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Perspektive für Begegnungsstätte

Perspektive für Begegnungsstätte

Großdubrau. Die gute Nachricht vorweg: Künftig dürfen im Haus der Begegnung in Quatitz wieder Vereine ein- und ausgehen. Das teilten Kreisverwaltung und Gemeinde übereinstimmend mit. Demnach erhielt die Kommune nun für die weitere Betreibung des Gebäudes eine Teilbaugenehmigung. „Diese ermöglicht es uns, dass die Aktivitäten der Vereine und der mobilen Jugendarbeit sowie ehrenamtliches Engagement weitergeführt werden können“, erklärte Bürgermeister Lutz Mörbe auf Anfrage. Damit geht eine wochenlange Zwangspause zu Ende. „Weiterhin nicht gestattet sind jedoch Veranstaltungen nach 22.00 Uhr.“ Genau diese erwiesen sich nicht nur einmal als Stein des Anstoßes. Nach Auskunft des Gemeindeoberhauptes beklagte sich die Nachbarschaft im Zusammenhang mit privaten Feiern in dem Haus wiederholt über Hupeinlagen zu nächtlicher Stunde oder Gespräche beim gemeinsamen Rauchen vor der Begegnungsstätte. Daraus habe sich ein Streit entwickelt, der seit Längerem schwelt. Mit der durch den Landkreis veranlassten zeitweisen Schließung des Domizils erreichte dieser nunmehr eine Eskalationsstufe, mit der in der Gemeindeverwaltung offenbar niemand rechnete (der OLK berichtete). „Es stellte sich heraus, dass für die ehemalige Kindertageseinrichtung in all den Jahren keine Nutzungsänderung beantragt wurde“, sagte Lutz Mörbe. „Das haben wir nun nachgeholt.“ Doch damit sind die Hausaufgaben der Kommune längst noch nicht erledigt. „Um auch künftig wieder Räumlichkeiten für private Veranstaltungen anbieten zu können, haben wir ein Ingenieurbüro ins Boot geholt. Mit diesem erfolgte eine erste Begehung, um die Grundlagen zu ermitteln. Das Ergebnis wird in den Bauantrag zur Nutzungsänderung einfließen.“ Fest steht schon jetzt: Für die Gemeinde gibt es das alles nicht zum Nulltarif. Lutz Mörbe: „Die zu erwartenden Ausgaben können erst nach entsprechender Begutachtung beziffert werden.“ Unterdessen stellt sich die Nachbarschaft die Frage, inwieweit die Kommune auf sie zugehen wird. Im Rahmen des Antragsverfahrens sei das selbstverständlich, so der Bürgermeister.

Roland Kaiser / 05.12.2018

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