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Weihnachtsfriede kehre ein

Weihnachtsfriede kehre ein

Anders als in Görlitz wird in Bautzen kein Weihnachtsfrieden mit Autofahrern geschlossen. Sie müssen in der Spreestadt auch zwischen den Jahren Parkgebühren entrichten. Foto: Archiv

Region. Nur noch wenige Tage, dann geht das Jahr 2018 zu Ende, ein neues beginnt. Am Neißeufer in Görlitz zeigt man sich auf den Jahreswechsel vorbereitet. Um Sachbeschädigungen vorzubeugen, werden vom 27. Dezember bis 2. Januar die Parkscheinautomaten im Stadtgebiet außer Betrieb genommen. Das wiederum freut die Autofahrer. Denn während dieser Zeit lassen sich die gebührenpflichtigen Parkplätze kostenfrei nutzen. Damit es dennoch keinen Ärger mit den Ordnungshütern gibt, ist eine Parkscheibe auszulegen und die jeweilige Höchstparkdauer zu beachten. „Die Parkscheinautomaten werden schon seit vielen Jahren in diesem Zeitraum außer Betrieb genommen“, weiß Rathausmitarbeiter Wulf Stibenz. 

In Bautzen hingegen dürfen die Menschen vergeblich auf ein entsprechendes Entgegenkommen ihrer Stadtväter hoffen. Auf die Frage des Oberlausitzer Kuriers zum möglichen kostenlosen Parken zwischen den Jahren ging die Verwaltung erst gar nicht ein. Deren Sprecher André Wucht wies lediglich darauf hin, dass ein Weihnachtsfrieden im Sinne eines gesetzlosen Zustandes durch das Ordnungsamt nicht angestrebt werde. „Verkehrsregeln zu beachten, ist zu allen Zeiten notwendig. Das gilt auch für die Vorschriften über das Halten und Parken.“ Auf nochmaliges Nachhaken der Redaktion schrieb er: „Gesetzlich vorgeschriebene Regeln gelten auch an Weihnachten und an allen anderen Feiertagen des Jahres.“ Diese behält eigenen Angaben zufolge auch die Stadt Görlitz im Blick. Wulf Stibenz: „Die Arbeit im Vollzugsdienst läuft auf den Straßen und Plätzen normal weiter. Somit wird sichergestellt, dass schwerwiegendere Fälle frühzeitig erkannt und so gegebenenfalls Behinderungen des Verkehrs oder Gefahr im Verzug frühestmöglich erkannt werden.“ Wer sich bereits zuvor etwas zu Schulden kommen lassen hat, dürfe davon ausgehen, dass bis zum Neujahrstag von der Bußgeldstelle keine Verwarnungen und Bußgeldbescheide verschickt werden. 

Unabhängig davon hat auch der Bautzener Landrat Michael Harig den Weihnachtsfrieden ausgerufen. Er gilt seit dem 17. Dezember und endet zu Silvester. „In der Zeit werden durch das Landratsamt keine Bescheide erlassen, die den Empfänger belasten“, erklärte Behördensprecherin Dunja Reichelt. „Ausgenommen sind Angele-genheiten, welche keinen Aufschub dulden, beispielsweise bei drohender Verjährung oder bei Gefahr im Verzug.“ Im Nachbarlandkreis Görlitz gilt in Bezug auf Finanzfragen noch bis zum 4. Januar der Weihnachtsfrieden.
 
Und wie ist es um die Finanzbehörden im Freistaat bestellt? „Die Finanzämter werden auch in diesem Jahr den sogenannten Weihnachtsfrieden einhalten“, versicherte die Sprecherin des Sächsischen Finanzministeriums, Sandra Jäschke. Finanzminister Matthias Haß habe seine Behörden angewiesen, die Bürgerinnen und Bürger in der Weihnachtszeit nicht mit Maßnahmen zu belasten, die als unpassend empfunden werden könnten. „Die Finanzämter werden vom 21. Dezember bis einschließlich Neujahr von Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Damit möchten wir die langjährige Tradition des Weihnachtsfriedens fortsetzen und einen kleinen Beitrag zu einem besinnlichen und friedvollen Weihnachtsfest leisten“, meinte Matthias Haß. Ausnahmen von dieser Regelung seien nur zugelassen, wenn durch die Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall beispielsweise aufgrund von Verjährung drohen würde. 

Roland Kaiser / 23.12.2018

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