nunmehr Baurecht für das Vorhaben. Voraussetzungen für einen baldigen Baubeginn sind, dass gegen den Beschluss nicht geklagt wird und dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Bauzeit wird vom Landesamt für Straßen und Verkehr auf etwa ein Jahr veranschlagt.

Uwe Menschner / 14.12.2022

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