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Was bedeutet Corona eigentlich für das Mietverhältnis?

Was bedeutet Corona eigentlich für das Mietverhältnis?

Der Verein Haus und Grund Kamenz feierte vor kurzem sein einhundertjähriges Bestehen. Rainer Gröbner (Foto) ist seit 1990 Vereinsvorsitzender Foto: Haus und Grund

Die Corona-Pandemie hat die Welt im Griff. „Jetzt ist gesellschaftlicher Zusammenhalt gefragt“, betont Rainer Gröbner, der Vorsitzende von Haus und Grund Kamenz. Die Regierung habe Mietstundungen bis Juni 2022 als Entlastungen für Mieter und Gewerbetreibende beschlossen, wenn sie durch Regierungshandeln  in Not geraten sind, beschlossen. Doch auch Vermieter müssen geplante Baumaßnahmen finanzieren und dafür notwendige Kredite bedienen. Auch Zahlungen an die Banken werden gestundet. Bernd Goldammer sprach dazu mit Rainer Gröbner, dem langjährigen Vorsitzenden von Haus und Grund Kamenz und Umgebung e. V.

Was empfehlen Sie Mietern, die durch die eingetretenen Umstände plötzlich in
Zahlungsschwierigkeiten kommen.


Sie sollten sich  schnellstmöglich mit ihren Vermietern in Verbindung setzen. Man kennt sich, und  kann gemeinsam nach einer vernünftigen Lösung suchen. Bei uns im ländlichen Raum sind private Hausbesitzer auch selbst von der Corona-Situation betroffen. Meistens kennt man sich persönlich. Da sind gute Vereinbarungen durchaus einfacher möglich. Der Zentralverband von Haus und Grund hat nun einen 14-seitigen Ratgeber für seine Vereinsmitglieder veröffentlicht. Anlass sind unterschiedliche Berichte und Veröffentlichungen. Als Hauseigentümer und Vermieter wollen wir Missverständnisse vermeiden. Das Dokument schafft Klarheit für Mieter und Vermieter. Denn Vertrauen ist in den kommenden Zeiten ganz besonders wichtig.

Der Haus und Grund Ratgeber für  Vermieter ist also auch für Gewerbetreibende und  Mieter interessant. Wann ist er öffentlich abrufbar?

Spätestens am 2. April wird unser Ratgeber auf der Internetseite von Haus und Grund  zu sehen sein. Außerdem beraten wir unsere Mitglieder natürlich auch telefonisch. Wir können den Ratgeber auch per Post zusenden. Dafür ist lediglich die Beifügung einer entsprechenden Briefmarke notwendig.

Ab wann tritt das gesetzlich ermöglichte Mietenmoratorium in Kraft?  

Es handelt sich um das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht  vom 24.3.2020  Art. 240 § 2 EGBGB-neu.  Das  tritt ab dem 1. April in Kraft. Das Gesetz hilft aber dabei die finanzielle Lage der nächsten drei Monate zu entspannen. Fakt ist aber auch, das der Mieter zur späteren Zahlung verpflichtet bleibt. Zahlt der Mieter in dieser Zeit seine monatliche Miete nicht oder nicht vollständig, darf ihm der Vermieter deswegen nicht kündigen. Der Mieter muss aber den Zusammenhang der Nichtleistung und der Covid-19-Pandemie glaubhaft machen. Diese Regelung gilt für die nächsten drei Monate, bis zum 30.Juni 2020. Für die Zahlung der gestundeten Beträge haben die Mieter bis zum 30. Juni 2022 Zeit. Monatliche Raten können vereinbart werden. Aber Achtung: Dem Vermieter bleibt es unbenommen, wegen Eigenbedarfs oder verhaltensbedingter Verstöße gegen den Mietvertrag auch während des genannten Schutzzeitraumes zu kündigen. Gleiches gilt für die Kündigung wegen bereits zuvor entstandener Mietschulden. Der Ratgeber umfasst alle wichtigen  Bereiche zum Thema Mieten und Vermieten.

Till Scholtz-Knobloch / 01.04.2020

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