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Gegenwind für Windkraftanlagen

Gegenwind für Windkraftanlagen

Jerome Zschiedrich und Dana Bayer gaben etwa 1.400 Einwendungen persönlich in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes in Bautzen ab. Foto: privat

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Die Windkraft soll deutschlandweit ausgebaut werden.

Um das politisch vorgegebene Ziel zu erreichen, hat der Regionale Planungsverband Vorrangflächen ausgewiesen – unter anderem zwischen Großdrebnitz und Großharthau. Weit mehr als 1.000 Bürger haben hier widersprochen.

Großdrebnitz. Das Ziel ist ehrgeizig: Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (RPV) soll bis zum 31. Dezember 2027 auf 1,3 Prozent seiner Fläche Vorranggebiete für die Gewinnung von Windenergie ausweisen. Dies hat er in Form einer „sachlichen Teilfortschreibung der zweiten Gesamtfortschreibung“ des Regionalplans getan. Bis Ende April war diese öffentlich ausgelegt, um den Bewohnern der betroffenen Gebiete die Gelegenheit zu geben, Einwände und Stellungnahmen einzureichen. Und davon haben diese reichlich Gebrauch gemacht: Allein für das Vorranggebiet „Großdrebnitz“, das sich auf etwa 120 Hektar zwischen dem gleichnamigen Stadtteil von Bischofswerda, Großharthau und dessen Ortsteil Bühlau erstreckt, gab es etwa 1.600 schriftliche Einwendungen. „Diese wurden von Bürgern aus Großharthau, Bühlau, Lauterbach, Großdrebnitz und Weickersdorf verfasst“, erklärt Jerome Zschiedrich. Der Großharthauer hat 1.400 dieser Schriftstücke gemeinsam mit Dana Bayer aus Großdrebnitz in mehreren großen Pappkartons gesammelt und in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes in Bautzen abgegeben. 

Großdrebnitz ist nur eines von 39 in der „Teilfortschreibung“ ausgewiesenen möglichen Vorranggebieten und bei weitem nicht das Größte: So sollen in der Nähe von Deschka (Landkreis Görlitz) 4,5 Quadratkilometer für die Errichtung von Windrädern zur Verfügung stehen. Bei Laußnitz (zwischen Königsbrück und Dresden) sind es 2,8. Die größten Flächen befinden sich auf den Kippengeländen früherer Tagebaue im Norden der Landkreise Bautzen und Görlitz. 
Doch was haben so viele Bürger gegen die Ausweisung des Windkraft-Vorranggebietes zwischen Bischofswerda und Großharthau? Um dies zu erklären, gewährte Jerome Zschiedrich dem „Oberlausitzer Kurier“ Einblick in seine eigene Stellungnahme. 

Darin führt er unter anderem folgende Punkte aus: „Denkmalpflegerische Betroffenheit des Schlossparkensembles Großharthau; Eingriff und technische Überprägung der Kulturlandschaft Stolpener Land mit der Burg Stolpen als Mittelpunkt; Beeinträchtigung der touristischen Nutzung der Region als Wander- und Radwandergebiet; Eingriff in ein Dichtezentrum windenergiesensibler und kollisionsgefährdeter Brutvogelarten (Rotmilan, Schwarzmilan, Baumfalke, Weißstorch); Beeinträchtigung des nahe gelegenen FFH-Gebiets ’Obere Wesenitz und Nebenflüsse’ mit den darin gelisteten Fledermäusen.“ 
Ein weiterer Kritikpunkt sei die geringe Entfernung zur Wohnbebauung von lediglich 1.000 Metern: „Die damit verbundenen Auswirkungen von akustischem Schall, tieffrequentem Infraschall, Schlagschatten sowie blinkender Nachtbefeuerung sind hinsichtlich der Lebensqualität und Gesundheit der Anwohner äußerst kritisch zu sehen.“ 
Besonders zu hinterfragen sei auch der Standort inmitten von landwirtschaftlichen Flächen, die nach Bio-Anbaukriterien bewirtschaftet werden und somit höchsten Qualitätsanforderungen, auch hinsichtlich der Rückstandsfreiheit von Fremdstoffen (Mikroplastik-Abrieb der Rotorblätter), unterliegen. 

Im vom RPV herausgegebenen „Steckbrief“ für das „Vorranggebiet 15“ heißt es: „Die Entfernung des Vorranggebietes zum Schloss beträgt im Minimum ca. 1.750 m, die zur südlichen Grenze des Schlossparkes an der Bahnstrecke ca. 1.200 m. … Eine Betroffenheit wird auch regionalplanerisch anerkannt und wird dahin gehend berücksichtigt, dass das Vorranggebiet im Nordwesten an der Bühlauer Straße begrenzt wird.“ 

Die konkreten Standorte, so schreibt der RPV weiter, sollten eher im westlichen Teil des Vorranggebietes gewählt werden. Die Einwendungen – nicht nur die zum Vorranggebiet „Großdrebnitz“, sondern zu allen Gebieten – müssen nun im Zuge des Verfahrens durch die Verbandsversammlung des RPV abgewogen werden. Die Ausweisung eines Vorranggebietes bedeutet nicht automatisch, dass dort auch tatsächlich Windkraftanlagen errichtet werden; falls eine solche Absicht besteht, hat diese jedoch planungsrechtlich „Vorrang“ vor anderen Vorhaben.

 

Uwe Menschner / 18.05.2026

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