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Stadtverwaltung kommt Eltern entgegen

Stadtverwaltung kommt Eltern entgegen

Im Bautzener Rathaus sind die Verwaltungsmitarbeiter noch einmal in sich gegangen. Nach dem Elternprotest haben sie nun ein verbessertes Nachmittagshortangebot aus dem Hut gezaubert. Foto: Symbolbild

Bautzen. Der Ärger war groß: Nachdem jüngst der Bautzener Stadtrat eine geänderte Betreuungssatzung beschlossen hatte, sahen sich zahlreiche Eltern von Kindern im Grundschulalter mit überdurchschnittlich steigenden Elternbeiträgen konfrontiert. Laut dem Regelwerk sollten sie künftig nur noch zwischen dem Frühhort und einem Ganztagsbetreuungsangebot mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen wählen dürfen. Der reine Nachmittagshort, den bislang ein Großteil in Anspruch genommen hatte, war aus der Satzung ersatzlos gestrichen worden. Dagegen liefen die Elternräte der in kommunaler Trägerschaft befindlichen Grundschulen Sturm.

In dem Zuge kam heraus, dass die Stadtverwaltung den Stadtrat offenbar nicht über alle Hintergründe und Einzelheiten richtig informierte (Alles-Lausitz berichtete). Deshalb plädierten FDP, CDU und Bürgerbündnis Bautzen dafür, die Satzung noch einmal auf die Tagesordnung zu heben. Offenbar mit Erfolg. Am Donnerstag wurde zunächst im Sozialausschuss zum Thema noch einmal beraten. Rathaussprecherin Laura Ziegler bestätigte dies auf Anfrage: „Die Verwaltung hat einen Vorschlag zur Einbindung eines Nachmittagshortangebotes in der Betreuungssatzung vorgelegt.“

Inwieweit unterscheidet sich dieses von dessen Vorgänger?

Laura Ziegler erklärte dazu: „Die Nachmittagshortbetreuung umfasst eine Betreuung von Unterrichtsende bis 16.00 Uhr sowie eine erweiterte Betreuung in den Ferien im Umfang von 8,5 Stunden, das heißt von 7.30 bis 16.00 Uhr. Die durchschnittliche tägliche Betreuungszeit im Nachmittagshort beträgt bis zu 5,5 Stunden und damit 30 Minuten mehr als bisher.“

Wie wirkt sich das Ganze dann auf die Elternbeiträge aus?

„Der Regelbeitrag für den Nachmittagshort beim ersten Zählkind beträgt 71,45 Euro (Alleinerziehende 64,31 Euro), beim zweiten Zählkind sind 42,87 Euro fällig (Alleinerziehende 38,58 Euro). Ab dem dritten Zählkind ist die Nutzung des Nachmittagshortes gebührenfrei. Im Förderhort, der über kleinere Gruppengrößen und einen besseren Betreuungsschlüssel verfügt, beträgt der Regelbeitrag für das erste Zählkind 84,05 Euro (Alleinerziehende 75,64 Euro) und für das zweite Zählkind 50,43 Euro (Alleinerziehende 45,39 Euro)“, führte die Stadtsprecherin aus.

Welche Schritte müssen nun noch folgen, um den (neuen) Nachmittagshort in der Satzung zu verankern und inwieweit muss der Stadtrat noch einmal über die geänderte Satzung befinden?

Nach Auskunft von Laura Ziegler tritt die vom Stadtrat am 29. April beschlossene dritte Änderungssatzung zur Betreuungssatzung regulär zum 1. September 2020 in Kraft. Um den Nachmittagshort in die Satzung aufzunehmen, müssten die Bürgervertreter eine weitere Satzungsänderung beschließen. Um diese Änderung ebenfalls zum 1. September 2020 berücksichtigen zu können, sei eine Beschlussfassung im Stadtrat am 15. Juli erforderlich.

„Die Verwaltung wird noch im Juni eine entsprechende Beschlussvorlage mit der Änderungssatzung vorbereiten und dem Stadtrat vorlegen“, versicherte die Rathausmitarbeiterin. „Sobald der Stadtrat über die Satzungsänderung entschieden hat, können die Verträge auf Wunsch der Eltern entsprechend angepasst werden.“

Roland Kaiser / 12.06.2020

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Kommentare zum Artikel "Stadtverwaltung kommt Eltern entgegen"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. John Krapf schrieb am

    Oha naja ig kann nix dazu sagen

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