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Antrag vertagt

Antrag vertagt

Frühestens im Dezember könnte es laut Stadtspitze eine Entscheidung zu den Parkgebühren in Bautzen geben. Foto: Archiv

Bautzen. Es bleibt erst einmal dabei: In der Spreestadt werden auch in der Vorweihnachtszeit Parkgebühren kassiert. Ein Eilantrag der AfD, diese vom 23. November bis 31. Dezember im Stadtzentrum auszusetzen, um damit in erster Linie den Einzelhandel zu unterstützen, fand im Ältestenrat nicht den entsprechenden Zuspruch und wurde daher nicht auf die Tagesordnung der jüngsten Stadtratssitzung gesetzt. Auch in Bezug auf die Zusammenkunft der Bürgervertreter am 25. November sei der Vorstoß der Partei abgelehnt worden, wie sie per E-Mail mitteilte. Oberbürgermeister (OB) Alexander Ahrens habe das Ganze damit begründet, dass keine Eilbedürftigkeit vorliege, denn der Stadt würde bei Nichtbefassung kein Geld verloren gehen, bei einer Befassung jedoch eventuell 50.000 Euro Parkeinnahmen fehlen. Frühestens am 16. Dezember könne das Thema von den Bürgervertretern behandelt werden.

Dazu sagte AfD-Fraktionschef Sieghard Albert: „Ein Antrag, der den Bautzener Händlern und Gewerbetreibenden das dringend notwendige Weihnachtsgeschäft im Dezember verbessern helfen soll, erst am 16. Dezember zu beraten, ist unlogisch und sicherlich auch für viele Bürger nicht nachzuvollziehen.“

Indes bekommt der OB Rückendeckung von seinem Finanzbürgermeister. Robert Böhmer ließ wissen, dass Parkgebühren und begrenzte Parkzeiten ein wichtiges Steuerungsinstrument seien. „Im inneren Altstadtbereich gibt es allein eine Nachfrage nach Anwohnerparkplätzen, die das Angebot mehrfach übersteigt. Ebenso haben Einpendler ein großes Interesse an arbeitsplatznahen Parkplätzen. Und solange alle Ladengeschäfte noch offenhalten dürfen, gehen wir auch von einer Auslastung und Nachfrage der öffentlich zugänglichen Parkplätze aus, also auch von der Notwendigkeit einer Steuerung.“ Kurz: Dauerparker auf den wenigen Parkflächen würden dem Handel wenig nutzen. Darüber hinaus gäbe es eine geltende Parkgebührenordnung. Die lasse das direkte Aussetzen von Gebühren nicht zu. „Grundsätzlich gilt für die Änderung von Satzungen ein klar formulierter Rechtsweg. Allein bei dessen Einhaltung wäre frühestens in der Stadtratssitzung am 16. Dezember 2020 eine Beschlussfassung möglich – vorausgesetzt, der Vorschlag würde eine Mehrheit finden.“ Er wies darauf hin, dass die für Gewerbetreibende im Zuge der von Bund und Land angeordneten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung besonders schwierige Situation nicht durch andere Stellschrauben mit ungewisser Wirksamkeit vermeintlich aufgehoben oder gemildert werden könne.

Die AfD hingegen bat mit Blick auf die reguläre Novembersitzung des Stadtrates um ein Einlenken der Rathausspitze. „Die Händlerschaft wäre Ihnen dankbar.“ Löbau verzichtet bereits auf Parkgebühren. Bischofswerda und Zittau verfolgen ähnliche Pläne.

Roland Kaiser / 22.11.2020

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Kommentare zum Artikel "Antrag vertagt"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Ela schrieb am

    Mich schrecken Parkgebühren in den Innenstädten ab. Ein aussetzen der Parkgebühren würde mich dazu bewegen im Einzelhandel zu kaufen und nicht im Internet.
    Ich schleppe doch meine Einkäufe nicht durch die Stadt.

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