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Lechner: Das Unrecht muss beseitigt werden

Lechner: Das Unrecht muss beseitigt werden

Auch 18 Jahre nach den Vorgängen um die Görlitzer Stadtreinigungsgesellschaft und den Verkauf der Deponie Kunnersdorf an den RAVON ist das Thema noch immer nicht erledigt. | Fotos/Montage: NSK

Görlitz. Noch immer sind die Vorgänge um die damalige Stadtreinigungsgesellschaft (SRG) vom Ende der 1990er Jahre nicht vollständig geklärt. Noch immer hoffen der damalige Geschäftsführer und die ehrenamtlich arbeitenden Aufsichtsräte auf ihre Rehabilitierung. Um sie zu erreichen, beschäftigt sich der frühere Oberbürgermeister Matthias Lechner seit Jahren intensiv mit dem Thema und hat immer wieder Vorstöße dazu unternommen. Bisher erfolglos. Redakteur Frank-Uwe Michel unterhielt sich mit ihm.

Rund 18 Jahre sind vergangen, dass die Vorgänge um den Verkauf der Deponie Kunnersdorf die Öffentlichkeit bewegten und für den damaligen Geschäftsführer und die Aufsichtsräte in einer persönlichen Tragödie endeten. Worum ging es damals ganz konkret?

Matthias Lechner: Vorab eine kurze Bemerkung zu den 18 Jahren, die mancher Stadtrat zum Anlass nimmt zu meinen, man könne nach so langer Zeit nicht mehr alles genau nachvollziehen. Erstens dauerte die Bearbeitung von zwei Petitionen lange drei Jahre, zweitens liegt die gesamte Sitzung des Stadtrates vom 16. Juli 1998 zum Verkauf der Deponie als Video vor. Daraus ergibt sich die ganze Wahrheit. Ebenso sind alle einschlägigen Schriftstücke zur Beweisführung vorhanden.

Konkret ging es um Folgendes: Am 16. Juli 1998 hat der Stadtrat die Vorlage Nr. 916/98 „Verkauf der Deponie Kunnersdorf“ an den Regionalen Abfallverband RAVON mit 21 zu 19 Stimmen beschlossen. Die Deponie war Eigentum der Stadtreinigung Görlitz GmbH. Es war ein Verkaufspaket, das zusätzlich zur Deponie noch weitere 25 Verträge beinhaltete. Der Stadtrat hat den Beschluss so gefasst, dass es keine Folgekosten geben durfte. Der damalige Geschäftsführer wurde angewiesen, den Verkaufsvertrag am 22. Juli 1998 beim Notar zu unterschreiben. Dort stellte er in Gegenwart des Oberbürgermeisters Rolf Karbaum fest, dass der Analytikleistungsvertrag mit der Nr. 23 für gesetzlich geforderte Umweltuntersuchungen im Vertrag fehlte. Auf Nachfrage wurde ihm versichert, „das hätte seine Richtigkeit“. Haften für Folgen müsse er nicht, da er durch den Gesellschafter Stadtrat zur Unterschrift angewiesen wurde, so der Hinweis des Notars. Der Geschäftsführer hatte an der Vertragsausarbeitung nicht mitgewirkt.

Kurz nach Vertragsunterzeichnung trat das ein, was bereits im Beschlussantrag stand und was Bürgermeister Holthaus in der Diskussion ankündigte: „Wenn nicht alle Verträge des Analytischen Labors an RAVON übergehen, ist mit Schadenersatzforderungen des Labors zu rechnen und wir haften dafür“. Der Schaden von damals etwa einer Million D-Mark trat ein. Die Stadt hat entgegen ihrer Verpflichtung nicht gehaftet. Dafür wurde die Verantwortung auf die ehemaligen Aufsichtsräte und den Geschäftsführer abgewälzt, wurden sie wider besseren Wissens bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und zivilrechtlich verklagt. Damit begannen der Skandal und das Unrecht.

Sie beschäftigen sich seitdem mit der Aufarbeitung der Geschehnisse. Warum?

Lechner: Die Verurteilten sind nicht die Täter! Es geht um die Aufarbeitung von Unrecht, und das verjährt nicht. Ich hatte die Urteile gelesen und die Antragsbegründungen der Anwälte der Betroffenen an den Bundesgerichtshof. Sie kritisierten die OLG-Urteile mit den Begriffen Willkür, Verletzung rechtlichen Gehörs und sachfremden    Erwägungen. Eine harte Kritik! Das heißt: Entlastende Argumente der Verteidigung fanden bei Gericht kein Gehör. Meine erste Reaktion: „Das kann doch alles nicht wahr sein!“

Besonders fühle ich mich für den damaligen Geschäftsführer verantwortlich. Nachdem Ende Juni 1997 Bürgermeister Neumer seine Geschäftsführertätigkeit der SRG kurzfristig niederlegte, musste aufgrund der äußerst angespannten Situation in der Gesellschaft sofort übergangsweise ein ausgewiesener Fachmann eingesetzt werden. Deshalb habe ich im Juli 1997 mit Zustimmung des Stadtrates Herrn Gottschling aufgrund seiner Fähigkeit und Bereitschaft diese Aufgabe übertragen, die ein Jahr später endete. Er hat sich nicht darum beworben. Für diese Verantwortungsübernahme zusätzlich zur Tätigkeit als Vorstand der Stadtwerke wurde er später grundlos mit über 200.000 Euro Schaden und unvorstellbaren Repressalien wie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen „belohnt“. Dieses Unrecht muss aufgearbeitet und beseitigt werden!
 
Wo sehen Sie den Knackpunkt der damaligen Vorgänge?

Lechner: Oberbürgermeister Karbaum hat den Analytikvertrag eigenmächtig und ohne Rechtsgrundlage nicht an den Abfallverband übertragen. Er musste genau wissen, dass daraus hohe Schadenersatzforderungen des Analytischen Labors folgen würden. Es wäre seine Pflicht gewesen dafür zu sorgen, dass die Stadt, wie es Bürgermeister Holthaus gesagt hat und wie es im Beschlussantrag stand, die Schadenersatzforderung des Labors bezahlt. Und genau das hat er unterlassen, wenn nicht vorsätzlich, dann zumindest grob fahrlässig. Und hierin liegt der Knackpunkt. Die Vertragsherausnahme war die Schadensursache und nicht die Vertragsverlängerung mit dem Labor, wie immer wieder behauptet wurde. Hier beginnt die Unehrlichkeit, die sich über 18 Jahre bis heute erstreckt. Alles geschah am Stadtrat vorbei. Er hat aber auch nicht kontrolliert. Auch die Rechtsaufsicht hat das nicht geprüft.

Warum haben es aus Ihrer Sicht die seither in Görlitz regierenden Oberbürgermeister und Stadträte nicht geschafft, das Problem in den Griff zu bekommen?

Lechner: Für die Oberbürgermeister war es bequem, sich hinter den Urteilen zu verstecken. Anderenfalls hätten sie eingestehen müssen, dass die Klagen auf einer fingierten Behauptung erfolgten und niemals durch den Stadtrat legitimiert und gewollt waren und die tatsächliche Schadensursache durch die Stadt gesetzt wurde. Das wiederum setzt Ehrlichkeit voraus. Das Problem besteht darin, sobald es „Urteile“ gibt fragt keiner außer den Betroffenen nach, ob die Urteile stimmen können. Für sich selbst würde niemand akzeptieren für etwas verurteilt zu werden, was er nicht zu verantworten hat. Im Fall Deponie lag die Verantwortung bei der Stadt Görlitz, vertreten durch Oberbürgermeister Karbaum und nicht bei den Organen der SRG.

Nach dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses vom 3. November 2008 hat der Stadtrat mehrere Beschlüsse zur Haftungsfreistellung der Betroffenen gefasst. Allen Beschlüssen wurde durch OB Paulick widersprochen. Er hatte sich jeglicher Aufklärung verweigert. Und er wurde regelmäßig durch die Rechtsaufsicht unterstützt. Durch Stadtspitze und Rechtsaufsicht wurde eine Mauer errichtet, um ja nicht die Wahrheit zugeben zu müssen.

Sie fragen, warum haben es die Stadträte nicht geschafft, das Problem in den Griff zu bekommen? Es müsste mindestens einen Stadtrat geben, der sich vehement für die Aufarbeitung von Unrecht einsetzt. Wenn aber keiner selbst vom Unrecht betroffen ist, gibt es keine Motivation, sich für andere einzusetzen. Das führt zu Resignation.

Wie ist es seither den direkt Betroffenen ergangen – dem ehemaligen Geschäftsführer der Stadtreinigungsgesellschaft und den beteiligten Aufsichtsräten? Sehen Sie eine Chance auf Rehabilitierung und finanzielle Wiedergutmachung?

Lechner: Die Phase von 1998 bis zum Vergleich 2009 war besonders schlimm. Demütigungen, Anfeindungen, Repressalien, Gerichtsvollzieher vor der Tür, drohender Entzug von Wohneigentum, Taschenpfändungen vor der Haustür und am Arbeitsplatz, Gehaltspfändungen, Aufforderung an den Arbeitgeber, den Betroffenen zu entlassen bis hin zu gesundheitlichen Schäden, Verlust des Arbeitsplatzes, Geld beschaffen um den Vergleich bezahlen zu können. Die Stadtpolitik muss endlich gewillt sein, das Unrecht an ihren eigenen, zum Teil damals ehrenamtlichen Bürgern, anzuerkennen und aufzuarbeiten. Dann können Rehabilitierung und Wiedergutmachung erfolgen. Dazu muss im Stadtrat jemand die ganze Wahrheit unverblümt vortragen.

Wären Sie dazu bereit?

Lechner: Dazu kann ich nur sagen: Ja, natürlich! Ich fordere diese Möglichkeit sogar nach Paragraf 44 Sächsische Gemeinderordnung ein, damit die breite Öffentlichkeit umfassend informiert werden kann. Ein anderer wird es nicht tun. Herr Deinege will es ganz offensichtlich nicht, da er bisher alle meine Gesprächsersuchen abgelehnt hat.

Und noch etwas: Vom OB und der Mehrheit des Stadtrates wird nach meinem Eindruck alles getan, um die Betroffenen nicht zu entschädigen. Die Angst davor ist größer als der Wille das Unrecht aufzuarbeiten.

Welche aktuellen Entwicklungen gibt es in dieser Sache? Offenbar hat es ja zuletzt auch Schriftwechsel zwischen dem amtierenden OB Siegfried Deinege und Landrat Bernd Lange gegeben. Auch Sie stehen mit dem Landrat in Kontakt. Was ergibt sich daraus für die weitere Aufklärungsarbeit?

Lechner: Landrat Bernd Lange macht mit Schreiben vom 8. August 2016 an OB Deinege ein Eingeständnis: Der Analytikvertrag wurde tatsächlich erst nach Beschlussfassung durch den Stadtrat entfernt. Damit anerkennt die Rechtsaufsicht, ohne es ausdrücklich zu benennen, dass die Folgen aus der Vertragsherausnahme durch die Stadt zu bezahlen sind.

Der Landrat muss von seiner Auffassung abrücken, dass durch den Vergleich zwischen den Beteiligten Stadt, SRG, Aufsichtsräte und Geschäftsführer von 2009, der ein Verdienst des Landrates ist, alles erledigt ist. Durch den Vergleich wurde die Existenzvernichtung der Aufsichtsräte und des Geschäftsführers, die unbemerkt von der Öffentlichkeit seit 1998 ablief, gestoppt. Das Unrecht ist damit aber nicht beseitigt, da die Stadt nur 25 Prozent der Schadenssumme getragen hat und die betroffenen Bürger 75 Prozent. Das sind für diese etwa 400.000 Euro – wohlgemerkt ohne Verschulden! Deshalb ist durch eine „Modifizierte Teilnichtigkeit des Vergleichs“, wie ich es analog des Schreibens von Landrat Lange nenne, der Schaden zu ersetzen. Die Entschädigung der Aufsichtsräte und des Geschäftsführers ist für mich nichts anderes als die Herausgabe von Diebesgut.

Was erwarten Sie von der aktuellen Kommunalpolitik in dieser Sache?

Lechner: Ich erwarte von Oberbürgermeister Deinege als erstes Gesprächsbereitschaft. Es ist mehr als ein schlechter Stil, alle meine Gesprächsersuchen abzulehnen. Darüber hinaus erwarte ich von ihm, dass er logischen Argumenten gegenüber offen ist, sich der Wahrheit nicht weiter verschließt. Die Stadträte müssen über ein solides Grundwissen der Sächsischen Gemeindeordnung sowie der Hauptsatzung der Stadt verfügen, um wie im vorliegenden Fall bei den Bürgern nicht den Eindruck zu erwecken „die können beschließen was sie wollen und nachher anders machen als beschlossen wurde“. Dass beim Verkauf der Deponie beschlusswidrig gehandelt wurde, sollte daher der Öffentlichkeit erklärt werden.

Ich ersuche Oberbürgermeister Deinege und seine zwei Vorgänger, die Stadträte und die Rechtsaufsicht um Beantwortung folgender entscheidungsrelevanter Frage: Weshalb hat niemand den damaligen Geschäftsführer der Stadtreinigung, Hartmut Gottschling, vor der Unterzeichnung des Verkaufsvertrages zur Deponie Kunnersdorf darauf hingewiesen, dass er mit seiner Unterschrift gleichermaßen die Vernichtung von Existenzen, nämlich seiner und die der fünf Aufsichtsräte einleiten würde? Er ist also arglistig unter Missbrauch von Treu und Glauben getäuscht worden.

Wann ist für Sie persönlich der Fall abgeschlossen?

Lechner: Der Fall, besser der Skandal, wird für mich abgeschlossen sein, wenn die öffentliche Erklärung der Stadt und somit die Rehabilitierung durch die Erklärung erfolgt ist, dass die bisher Beschuldigten zu Unrecht verklagt und verurteilt wurden und der Schaden den Betroffenen ersetzt worden ist. Denn wie ich meine, hat
sich die Stadt unsittlich auf Kosten anderer von der Schuld befreit!

Frank-Uwe Michel / 02.10.2016

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Kommentare zum Artikel "Lechner: Das Unrecht muss beseitigt werden"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Günter Sbieschni schrieb am

    Ich glaube dass die Schuld noch viel tiefer zu suchen ist. Die Untersuchung der Abfälle in dem vorgesehenen Umfang war vom Gesetzgeber niemals gefordert. Der RAVON hat nicht nur den Vertrag mit dem Labor nicht weitergeführt, sondern hat auch keine Untersuchungen in diesem Umfang anderweitig durchführen lassen.
    Das Fachlabor hat m.E. auch die Verpflichtung den Kunden, hier Stadtreinigung Görlitz, fachlich über das gesetzliche Erfordernis zu beraten. Das hat man wohl versäumt. Dem Auftraggeber ist nur insofern Schuld zu zuweisen, als dass er sich nicht noch anderweitig über die Notwendigkeit der Untersuchungen hat beraten lassen.

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