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Impfpflicht: Landkreis verschickt erste Aufforderungsbescheide

Impfpflicht: Landkreis verschickt erste Aufforderungsbescheide

Im Zuge der Corona-Pandemie ist für Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege eine Impfpflicht beschlossen worden. Wer keinen Impfnachweis vorlegen kann, sollte mit dem Gesundheitsamt kooperieren, um Sanktionen abzuwenden. Pressefoto

Bautzen. Im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht haben im Landkreis Bautzen bislang rund 180 Unternehmen und Einrichtungen die Daten von Beschäftigten ohne entsprechende Nachweise an das Gesundheitsamt übermittelt. Darüber informierte die Kreisverwaltung am Donnerstag. 

In einem automatisierten Verfahren erhalten die gemeldeten Beschäftigten derzeit bereits Aufforderungsbescheide des Gesundheitsamtes. Darin wird den Betroffenen mitgeteilt, dass sie innerhalb einer Vier-Wochen-Frist den gültigen Nachweis einer Impfung, Genesung oder Kontraindikation an die Behörde zu übermitteln haben. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine Rückmeldung auch in Fällen vorzunehmen ist, in denen eine Impfung abgelehnt wird. Erfolgt gar keine Reaktion, sei das Landratsamt verpflichtet, ein Bußgeldverfahren mit Bezug auf die nicht erfolgte Meldung einzuleiten, hieß es. Dies könne mit einer formlosen Rückmeldung unabhängig von deren Inhalt vermieden werden. Werden hingegen durch die Betroffenen innerhalb der gesetzten Frist entsprechende Nachweise vorgelegt, ende das Verfahren. Erfolgt eine Rückmeldung ohne Nachweis, beginne die Einzelfallprüfung. In diesem Fall wende sich das Gesundheitsamt an den jeweiligen Arbeitgeber, um die Auswirkungen eines möglichen Betretungsverbotes auf die Versorgungssicherheit in der Einrichtung zu prüfen. Wäre diese nach Auffassung des Arbeitgebers nicht mehr gewährleistet, könne die Tätigkeit ohne Betretungsverbot fortgeführt werden. Je nach Art der Beschäftigung würden durch das Gesundheitsamt jedoch Auflagen erlassen. Dazu würden eine tägliche Testung oder eine Maskenpflicht für die jeweiligen Mitarbeiter zählen.

„Die Impfpflicht sehen wir nach wie vor kritisch, sind aber als Verwaltung an die Umsetzung des Bundesgesetzes gebunden“, erklärte Vize-Landrat Udo Witschas. „Dabei steht die Versorgungssicherheit an erster Stelle. Auch wenn Betroffene derzeit Schreiben des Gesundheitsamtes erhalten, bleibt die Haltung des Landkreises in dieser Frage unverändert." Landrat Michael Harig habe sich in diesem Zusammenhang erneut an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt und eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefordert - unter anderem mit Verweis auf die anspannte personelle Situation der Landkreise im Zuge der Unterbringung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine, die eine enorme Herausforderungen für die Kreisverwaltungen darstelle.

Um möglichen Irritationen durch die vom Gesundheitsamt verschickten Schreiben vorzubeugen, können Betroffene sich per E-Mail an die Behörde wenden. Das Team werde dann individuell zu den aufgetretenen Fragen beraten. Viele Betroffene hätten dieses Angebot bereits genutzt. Auf seiner Internetseite informiert der Landkreis ebenfalls zur branchenspezifischen Impfpflicht.

Was geschah im Vorfeld der Pandemie?

Angesichts der Zahlen, die unter anderem vom Görlitzer Landratsamt gemeldet wurden, stellt sich jedoch die Frage, inwieweit die Politik diese noch immer zum Maß aller Dinge machen kann. Mit Stand Mittwoch, 16. März 2022, befanden sich 146 Personen in medizinischer Behandlung in den verschiedenen Kliniken des Landkreises Görlitz. Vier davon benötigten zu diesem Zeitpunkt eine intensivmedizinische Betreuung. Lediglich 51 Patienten der Normalstation und ein Patient der ITS galten als ungeimpft. Im Umkehrschluss bedeutet das: Es wurden mehr Menschen mit einem Impfstatus stationär behandelt.

Unterm Strich lässt sich feststellen: Im Zusammenhang mit dem aktuell kursierenden Omikron-Virus sind sowohl geimpfte als auch ungeimpfte Menschen nicht vor einer Infektion gefeit. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht mit Blick auf eine Dreifachimpfung jedoch davon aus, dass auf diese Weise gewisse Folgen einer Ansteckung besser händelbar sind. „Die Last an Long Covid und Sterbenden bekommen wir damit gebrochen“, sagte der SPD-Politiker gegenüber Medienvertretern auch mit Verweis auf mögliche Virusvarianten im kommenden Herbst und Winter, deren Gefährlichkeit sich jetzt noch nicht abschätzen lasse. 

Was bei der ganzen Diskussion um die Eindämmung des Virus nicht erwähnt wird ist, dass seit 2016 im Nationalen Pandemieplan niedergeschrieben steht, dass FFP-2-Masken und Mund-Nasen-Schütze (MNS) dabei helfen, dem Corona-Erreger Einhalt zu gebieten. „Das Tragen von MNS und FFP2 wurde als effektiv beurteilt, die Übertragung von SARS zu verhindern“, verlautet auf Seite 83 des Dokuments mit Verweis auf das medizinische Personal. Das Papier war im Jahr 2016 unter Regie des Robert Koch-Instituts ausgearbeitet worden.

Der Auslöser von Covid-19, das SARS-CoV-2-Virus, ist ein dem ersten SARS-Erreger ähnliches Betacoronavirus. Schon 2012 hatte sich die damalige Bundesregierung mit einer möglichen Corona-Pandemie befasst und eine Risikoanalyse angestellt. Damals war die Rede von einem Ereignis, das statistisch in der Regel einmal in einem Zeitraum von 100 bis 1.000 Jahren eintritt. Es wurde daher als „bedingt wahrscheinlich“ klassifiziert.

Unabhängig davon sprach wiederum im Jahr 2017 einer der reichsten Menschen der Welt, Bill Gates, der über eine Stiftung die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mitfinanziert, in einem Interview mit dem Hörfunk-Nachrichtendienst CBS News darüber, einen neuen Weg zur Herstellung von Impfstoffen einzuschlagen. Dieser könnte es ermöglichen, „in weniger als einem Jahr einen neuartigen Impfstoff namens DNA/RNA-Impfstoffe zu entwickeln“. In dem Moment seien bereits Möglichkeiten zur Entwicklung von „Plug-and-Play“-Impfstoffen untersucht worden, die genetische Sequenzen von Krankheitserregern verwenden, um wirksame Antikörper gegen Infektionen zu identifizieren.

Beim gleichzeitig stattgefundenen Weltwirtschaftsforum im schweizerischen Davos, an dem etwa 3.000 Spitzenpolitiker, Topmanager und Wissenschaftler teilnahmen und damit so viele wie nie zuvor, war CEPI offiziell gestartet worden. Dahinter verbirgt sich eine globale Koalition „zur Entwicklung neuer Impfstoffe für neu auftretende Infektionskrankheiten, die dazu beitragen sollen, der Welt eine Versicherungspolice gegen Epidemien zu bieten“. Sie wurde ursprünglich von der Bill & Melinda Gates Foundation gegründet. Mehrere führende Pharmaunternehmen mit Stärken im Bereich Impfstoffe unterstützen das Bündnis. Auch Deutschland beteiligt sich seit 2017 an diesem Projekt. Bill Gates sprach bei CBS News von einem Beitrag der Bundesrepublik in Höhe von zunächst 10,6 Millionen Euro. 

CEPI sieht sich eigenen Angaben zufolge als „direkte Antwort auf Forderungen von vier unabhängigen Expertenberichten zur Ebola-Epidemie nach einem neuen System zur Stimulierung der Entwicklung von Impfstoffen gegen epidemische Bedrohungen“. Das Weltwirtschaftsforum habe eine Schlüsselrolle bei der Einberufung gespielt, indem es Interessengruppen beim Treffen in Davos 2016 und anderen Veranstaltungen zusammenbrachte.    

Redaktion / 24.03.2022

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