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IHKs fordern Umdenken bei Corona-Regeln

IHKs fordern Umdenken bei Corona-Regeln

Gastronomen brauchen einen langen Atem: Wann sie in ihren Lokalen wieder ausschenken dürfen, bleibt nach den in dieser Woche von Bund und Ländern gefassten Corona-Beschlüssen offen. Foto: Archiv

Region. Die sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) gehen mit der Politik hart ins Gericht. Nach dem jüngsten Bund-Länder-Beschluss zu tiefgreifenderen Corona-Maßnahmen über den Monat November hinaus haben die Interessensvertretungen eine fehlende Planungssicherheit für die auch künftig geschlossenen Geschäftsbereiche und die zusätzlichen Einschränkungen im Zuge der anhaltenden Corona-Pandemie kritisiert. Insbesondere die kurze Laufzeit der kommenden Sächsischen Corona-Schutzverordnung bis zum 6. Dezember können sie eigenen Angaben zufolge nicht nachvollziehen. Fraglich seien zudem die weiteren Einschränkungen der Kundenzahlen und zusätzlichen Auflagen für die Kundensteuerung im Einzelhandel.

„Diese Verschärfungen sind unbegründet und erschweren vielen Einzelhändlern - die ihre Umsatzausfälle nicht durch die November- beziehungsweise Dezemberhilfen kompensieren können - überdies das immens wichtige Weihnachtsgeschäft“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Die Attraktivität der Innenstädte werde damit weiter geschwächt. Um Kundenströme zu entzerren und damit Abstände besser einhalten zu können, fordern die IHKs stattdessen die Ladenöffnung in Einzelhandelsbetrieben an den bevorstehenden Adventssonntagen „anlasslos“ zu ermöglichen. Darüber hinaus plädierten sie unter anderem für die Öffnung von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben möglichst ab dem 19. Dezember.

„Dass sich das Infektionsgeschehen trotz Schließung bislang nicht verbessert hat, ist ein deutlicher Beweis dafür, dass gastgewerbliche Betriebe nicht Teil des Problems sondern Teil der Lösung sind“, stellte in dem Zusammenhang Axel Klein fest. Er ist Hauptgeschäftsführer des sächsischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Sachsen. Durch die Aussagen zahlreicher Experten fühlt er sich in seiner Ansicht bestätigt. „Von unserer Branche wird ein Sonderopfer verlangt, damit die übrige Wirtschaft möglichst wenig belastet wird und die Schulen offenbleiben. Gerichte haben die Verhältnismäßigkeit unter anderem nur aufgrund der angekündigten umfassenden Entschädigungszahlungen für alle Betriebe bescheinigt. Die Hoffnung, wenigstens den extrem wichtigen Umsatzbringer Weihnachtsgeschäft mitnehmen zu können, hat sich mit der angekündigten Verlängerung des Lockdowns bis mindestens 20. Dezember zerschlagen. Bei einer aktuellen Umfrage, an der über Nacht zum Donnerstag mehr als 400 Hoteliers und Gastronomen aus dem gesamten Freistaat teilgenommen haben, antworteten auf die Frage, was sie von einer Verlängerung des Lockdowns über den November hinaus hielten, 37,2 Prozent mit ‚katastrophal’, 24,4 Prozent mit ‚schlecht’ und weitere 23,7 Prozent mit ‚geht so’. Lediglich 14,7 Prozent würden hingegen die Verlängerung als ‚gut’ bezeichnen.“ Auf die Frage, ob sich eine kurze Öffnung zwischen dem 21. und 27. Dezember für die Gastronomiebetriebe wirtschaftlich rechnen würde, fiel die Antwort recht eindeutig aus: 87,7 Prozent hätten dies verneint. Ein wirtschaftlicher Betrieb über Weihnachten und den Jahreswechsel ist laut den befragten Unternehmen erst mit mindestens 31 Tagen Öffnungszeit gegeben. Immerhin 38,5 Prozent der Betriebe würden ihre Türen für hungrige und durstige Gäste dennoch öffnen.

Die sächsischen IHKs wiederum appellierten vor diesem Hintergrund, dass funktionierende Hygienekonzepte und deren effektive Kontrolle, insbesondere der nachweisbaren Infektionsherde, Schließungen eindeutig vorzuziehen sind. Zweifelsfrei sei weiterhin große Achtsamkeit bezüglich der Hygieneregeln auch in den Unternehmen notwendig. Gleichwohl seien Fabrikhallen, Gaststätten und Büros nachweislich keine Corona-Hotspots.

Am Mittwoch hatten sich erneut die Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zum bundesweiten Pandemie-Geschehen abgestimmt. Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen wurde eine Verlängerung des Teil-Lockdowns bis vorerst 20. Dezember beschlossen. Zeitgleich dazu ist die Antragstellung für die im Vorfeld von der Politik stark umworbene Novemberhilfe angelaufen.

Redaktion / 26.11.2020

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