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Altmunition bleibt eine Ewigkeitslast

Altmunition bleibt eine Ewigkeitslast

Die Brandbekämpfung im Wald stellt für die Einsatzkräfte ohnehin eine starke Belastung dar; Altmunition im Boden erschwert sie zusätzlich. (Symbolbild – die Aufnahme entstand in den Hahnebergen bei Königswartha und zeigt Kameraden und Einsatzmittel der Feuerwehr Neschwitz).

In der Königsbrücker Heide (und nicht nur da) liegen noch Unmengen von Kampfmitteln. Das sorgt für Probleme – vor allem bei der Brandbekämpfung.

Königsbrück. Die Kommunen Königsbrück, Neukirch und Schwepnitz haben in den Jahren 2020 bis 2024 Zuwendungen vom Freistaat Sachsen für ihre Freiwilligen Feuerwehren in Höhe von insgesamt etwa 2,15 Millionen Euro erhalten. Dies ermöglichte unter anderem Investitionen in ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 für die Ortsfeuerwehr Schmorkau (Gemeinde Neukirch), die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Königsbrück sowie Großtanklöschfahrzeuge für die Feuerwehren Königsbrück und Schwepnitz. Dies geht aus der Antwort des sächsischen Innenministeriums auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Timo Schreyer (AfD) hervor. Dieser stellte die Fragen kurz nach dem Großbrand in der Gohrischer Heide im Sommer 2025, bei dem der dortige Waldbestand zu mehr als 80 Prozent zerstört wurde. Zudem beschaffte der Staatsbetrieb Sachsenforst zwei Anhänger „Sonderlöschtechnik“, die im Bedarfsfall von Fahrzeugen der Feuerwehren Schmorkau und Schwepnitz gezogen werden. „Die Technische Beladung ist konzipiert, um Waldbrände auf munitionsbelasteten Flächen einzudämmen“, erklärt die Feuerwehr Schmorkau auf ihrer Facebook-Seite. Königsbrück, Neukirch und Schwepnitz liegen am Rand der Königsbrücker Heide, die ebenso wie die Gohrischer Heide einen früheren Truppenübungsplatz darstellt und mit dieser gemeinsam ein Großschutzgebiet bildet.

Dass die Brandbekämpfung auf den früheren Truppenübungsplätzen höchst anspruchsvoll ist, mussten Sachsenforst und die umliegenden Feuerwehren bereits vor dem Großbrand im Sommer 2025 mehrmals erfahren. „Die besondere Problematik war nicht nur die Ausdehnung des Brandes und die daraus resultierende viele Tage andauernde hohe personelle und technische Belastung der Feuerwehr, sondern insbesondere der Umstand, dass ein Teil der brennenden Fläche unter Verdacht stand, durch Munitionsrückstände und Explosivmittel kampfmittelbelastet zu sein. Hierdurch war die Feuerwehr gezwungen, erhebliche Sicherheitsabstände einzuhalten, sodass eine direkte und wirksame Brandbekämpfung teils nicht möglich war“, heißt es in der Strategischen Waldbrandschutz-Konzeption des Freistaates Sachsen zu einem Brand im September 2018, bei dem 260 Hektar Wald vernichtet wurden.

Und an diesen Begleitumständen wird sich auch künftig nicht viel ändern: An eine Beräumung der riesigen Flächen – allein die Königsbrücker Heide umfasst etwa 70 Quadratkilometer – ist nicht zu denken. So erfolgte 2022 durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) die Räumung eines etwa zehn bis 20 Meter breiten Streifens entlang der B 97. Dadurch wurden rund 1,6 Hektar – etwa ein fünftel Promille (!) der Gesamtfläche – von Altmunition befreit. Allein dies kostete den Freistaat Sachsen etwa 214.000 Euro, wie aus der bereits erwähnten Antwort hervorgeht. In der Waldbrandschutz-Konzeption heißt es dann auch: „Im Einsatzfall der Feuerwehr muss ... ein Mindestsicherheitsabstand von 1.000 Meter zwischen den bodengebundenen bzw. luftgestützten Einsatzkräften und dem Brand eingehalten werden. Dadurch ist ein unkontrollierter Abbrand der Wald- und Vegetationsfläche nicht auszuschließen. Primäres Ziel ist in diesem Fall die Schaffung einer Riegelstellung aus sicherer Position heraus, um ein Übergreifen auf angrenzende, vom Brand noch nicht betroffene Flächen zu verhindern.“ Auch Folgemaßnahmen wie die Beräumung und Aufforstung bedürften der engen Abstimmung mit dem KMBD. Auf eine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (B90/Die Grünen) schreibt das SMI: „Der KMBD wird im Rahmen gemeldeter Einzelfunde tätig. Die Räumung erfolgt … ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der akuten Gefahrenabwehr.“ Eine präventive Räumung ist also in der Königsbrücker Heide – wie auch auf anderen Verdachtsflächen – nicht vorgesehen. Dadurch wird sich auch an dem Sperrungsregime nichts wesentliches ändern.

Was der Landtag beschlossen hat

Der Sächsische Landtag hat gemäß einem gemeinsamen Antrag von BSW, CDU und SPD unter anderem beschlossen, dass die Staatsregierung gemeinsam mit den betroffenen Landkreisen ein „risikobasiertes Maßnahmenkonzept für den Umgang mit kampfmittelbelasteten Waldfläche“ erarbeiten und bis zum Jahresende vorlegen soll. Der Kampfmittelräumdienst soll gestärkt und die Finanzierung entsprechender Einsätze auf „ eine verlässliche und vom laufenden Wirtschaftsergebnis des Sachsenforstes unabhängige Finanzierungsgrundlage“ gestellt werden.

Nicht beschlossen hat der Landtag einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion, nach dem zwei Sondergeschützte Großtanklöschfahrzeuge ausgeschrieben und erworben werden sollten. 

Uwe Menschner / 12.09.2026

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