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Die sanften Mittel gegen Raser

Die sanften Mittel gegen Raser

In diesem Fall erfolgte der Einsatz der Smiley-Tafel vor der Grundschule in der Gemeinde Großschönau. Foto: Archiv/Landkreis Görlitz

Der Landkreis Görlitz hat zwei Smiley-Tafeln, die landkreisweit zum Einsatz kommen. Einige Städte und Kommunen, wie zum Beispiel Zittau, Herrnhut, Ostritz, Seifhennersdorf, Oderwitz, Ebersbach-Neugersdorf und Schleife, setzen auch ihre eigenen Anzeigetafeln quasi als sanfte Mittel gegen Raser ein.

Löbau/Zittau/Görlitz. Die Tafeln des Landkreises Görlitz sind circa 55 mal 35 Zentimeter groß und ausgestattet mit einer Geschwindigkeitsanzeige sowie einem lachenden Smiley, wenn die Fahrzeugführer die Geschwindigkeit einhalten, und einem traurigen Smiley, wenn das eben nicht der Fall ist.

Der primäre Einsatz der Tafeln über mindestens zwei bis drei Wochen erfolgt vor Kindergärten, vor Schulen, an Schulwegen mit vielen Fußgängern und Kindern sowie an Stellen, bei denen immer wieder zu hohe Geschwindigkeiten beanstandet werden.
Mittels der angezeigten Geschwindigkeiten sollen die Kraftfahrer für die eigene Fahrweise sensibilisiert werden. Laut Julia Bjar, Pressesprecherin im Landratsamt Görlitz, ist zu verzeichnen, dass sich die gefahrenen Geschwindigkeiten mit zunehmender Dauer auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit einpegeln. Ausreißer nach oben durch Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte etc. seien immer zu verzeichnen. „Bei den ermittelten durchschnittlichen Eintritts- und Austrittsgeschwindigkeiten stellen wir fest, dass der überwiegende Teil der Kraftfahrer das Gas wegnimmt und damit der Verkehrsfluss beruhigt wird“, sagt sie. Während des Passierens der Tafeln seien Reduzierungen um drei bis fünf Kilometer pro Stunde zu verzeichnen. Bei einem Dauereinsatz der Tafeln würde dieser Reduzierungseffekt jedoch verschwinden. Erfasst und ausgewertet werden die Anzahl der Fahrzeuge, Uhrzeiten und Geschwindigkeiten. Laut Julia Bjar können konkrete, weiterführende verkehrsrechtliche Maßnahmen aus den Messergebnissen schwerlich abgeleitet werden. Denn die aufgezeichneten Daten sind eine Momentaufnahme, nicht objektiv und damit nicht geeignet, Schlussfolgerungen abzuleiten. Die Tafeln sind dagegen gut für kurzfristige punktuelle Verkehrsberuhigungen und eine Reduzierung der Geschwindigkeiten geeignet.

Eine Verwertung der Daten im Ordnungswidrigkeitsbereich ist laut Julia Bjar nicht möglich, da keine bildhafte Erfassung erfolgt – lediglich eine Datenerfassung. Eine explizite Auswertung nach möglichen bzw. maximalen Geschwindigkeitsüberschreitungen würde nicht erfolgen.

Steffen Linke / 09.01.2021

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