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Kamenz: Eine Ampel für 
die Fußgänger

Kamenz: Eine Ampel für 
die Fußgänger

Als Versuchszeitraum wurde Mitte Juni 2026 bis zu den Winterferien 2027 vorgesehen. Foto: Beate Diederichs

Kamenz. Aufgrund eines Verkehrsunfalls wurde die bestehende Verkehrssituation an der Pulsnitzer Straße nochmals neu bewertet. Zur Querungshilfe wurde eine Fußgängerampel (Höhe Einfahrt Herrental) in Betrieb genommen.

In der Begründung der Beschlussvorlage, die im Bau und Stadtentwicklungsausschusses am 9. Juni 2026 beschlossen wurde, heißt es: „Die Pulsnitzer Straße (S 95) in Kamenz stellt als stark frequentierte Hauptverkehrsstraße eine bedeutende innerörtliche Verkehrsachse dar. Im Bereich der Einmündungen Herrental und Stiftstraße befindet sich eine regelmäßig genutzte Querungsstelle, die insbesondere von Schülerinnen und Schülern der Grundschule „Am Gickelsberg“ frequentiert wird. 
Ausgangspunkt der erneuten Prüfung war ein Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Kindes. Vor diesem Hintergrund wurde die bestehende Verkehrssituation nochmals umfassend bewertet. 
Zur Beurteilung der Querungssituation wurden ergänzende Verkehrszählungen durchgeführt. Dabei wurden in den Spitzenstunden insgesamt 46 Fußgänger bei gleichzeitig 676 Fahrzeugen sowie 24 Fußgänger bei 767 Fahrzeugen erfasst. Die Auswertung der Unfalllage sowie die Rücksprache mit der Polizei ergaben keine Unfallhäufung im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Ein Unfall mit Personenschaden unter Beteiligung querender Schulkinder ist erstmals im aktuellen Fall zu verzeichnen. 

Zur besseren Absicherung des offiziell ausgewiesenen Schulweges stellt sich die Frage, ob an der Querungsstelle ein Fußgängerüberweg (FGÜ) eingerichtet werden kann. Da die Einrichtung eines FGÜ unmittelbar Auswirkungen auf den fließenden Verkehr hat und es sich hier um eine Staatsstraße mit spürbarem Gefälle handelt, bestand die Überlegung, zunächst einen FGÜ als Provisorium einzurichten. Im Rahmen eines gemeinsamen Vor-Ort-Termins mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) als zuständigem Straßenbaulastträger wurde die Möglichkeit eines Verkehrsversuchs erörtert.
Dabei wurde seitens des LASuV mitgeteilt, dass ein Verkehrsversuch mit einem provisorischen FGÜ nicht zulässig ist. Es müsste sofort der FGÜ als dauerhafte Lösung ausgebaut werden. Die Einrichtung eines dauerhaften FGÜ wird fachlich und rechtlich nicht empfohlen. Als grundsätzliche Alternative kommt die Einrichtung einer Fußgängerampel in Betracht. Dafür wäre auch ein Verkehrsversuch als temporäre Maßnahme möglich. Im Rahmen des Ortstermins wurde dazu der Bereich am Brunnen als Querungspunkt abgestimmt. Die Fußgängerampel soll mit einer Bedarfsfunktion (“Drücken bei Bedarf”) ausgestaltet werden. Als Versuchszeitraum wurde dabei Mitte Juni 2026 bis zu den Winterferien 2027 vorgesehen.“

Redaktion / 04.07.2026

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