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Wie weiter nach 
dem Brückenabriss?

Wie weiter nach 
dem Brückenabriss?

Mit dem Abriss der Brücke über die Malschwitzer Kleine Spree in der Nähe der Rieseneiche wurde der Zugang zum Hauptweg unterbrochen. Diesen Verlust soll ein Rad- und Wegekonzept beheben. Foto: Archiv

Im November verschwand an den Niederguriger Teichen quasi über Nacht eine für Radfahrer und Wanderer wichtige Brückenverbindung. Von da an ermittelten Polizei und Staatsanwaltschaft in dem Fall. Seit Wochenbeginn gibt es eine neue Erkenntnis und weitere Fragen.

Malschwitz. Ein führender Mitarbeiter der Landestalsperrenverwaltung kann vorsichtig aufatmen. Der umstrittene Brückenabriss an den Niederguriger Teichen bleibt für ihn zunächst ohne rechtliche Folgen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Görlitz ist zu Wochenbeginn das Verfahren gegen den Mann eingestellt worden. Zur Begründung führte der Sprecher der Anklagebehörde, Christopher Gerhardi, an: „Nach Paragraf 305 Strafgesetzbuch steht nur vorsätzliches Handeln unter Strafe, wobei sich der Vorsatz auch darauf beziehen muss, dass es sich bei dem zerstörten Bauwerk um ‚fremdes Eigentum’ handelt. Da der beschuldigte Leiter des Betriebes Spree/Neiße der Landestalsperrenverwaltung bei seinem Vorgehen jedoch offenkundig davon ausging, dass die Brücke im Eigentum des Freistaates Sachsen stand und damit in den Zuständigkeitsbereich der Landestalsperrenverwaltung fiel, kann ihm insoweit kein vorsätzliches Handeln im Sinne der genannten Vorschrift vorgeworfen werden.“

Doch ist das tatsächlich so? In einer im Februar dieses Jahres an den Oberlausitzer Kurier gerichteten E-Mail schildert Bürgermeister Matthias Seidel das Ganze aus Sicht der Gemeinde: „Die LTV hatte einen Vertrag erarbeitet, in dem wir uns zur Übernahme des Bauwerks auf ihrem Grundstück verpflichtet hatten. Der Vertrag wurde von uns unterschrieben und lag der LTV fristgemäß vor.“ Dass ein Rückbau der Brücke im Raum stand, erfuhr die Kommune nach Auskunft des Gemeindeoberhaupts zwei Tage vor dem Abriss. In Hinblick auf die neuesten Entwicklungen erklärte Matthias Seidel auf Anfrage: „Wir werden mit unserem Rechtsanwalt abklären, in wieweit wir Forderungen gegenüber dem Freistaat einfordern können. Mehr kann ich Ihnen hierzu momentan nicht sagen.“ Unabhängig davon erklärte er, dass für Anfang Oktober ein Gespräch mit dem Eigentümer der Teiche vereinbart worden sei. Ihm soll dabei das von der Verwaltung erarbeitete Rad- und Wegekonzept unterbreitet werden, das am Ende als wichtige Grundlage für die Wiederherstellung der Flussquerung dient.

Das Bautzener Landratsamt, dessen von ihm konzipierter und errichteter Spreeradweg bereits seit einiger Zeit durch das Teichgebiet führt, hat sich frühzeitig als Vermittler angeboten. Gleichwohl bestreitet die Kreisverwaltung, ursprünglich Auslöser für den Brückenabriss gewesen zu sein. „Es gab zu keinem Zeitpunkt die Aufforderung dafür“, stellte Sprecherin Frances Lein klar. Einem Insiderbericht zufolge stand die Kündigung eines zum Spreeradweg geschlossenen Gestattungsvertrages im Raum, sollte die Brücke nicht verschwinden. Bewohner von Niedergurig vermuteten damals, dass der Eigentümer der Teiche ungestört seiner Jagdlust nachgehen wollte. Inwieweit das alles so zutrifft, konnte unsere Zeitung zunächst nicht überprüfen.

Fest steht, dass in der Vergangenheit mit jeder Einschränkung auch Auswirkungen auf den Radtourismus in der Region befürchtet worden waren. „Schon mit der Sperrung des Spreeradweges im Jahr 2018 wurde durch den Landkreis Bautzen eine Umleitung ausgewiesen“, erklärte Frances Lein. „Diese hätte weiterhin genutzt werden können. Jedoch ist diese mit Straßenquerungen und Umwegen verbunden. Ziel ist es, die Radfahrer sicher auf verkehrsberuhigten Wegen durch landschaftlich attraktive Gebiete und möglichst entlang des Flusses zu leiten.“

Die Landestalsperrenverwaltung hatte den Rückbau stets damit begründet, dass der Steg nicht mehr verkehrssicher gewesen sei. „Seine Widerlager waren unterspült und nicht standsicher“, teilte Behördenmitarbeiterin Katrin Schöne im vergangenen November mit. Wenige Monate später, im März, beteuerte sie: „Die Landestalsperrenverwaltung war Eigentümerin des Steges und damit verkehrssicherungspflichtig. Zudem lag der Steg inklusive Widerlager zu einhundert Prozent auf dem Gewässergrundstück des Freistaates Sachsen, was durch die Landestalsperrenverwaltung verwaltet wird.“

Wohl auch vor diesem Hintergrund wies der Staatsbetrieb eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seinen Mitarbeiter zurück. Als weiteren Grund dafür nannte Katrin Schöne die Faktenlage bezogen auf die Zugehörigkeit des Flusses. Nach Einschätzung der LTV liegt im Fall der Malschwitzer Kleine Spree, über die die Brücke einst führte, ein Gewässer erster Ordnung vor, das sich wiederum im Verantwortungsbereich des Freistaates befindet. Dies jedoch wurde unter anderem vom früheren Niederguriger Ortschaftsrat bislang in Zweifel gezogen. Noch kurz zuvor hatte das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wissen lassen, dass es sich um ein Gewässer zweiter Ordnung handele. Damit falle es in den Hoheitsbereich der Gemeinde Malschwitz.

Die Verwaltung hat indes angekündigt, in der Septembersitzung des Gemeinderates die Planungsleistungen für einen Neubau der Spreequerung zu vergeben. Laut Matthias Seidel ist dabei die Finanzierung derzeit alleinige Sache der Kommune. Wie das Landratsamt ferner mitteilte, gibt es in dem Punkt allerdings noch Klärungsbedarf. Gespräche mit der Landesdirektion und dem Sächsischen Umweltministerium würden laufen, so Frances Lein.

Roland Kaiser / 07.09.2019

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