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Ortsdurchfahrt Tautewalde kann 
jetzt ausgebaut werden

Ortsdurchfahrt Tautewalde kann 
jetzt ausgebaut werden

Ziel der Maßnahme ist die Beseitigung baulicher Schäden sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsqualität.

Tautewalde/Neukirch. Die Landesdirektion Sachsen hat den Ausbau der Staatsstraße 117 im Wilthener Ortsteil Tautewalde mit einem Planfeststellungsbeschluss genehmigt.

„Gute Nachrichten für die Bürgerinnen und Bürger von Tautewalde und für alle, die gerne Fahrrad fahren: Die Ortsdurchfahrt wird modernisiert und um einen Geh- und Radweg ergänzt, auf dem sich Fußgänger wie Radfahrer sehr viel sicherer und komfortabler werden fortbewegen können. Zudem schließt die neue Strecke eine Radweg-Lücke zwischen Neukirch und Wilthen“, informiert Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, zum Planfeststellungsbeschluss.

Ziel der Maßnahme ist die Beseitigung baulicher Schäden sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsqualität. 

Genehmigt wurde der grundhafte Ausbau der S 117 in der Ortslage Tautewalde auf einer Länge von 1,1 Kilometern. Der Bauanfang befindet sich 200 Meter vor dem westlichen Ortseingang, das Bauende 15 Meter hinter dem östlichen Ortseingang. 

Die Fahrbahnbreite wird innerorts 6 Meter, außerorts 6,5 Meter betragen.

Im Rahmen des Ausbaus wird ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt. An den Ortseingängen sind jeweils Mittelinseln zum sicheren Queren der Straße vorgesehen. Diese reduzieren auch die Geschwindigkeit des Fahrzeugverkehrs. Die an der Straße liegenden Bushaltestellen werden behindertengerecht ausgebaut. Auch die Durchlässe am Bach Butterwasser sowie die Anlagen zur Straßenentwässerung entlang der Strecke werden im Zuge der Baumaßnahmen erneuert.

Als Ausgleichsmaßnahme für die Eingriffe in Natur und Landschaft sieht der Planfeststellungsbeschluss die Neupflanzung von rund 80 Bäumen vor. Zudem sind die Durchlässe am Butterwasser so auszuführen, dass sie Fischottern eine gefahrlose Unterquerung der Straße ermöglichen.

Der Planfeststellungsbeschluss wird bis zum 11. September in den Räumlichkeiten der Stadt Wilthen und der Gemeinde Neukirch öffentlich ausgelegt. Zusätzlich wird der Beschluss in diesem Zeitraum online über das Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen abrufbar sein. Träger des Vorhabens ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

Redaktion / 07.09.2023

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