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Justiz: Cannabis-Freigabe ist keine Entlastung

Justiz: Cannabis-Freigabe ist keine Entlastung

Zogen Bilanz über das abgelaufene Jahr 2023 (v.l.:) Landgerichtspräsident Friedrich-Leopold Graf zu Stolberg-Stolberg, Reinhard Schade und Jörg Küsgen. Foto: Carmen Schumann

Bautzen. Im Rahmen ihrer Jahrespressekonferenz zogen die beiden Pressesprecher des Landgerichtes Görlitz Reinhard Schade (Außenkammern Bautzen) und Jörg Küsgen sowie der Präsident des Landgerichts Friedrich-Leopold Graf zu Stolberg-Stolberg Bilanz über das abgelaufene Jahr 2023. 

Bei den erstinstanzlichen Strafverfahren habe der Schwerpunkt nach wie vor auf der Betäubungsmittelkriminalität gelegen. Dies dürfte sich nach Ansicht der Juristen auch nach der vom Bundestag beschlossenen teilweisen Freigabe von Cannabis nicht ändern, da bei den meisten Verfahren hierzulande hauptsächlich Crystal Meth im Spiele ist. Anzunehmen, dass durch die Cannabis-Freigabe die Polizei und Justiz entlastet werden, sei eine Illusion. 2023 wurde in sieben Fällen über Betäubungsmittelkriminalität verhandelt. 

Nach der Anzahl der Verhandlungen folgen Diebstahl (5 Fälle) und Vergewaltigung/sexueller Missbrauch von Kindern sowie Raub/räuberische Erpressung (je 3 Fälle).Verfahren wegen des Einschleusens von Ausländern haben bisher noch keine so große Rolle gespielt, weil nach der bisherigen Rechtslage eine Strafbarkeit der Einschleusung nur dann gegeben ist, wenn der Eingeschleuste vorsätzlich und rechtswidrig in das Bundesgebiet einreiste. Das hatte zur Folge, dass man sich des Einschleusens von Ausländern nicht schuldig machen konnte, wenn diese Kinder waren. Jetzt hat der Gesetzgeber umgesteuert: Seit dem 27. Februar macht sich auch derjenige strafbar, der Personen einschleust, die keine vorsätzliche rechtswidrige unerlaubte Einreise begangen hat. Außerdem wurde das Strafmaß heraufgesetzt, von bisher sechs Monaten bis zu zehn Jahren auf nunmehr ein Jahr bis zu 15 Jahren. Im Vergleich: Ein Fahrraddiebstahl kann mit einem Strafmaß von drei Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Großes Kopfzerbrechen bereitet die Personalentwicklung. In nächster Zeit werden überdurchschnittlich viele Richter in den Ruhestand gehen, so allein vier beim Landgericht und zwei beim Amtsgericht Weißwasser. Und ein Ende ist noch nicht abzusehen. Es fehlt an Bewerbern, denn die meisten Absolventen wollen in die Großstädte.Mit dem Justizministerium wurde vereinbart, dass man den Absolventen in Aussicht stellen könnte, dass sie nach Leipzig versetzt werden, wenn sie für eine bestimmte Zeit in Weißwasser bleiben. Die Hoffnung ist, dass die jungen Leute auch hier in der Region auf den Geschmack kommen und bleiben. Momentan behilft man sich mit Richtern auf Probe. Aber diese müssen erst eingearbeitet werden. Außerdem können sie bestimmte Dinge nicht machen.

Froh ist man darüber, dass es gelungen ist, seit zwei Jahren wieder Referendare auszubilden. Waren es anfangs fünf bis sechs angehende Referendare, sind in den letzten Lehrgängen schon 15 junge Leute eingeschrieben. Referendare auszubilden, halte die gestandenen Richter wach und fit, befindet Landgerichtspräsident Stolberg. Was den Rechtspflegerbereich betrifft, so werde nach Bedarf ausgebildet. Die Ausbildungszahlen wurden hochgefahren. In diesem Bereich sei die Sogwirkung der Großstädte nicht so groß. Für den mittleren Dienst wurde eine Ausbildungsoffensive gestartet, hier sei noch eine Durststrecke zu überwinden. Wachtmeisterstellen seien hingegen nicht so schwierig zu besetzen, weil hier lediglich eine Berufsausbildung vorausgesetzt wird, egal welche.

Was die Einführung der digitalen Akte betrifft, sei die Umstellung in vollem Gange. Bis 2026 soll alles digital sein. Bis dahin habe man noch gut zu tun.

Carmen Schumann / 10.03.2024

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