Für das Putzkauer Erbgericht gibt es dank eines ortsansässigen Investors wieder Zukunftsaussichten.
Putzkau. Dem Umbau des Putzkauer Erbgerichts zum Wohnhaus steht vonseiten der Gemeinde Schmölln-Putzkau nichts mehr im Wege. Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen mit dem Vorhaben eines ortsansässigen Bauherren erklärt. Demnach sollen in dem leer stehenden, denkmalgeschützten Gebäude vier Wohnungen entstehen.
Der zweigeschossige nordseitige Anbau ist für den Abriss vorgesehen. Das Erbgericht gehört zu den ältesten Häusern Putzkaus, seine Geschichte lässt sich bis in das 16. Jahrhundert zurückverfolgen. Einstmals ein Zentrum des dörflichen Lebens, verfiel es im Laufe der letzten Jahrzehnte zunehmend und bildete zum Schluss einen Schandfleck an der B 98.
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