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S 106 bei Dreistern bekommt jetzt endlich einen Radweg

S 106 bei Dreistern bekommt jetzt endlich einen Radweg

Der Weg wird einseitig an der Ostseite der S 106 angebaut. Konzipiert ist er als gemeinsamer Geh- und Radweg.

Dreistern. Die Landesdirektion Sachsen hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 26. Juni 2023 den Anbau eines Radwegs an die Staatsstraße 106 östlich von Dreistern bei Bautzen genehmigt. „Radwege sind ein wichtiger Baustein für die Verkehrswende. Ich freue mich deshalb besonders für die Schülerinnen und Schüler, die dank des neuen Radwegs aus den westlich angrenzenden Gemeinden sicher und umweltfreundlich in ihre Schulen nach Bautzen gelangen können. Außerdem ist es schön zu sehen, wie Radwegnetze nach und nach wachsen und an Vollständigkeit gewinnen“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. Der geplante straßenbegleitende Radweg schließt die Lücke zwischen den bereits vorhandenen Radeltrassen entlang der S 100 im Norden und der S 111 im Süden. Damit wird die Radverkehrsverbindung zwischen Bautzen und dem westlichen Umland noch sicherer und komfortabler. Davon profitieren insbesondere Schülerinnen und Schüler aus den Ortsteilen Bloaschütz, Nieder- und Oberuhna sowie Bolbritz, die die Mittelschulen und Gymnasien in Bautzen zum Ziel haben. Antragsteller und künftiger Bauherr für die Maßnahme ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Der Weg wird einseitig an der Ostseite der S 106 angebaut. Konzipiert ist er als gemeinsamer Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr. Die Ausbaulänge beträgt 1.236 Meter, die Breite 2,50 Meter mit einem beidseitigem Bankett von je einem halben Meter.

Die durch den Radweg erreichte Trennung von Radlern und Kraftfahrzeugen sorgt auch dafür, dass der auf der Straße verbleibende Verkehr flüssiger und sicherer rollen kann. Dazu trägt auch der Ausbau einer Einmündung in das Gewerbegebiet Dreischütz mit einer zusätzlichen Linksabbiegerspur bei.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange und den Naturschutzvereinigungen zeitnah zugestellt. Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird vorbereitet und gesondert bekannt gegeben.

Redaktion / 24.07.2023

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