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Freistaat tritt bei Corona auf die Bremse

Freistaat tritt bei Corona auf die Bremse

Wer in den nächsten Tagen einen Gaststättenbesuch plant, sollte an die 3G-Regel denken. Diese bleibt auch den Menschen in der Oberlausitz vorerst erhalten. Pressefoto

Region. Der Freistaat Sachsen hat seine bestehenden Corona-Regeln bis 2. April verlängert. Änderungen gibt es laut dem Bautzener Landratsamt dennoch. Diese würden aber lediglich Maßnahmen betreffen, die sich aus der Änderung des Infektionsschutzgesetzes herleiten und bundesweit nicht mehr gelten. Demnach entfallen Beschränkungen für private Zusammenkünfte. Auch Beschränkungen bei Versammlungen gäbe es fortan keine mehr. Bei Kultur-, Freizeit-, und Sportveranstaltungen gelte im Innen- wie im Außenbereich, dass unabhängig von der Besucherzahl geimpften, negativgetesteten und als genesen geltenden Personen der Zutritt gewährt wird. In Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens entfalle die Pflicht zur Kontakterfassung.

„Somit bleibt die 3G-Regel unter anderem für Eheschließungen und Beerdigungen in Innenräumen, bei körpernahen Dienstleistungen, der Gastronomie, Messen sowie in Hotels“, sagte eine Behördensprecherin. „Clubs, Diskotheken und Bars mit Tanzlustbarkeiten unterliegen unverändert der 2Gplus-Regel.“ Gleiches treffe für die Prostitution zu. Grundsätzlich werde weiterhin an der FFP-2-Maskenpflicht festgehalten. Jedoch gelte in dem Fall eine Ausnahme bei Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen. Dort müsse die Maske nicht am Platz getragen werden, sofern sich ein Mindestabstand von anderthalb Metern einhalten lasse. Die bekannten Regelungen für Schulen und Kitas würden unverändert bestehen bleiben.

Wieder mehr Corona-Patienten in Krankenhäusern in Behandlung 

Die Fortführung der Maßnahmen ist im Freistaat Sachsen notwendig wegen des aktuell zu
verzeichnenden Wiederanstiegs der Infektionen und der zunehmenden Belastung in den Krankenhäusern, verlautete aus dem Sozialministerium. Mit Stand Donnerstag wurde für den Freistaat Sachsen eine Sieben-Tages-Inzidenz von 1.879 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet. Auf den Normalstationen mussten sich zu dem Zeitpunkt 1.362 Corona-Patienten einer Behandlung unterziehen, 159 befanden sich in intensivmedizinischer Betreuung. Zum Vergleich: Vor einer Woche lag die Belegungszahl bei den Normalbetten noch bei 1.098. Im Fall der Intensivbetten gab es zunächst einen Rückgang zu verzeichnen. Im Laufe dieser Woche nahm jedoch auch dort die Auslastung erneut zu.     

Arbeitgeber entscheiden fortan selbst über Maßnahmen

Indes wird die bundesweit geltende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab dem 20. März geändert. Die 3G-Regel sei damit nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, hieß es in dem Zusammenhang. Eigene Regelungen der Betriebe seien jedoch weiterhin möglich. Die Unternehmen sollen selbst darüber entscheiden, welche Maßnahmen sie zur Eindämmung des Virus fortan für notwendig erachten. 

Testzentren bleiben vorerst bestehen

Unabhängig davon arbeiten die Corona-Testzentren im Landkreis Bautzen Behördenangaben zufolge erst einmal weiter. Die aktuelle Testverordnung des Bundes laufe zum Monatsende aus. Momentan werde jedoch über eine Verlängerung der kostenfreien Bürgertestung diskutiert, hieß es.

 

Redaktion / 18.03.2022

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