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Bebauungsplan – zweiter Versuch

Bebauungsplan – zweiter Versuch

An den Prämissen der geplanten Erweiterung hat sich im Vergleich zum ersten Planentwurf nichts geändert.

Grüngräbchen. Im Gemeindeamt Schwepnitz und im Internet kann noch bis zum 26. Februar der zweite Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Sauenzucht- und Schweinemastanlage Grüngräbchen, Großgrabener Straße“ eingesehen werden. Im Zuge der Abwägung der eingegangenen Hinweise und Einwände war eine Überarbeitung des ursprünglichen Entwurfs erforderlich geworden.

An den Prämissen der geplanten Erweiterung der von der Thijssen Tierzucht GmbH betriebenen Anlage hat sich im Vergleich zum ersten Planentwurf nichts geändert. Nach wie vor soll sich die Zahl der Tierplätze, die derzeit bei 9.739 liegt, auf 14.615 erhöhen. Im Einzelnen sollen in diesem Zuge fünf Abferkelställe mit jeweils 108 Tierplätzen sowie ein Ferkelstall mit 4.800 Plätzen entstehen. Im Gegenzug soll ein bisheriger Ferkelstall zurückgebaut werden. 

Komplettiert wird die Anlage künftig künftig durch eine Anlage zur Lagerung von Getreide mit drei Silos. Einen weiteren Bestandteil der Planungen bilden der Rückbau von vier im Bestand befindlichen offenen Güllebehältern sowie die Errichtung von zwei neuen abgedeckten Güllebehältern in Verbindung mit einer Steigerung der Güllelagerkapazität. 

Laut Bebauungsplan wird der Standort bereits seit Jahrzehnten zur Tierhaltung genutzt und befindet sich circa 700 Meter von der nächstgelegenen Wohnbebauung in Grüngräbchen entfernt. Gravierende Auswirkungen auf die gesetzlich definierten Schutzgüter wie Mensch, Luft, Boden oder Wasser werden auch aufgrund der bereits vorhandenen Vorbelastung nicht gesehen.

Im Gegensatz zum ersten Entwurf, in dem diese lediglich angekündigt wurde, nimmt der jetzige zweite Entwurf Bezug auf eine vorliegende Schallimmissionsprognose. Aus dieser leitet sich ab, dass der durch Lkw, Traktoren und Radlader verursachte Fahrverkehr ausschließlich tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr erfolgen soll. 

Auch darf der Lärmpegel der Getreideanlage und der Biowäscher bestimmte Dezibel-Werte nicht überschreiten. Der im ersten Entwurf enthaltene Passus, dass sich der Fahrverkehr aufgrund der steigenden Tierzahl erhöhen werde, ist im aktuellen Entwurf nicht mehr zu finden. Zur Minderung der Geruchsimmissionen werden die Neubauställe mit Biofiltern ausgerüstet. Weiterhin werden die neuen Güllebehälter über eine emissionsmindernde Abdeckung – ein Zeltdach – verfügen. 

Redaktion / 07.02.2021

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