Sorbenschutzgebiet in Sachen Windräder?

Der Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien tagte am Montag im Via-Regia-Haus Reichenbach. Innen waren keine Fotos erlaubt. Foto: Till Scholtz-Knobloch
Reichenbach. Als Redakteur habe ich eine ganz neue Erfahrung gemacht. Am Montag war ich im Via-Regia-Haus Reichenbach, um die Sitzung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien, in den proportional Vertreter der Kreise Görlitz und Bautzen entsandt sind, zu verfolgen. Diese Verbandsversammlung legt fest, wie sich Raum, Infrastruktur und Nutzung entwickeln sollen – mit rechtlicher Wirkung, aber ohne direkte demokratische Wahl durch die Bevölkerung, sondern eben nur noch mittelbar über die Kreistage. Im Hinblick auf eine ihrer Aufgaben im Rahmen des Regionalplans steckt die Verbandsversammlung auch noch selbst im Korsett eher theoretischer Entscheidungskraft. Auf Bundesebene hat das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verbindlich vorgegeben, dass jedes Bundesland bis etwa 2032 mindestens circa 2% seiner Fläche für Windenergie ausweisen muss. Eine Aufgabe, die auch unter den Versammlungsmitgliedern eigentlich nur demokratisches Unbehagen auslösen kann.
Aus großer Entfernung der Empore hatte ich zunächst ein Foto der tagenden Vertreter gemacht – aber Fotos waren dann nicht zugelassen. Das kann ich Ihnen also nicht zeigen. Da die Akustik miserabel war und selbst die Schrift einer Präsentation vorne so winzig ausfiel, dass sie mit Handyzoom nicht zu entziffern war, hatte ich zum reinen redaktionellen Verständnis bei Karten nochmals auf den Auslöser gedrückt. Hier gab es dann eine Intervention, ich müsste schon auf eine offizielle Veröffentlichung später warten. Faktisch kann Tagespresse damit dann jeweils halbwegs aktuell agieren – für eine Wochenzeitung ist das im Grunde ein Berichterstattungs-KO.
Bei dieser Art von „Transparenz“ entschied ich mich also nach einer Viertelstunde des Deutens von Wort- und Überschriftenfragmenten die „öffentliche“ Sitzung zu verlassen. Aus den winzigen da schon gezeigten Karten vorne, die ich hier natürlich auch nicht zeigen darf, konnte ich zumindest eine wichtige Erkenntnis mitnehmen: Nach Ausschluss von Naturschutz- und militärischen Flächen, wurde noch eine riesige Ausschlussfläche nordwestlich von Bautzen eingeblendet, die notwendig sei, um den Astrophysikern des DZA durch Nebengeräusche der Wind-kraftanlagen ihre unterirdischen Messdaten nicht zu verfälschen. Das mit Zirkel gezogene Gebiet könnte man konturscharf auch als „Sorbenschutzgebiet“ bezeichnen. In jedem Falle gehen damit dortig nicht vorhandene „Potenzialflächen“ verloren.
Und so gruppierten sich die denkbaren Windvorranggbiete um ein Oberlausitzer Loch in der Mitte – und zwar besonders im Landkreis Görlitz, der nun diese Last vorrangig auffangen darf. Im Februar/März 2026 sollen die Ergebnisse dieser Verdichtung öffentlich einsehbar sein. Ich bin gespannt, wie transparent dann diese Zeit verstreichen wird, in der noch Bedenken artikulierbar gemacht werden dürfen. Wer kann dann etwa noch den Schutz bedrohter Tierarten einbringen? Denn an den Menschen rücken die neuen Giganten ohnehin näher heran. Wer als Gemeinderat also den Februar/März 2026 verschläft, hat es für seine Gemeinde schon vermasselt!
Doch zurück zu den nicht zu beneidenden Verbandsversammlungsräten. Was passiert, wenn diese ihre Pflichtaufgabe der Findung der besagen 2%-Flächen nicht erfüllen? Dann greift nach dem Gesetzt die sogenannte „Superprivilegierung“, das heißt: Entzieht sich die Verbandsversammlung ihrer undankbaren Pflicht, kann Berlin dann nach Gutdünken aus der Ferne Flächen bestimmen! Im Nachgang der Sitzung hörte ich so auch, dass nur drei Verbandsräte sich am Ende eher aus Symbolik enthielten. Eine Mehrheit an Gegenstimmen wäre letztlich gleich eine Kapitulation.