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Plakatierung zu den Wahlen problematisch?

Plakatierung zu den Wahlen problematisch?

In Görlitz sieht man bereits Wahlwerbung der Freien Sachsen, wie hier in Hagenwerder. Foto: Till Scholtz-Knobloch

Görlitz/Boxberg. „Durch ein Versehen bei der Bearbeitung haben Parteien und Wählervereinigungen, die zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024 antreten, gemäß Antrag ab dem 25. April 2024 für insgesamt fünf verschiedene Starttage die Erlaubnis für die Sondernutzung bezüglich Wahlplakatierung von der Stadt Görlitz erhalten“, räumt die Stadt in einer Pressemitteilung ein, ohne dabei aber konkret zu benennen, für welche Parteien und Wählervereinigungen sich damit Nachteile ergeben haben.

Oberbürgermeister Octavian Ursu verspricht nun: „Für die Diskussion um die Wahlplakatierung, die durch verschiedene Datumsangaben entstanden ist, möchte ich mich im Namen der Stadtverwaltung Görlitz entschuldigen und zusagen, dass im Zusammenhang mit der nächsten Wahl der mögliche Start- und Endzeitpunkt der Plakatierung auf jeweils ein Datum vereinheitlicht wird.“

Ob nun Versehen oder nicht in Görlitz: Konkreter nimmt derzeit die Gemeinde Boxberg Einfluss auf die eigentlich garantierte Chancengleichheit. Die Gemeinde am Bärwalder See brachte es dieser Tage bundesweit durch eine Meldung in den Nachrichten des Kontrafunks zu Berühmtheit. Dieser hatte gemeldet, dass die Gemeinde Boxberg aufgrund einer Sondernutzungssatzung „vor Ansicht“ keine Genehmigung für die Plakatierung der Freien Sachen zur Kommunalwahl erteilt habe. Die Redaktion stellte Montag früh dazu Anfragen an die Gemeindeverwaltung mit Bürgermeister Hendryk Balko, unter anderem, welche Intention hinter dem Vorbehalt der Gemeinde stecke, Wahlplakate erst nach Ansicht zur Genehmigung zu bringen beziehungsweise aufgrund welcher Begründung sich die Gemeinde berechtigt sieht, gegebenenfalls verfassungsrechtlich relevante Prüfungen selbst vorzunehmen. Eine Beantwortung blieb bis zum freien Mittwoch, an dem ein letzter Posteingangscheck erfolgte, jedoch aus. So bleibt auch die Frage offen, wie die Gemeinde gegebenenfalls mit von ihr nicht genehmigter Plakatierung umgehen werde und ob sie gegebenenfalls den unsicheren Weg vor Gerichte gehen würde.

Till Scholtz-Knobloch / 07.05.2024

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