Besuchsverbote in Krankenhäusern im Kreis Bautzen

Auch die Corona-Station im Bautzener Klinikum füllt sich mit Patienten. Foto: Archiv
Bautzen. Im Landkreis Bautzen wie auch in anderen sächsischen Landkreisen führen zahlreiche Corona-Neuinfektionen zu einer starken Belastung der Kliniken. Mit Stand Mittwoch wurden nach Angaben der Kreisverwaltung in den Krankenhäusern 89 Personen mit einer Corona-Infektion behandelt, 18 davon auf einer Intensivstation. Das führt dazu, dass bis auf weiteres in Bautzen und Bischofswerda keine Klinikbesuche mehr möglich sind. Auch müssten bereits jetzt planbare Operationen verschoben werden, so eine Behördensprecherin. Die Infektionskurve befinde sich im exponentiellen Wachstum. Das bedeute, dass sich alle Bürger im Landkreis vorsichtig und umsichtig verhalten sollten, um das Infektionsrisiko für sich und andere zu minimieren.
Corona-Lage führt zu weiteren Einschränkungen
Mit dem Überschreiten der landesweit geltenden Vorwarnstufe treten ab Freitag erneut Kontaktbeschränkungen in Kraft. Das wiederum geht aus der aktuellen Corona-Verordnung hervor. „Im Bereich der privaten Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum ist während der gesamten Dauer der Vorwarnstufe eine Beschränkung auf zehn Personen unabhängig von der Zahl der Hausstände zu beachten“, verlautete aus dem Sozialministerium in Dresden. „Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen bei der Zählung ebenso wenig berücksichtigt werden wie geimpfte oder genesene Personen.“
Weitere Ausnahmen von dieser Begrenzung der Personenzahl würden beispielsweise für therapeutische Angebote in stationären sowie teilstationären Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise –betreuung, Lehrveranstaltungen und Prüfungen gelten. Für Einrichtungen der Eingliederungshilfe, zu denen Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen zählen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und ähnliche tagesstrukturierende Angebote bedeutet das Erreichen der Vorwarnstufe, dass eine zweimal wöchentliche Testung der Beschäftigten verpflichtend wird.