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Seuchengefahr in der Region: Tote Kaninchen richtig entsorgen!

Seuchengefahr in der Region: Tote Kaninchen richtig entsorgen!

Ein Kaninchen kann noch so gesund aussehen – heimtückische Viren raffen es innerhalb nur eines Tages dahin. Tote Tiere wurden zuletzt fahrlässig in Wald und Flur entsorgt, ohne sich über die Folgen Gedanken zu machen. Foto: sl

Die Kaninchenseuchen RHD und RHDV2 machen den Züchtern mehr und mehr zu schaffen. Darüber hinaus gibt es einige unvernünftige Halter, die ihre von der Krankheit hinweg gerafften Tiere einfach in der Natur entsorgen – ohne sich über die Folgen im Klaren zu sein.

Landkreis Görlitz. Gerade noch waren die Boxen voll mit Zuchtkaninchen und dem Nachwuchs dieses Jahres. Innerhalb nur eines Tages ist die Hälfte des Bestandes tot. Dahingerafft. Ohne Chance zu überleben. So oder ähnlich geht es derzeit vielen Züchtern, auch im Landkreis Görlitz. Ina Krebs, Zuchtwartin im Kreisverband, zugleich aber auch Vorsitzende des Kaninchenzüchtervereins Niedercunnersdorf und darüber hinaus im Landesverband aktiv, mahnt: „Der einzig wirksame Schutz sind Impfungen!“ Glaubte man, die so genannte Chinaseuche RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease) damit im Griff zu haben, grassiert seit 2014 in Deutschland eine weitere, unter der Bezeichnung RHDV2 bekannt gewordene Krankheit in den Kaninchenställen. Die „RHD des neues Types“, wie sie auch bezeichnet wird, ist offenbar aus Frankreich kommend über Italien, Portugal und Spanien auch nach Deutschland „eingewandert“, wo sie inzwischen in Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen und Baden-Württemberg nachgewiesen wurde. In diesem Jahr soll sie verstärkt für Jungtierverluste verantwortlich sein.
Auch wenn sie auf den Menschen nicht übertragbar ist, ist es laut Ina Krebs umso wichtiger, seine Tiere rechtzeitig zu impfen. „Mittlerweile gibt es Impfstoffe aus Deutschland, Frankreich und Spanien. Der deutsche Wirkstoff hilft gegen beide Varianten der Krankheit, der spanische und französische gegen eine. Nicht jeder Tierarzt hat alle vorrätig. Man sollte sich jedoch unbedingt an die Impfempfehlungen halten, denn das Nachimpfen wird oftmals vernachlässigt“, gibt die Fachfrau zu bedenken. In Australien werde derzeit bei Wildkaninchen ein weiterer Impfstoff getestet, so dass in Kürze auch dieses Mittel hierzulande zu erwarten sei.

Die Zuchtwartin ärgert sich besonders über die offensichtliche Schludrigkeit einiger Züchterkollegen, die ihren Bestand im Glauben, es werde schon nichts passieren, entweder gar nicht oder nur zu jenem Teil impfen lassen, den sie im Herbst in die Ausstellungen schicken. Ganz schlimm scheint es bei Hobbyhaltern zuzugehen, die ihre zwei oder drei Stallhasen für die Kinder angeschafft haben oder sie zu Hause durch die Stube hoppeln lassen. „Diese Leute ahnen gar nicht, wie fahrlässig sie handeln. Auch ihre Kaninchen müssen unbedingt geimpft werden!“

Geschieht das nicht, kann es ganz schnell gehen mit dem Verlust des geliebten Haustiers oder des für die Weihnachtstage angefütterten Festtagsbratens. Sind die Tiere – fast über Nacht – erst einmal tot, wird gegrübelt: Wohin damit? „Zuletzt haben wir die traurige Erfahrung gemacht, dass die Kadaver einfach in den Wald oder aufs Feld gelegt wurden. Das ist gefährlich, denn der Virus ist auch nach ein oder zwei Jahren noch übertragbar. Fliegen, Mücken, auch Mäuse schleppen ihn zum nächsten Kaninchenstamm. Durch Gras, Stroh und Futtermittel kann der Erreger genauso übertragen werden“, erläutert Ina Krebs. Besonders im Oberland, zwischen Schönbach und Dürrhennersdorf, wurden eine ganze Reihe von Kaninchenleichen in Wald und Flur entdeckt.

Deshalb appelliert die Zuchtwartin des Kreisverbandes an alle Kaninchenhalter, einerseits die beiden Seuchen durch Impfungen wirksam zu bekämpfen, andererseits aber nach Todesfällen die Tiere sachkundig zu entsorgen. Das kann nach Auskunft des Tierschutzbeauftragter des Landesverbandes Sachsen durch Vergraben auf dem eigenen Grundstück geschehen. Oder durch einen Anruf in der Tierbeseitigungsanstalt (TKBA). „Die für den Freistaat zuständige Einrichtung befindet sich im Landkreis Riesa-Großenhain“, erläutert Frank Scholz. Sie sei zu erreichen unter Tel. 035249/73 50. „Wer bei der Tierseuchenkasse gemeldet ist – egal mit welchen Tieren – für den ist die Entsorgung kostenlos. Für alle anderen werden nach aktuellem Stand fünf Cent pro Kilogramm berechnet“, erklärt der Fachmann. Wobei die TKBA die verendeten Tiere innerhalb kurzer Zeit abholt.

Wer seine toten Schützlinge im eigenen Garten vergraben will, sollte sich zuvor bei seiner Gemeinde vergewissern, dass ihm die kommunalen Gesetze dies nicht verbieten. Ist es erlaubt, sind die Kadaver so zu vergraben, dass ein Zugriff durch wilde Tiere wie Füchse oder Marder nicht möglich ist.

Frank-Uwe Michel / 30.07.2017

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