Barbiere standen dieser Tage im Visier

Ein Barbierbesuch ist zum Lifestylebekenntnis geworden. Foto: Matthias Wehnert
Region. Kürzlich bekamen mehr als zwei Dutzend Barbershops Besuch von der Handwerkskammer Dresden. Mit dem Ordnungsamt der Stadt Dresden kontrollierten Mitarbeiter der Abteilung Recht der Handwerkskammer Dresden in der Dresdner Neustadt mehrere Betriebe. Im Verbund mit dem Hauptzollamt Dresden erfolgten weitere Kontrollen auch in Zittau, Löbau sowie in Bautzen, Weißwasser und Pirna. Die Handwerkskammer achtete bei den Kontrollen insbesondere auf die Einhaltung der Meisterpflicht. „Die Rechtslage ist so, dass wir eine grundsätzliche Meisterpräsenz im Betrieb haben“, sagt Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden. Das heißt, dass ein Handwerksmeister vor Ort ist, der die Arbeiten steuern, überwachen und gegebenenfalls eingreifen kann. „Es ist uns wichtig, dass sich alle an die gemeinsamen Spielregeln halten und die Meisterpräsenz beachtet wird“, betont Andreas Brzezinski. Daher lag der Schwerpunkt der Kontrollen bei Barbershops, die angestellte Handwerksmeister in der Handwerksrolle benannt haben. Barbershops und Friseursalons werden handwerksrechtlich gleichbehandelt und sind beide zulassungspflichtig. Wer ein Geschäft führen will und kein Meister ist, kann einen Betriebsleiter anstellen, der einen Meisterbrief besitzt. Dieser Meister muss jedoch vom Grundsatz her vor Ort sein.
Die Kontrollen waren in dieser Hinsicht ernüchternd. „In der Mehrzahl der Fälle haben wir keinen Handwerksmeister vor Ort angetroffen“, so Brzezinski. Daher wurden die betroffenen Unternehmen aufgefordert schriftlich Stellung zu beziehen. Sie müssen Nachweise erbringen über ihre Anwesenheitspflichten. „Wir werden alles entsprechend nachkontrollieren – immer auch in enger Abstimmung mit den Ordnungsämtern vor Ort“, so Brzezinski, der zudem betont, dass weitere Kontrollen geplant sind.
Sollte ein Betrieb nachweislich und dauerhaft gegen die Meisterpflicht verstoßen, muss die Handwerkskammer Dresden ein „Verfahren zur Ankündigung einer Löschung“ auf den Weg bringen. Dies kann die die Grundlage sein, um einem Betrieb die weitere Betriebserlaubnis zu entziehen und ihn zu schließen.