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Was lehrt uns der Speicherbrand?

Was lehrt uns der Speicherbrand?

Der Einsatz des LUF 60, eines ferngesteuerten Roboters der Berufsfeuerwehr Dresden, brachte den Durchbruch bei der Brandbekämpfung. Foto: Stadtverwaltung Bautzen

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Beim Löschen des Batteriespeichers schrieben die Bautzener Einsatzkräfte und ihre Unterstützer Brandbekämpfungsgeschichte. Andere werden künftig davon profitieren.

Drei Tage lang hielt der Brand eines Batteriespeichers im Nordwesten von Bautzen die Stadt in Atem. Doch die Konsequenzen reichen weit über Bautzen hinaus.

Bautzen. Die Zahl des Tages lautet 0,0049. So hoch (in Prozent) ist laut einer Studie der RWTH Aachen das Risiko, dass ein Batteriespeicher innerhalb eines bestimmten Jahres in Brand gerät. Nun ist es mit Durchschnittswerten so eine Sache, der Teich war im Durchschnitt auch nur einen Meter tief … Die Bautzener, speziell die Anwohner des kleinen Gewerbegebietes an der Schliebenstraße, haben schmerzlich erfahren wie es ist, wenn die Kuh trotzdem ersäuft (um bei diesem Bild zu bleiben) bzw. wenn ein Batteriespeicher dennoch brennt. 

Auf die Studie der Technischen Hochschule Aachen verweist auch Adrian Röhrig. Er ist Presseprecher des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in dem sich mehr als 2.000 Unternehmen der entsprechenden Branchen zusammengeschlossen haben. „In den vergangenen fünf Jahren habe ich drei größere Brände recherchieren können – im Juli 2021 in Neuhardenberg (Brandenburg), im April 2024 in Priestewitz (Landkreis Meißen) und eben jetzt in Bautzen“, so Röhrig. Eine einfache Recherche bei Google News zeigt allerdings noch eine ganze Reihe weiterer Ereignisse: So explodierte erst vor etwa einem Monat in Bentwisch (bei Rostock) ein privater Batteriespeicher; drei Feuerwehrleute wurden dabei verletzt. Brände von Batteriespeichern gab es im bisherigen Jahresverlauf auch in Östringen-Odenheim (bei Karlsruhe, mit Explosion), in Hude (bei Oldenburg) und in Rietberg (bei Gütersloh). In allen diesen Fällen handelte es sich um Speicheranlagen privater PV-Anlagen kleinerer Leistung.

„Stromspeicher sind ein zentrales Element für das Gelingen der Energiewende“, schreibt der bereits erwähnte BDEW auf seiner Website. Und weiter: „Sie ermöglichen es, wetterbedingte Schwankungen bei der Stromerzeugung aus Wind und Sonne auszugleichen.

Dadurch erhöhen sie die Versorgungssicherheit und unterstützen den stabilen Betrieb des Stromnetzes – ein echter Hebel für den Erfolg der Energiewende.“ 
Und die Anzahl dieser Anlagen wächst rasant: Laut dem Fachportal Speicherbranche.de wurden im Landkreis Bautzen im bisherigen Jahre 2026 (bis einschließlich Juni) 1.126 neue Batteriespeicher mit einer Gesamtleistung von 5,0 Megawatt zugebaut. Der in Brand geratene Speicher in Bautzen hatte eine Leistung von 1,5 Megawatt, was zeigt, dass es sich um eine sehr große Anlage handelte. Insgesamt knapp 9.000 Speicheranlagen gibt es laut dem Marktstammdatenregister, in dem alle Speicher registriert werden müssen, im Landkreis Bautzen. Legt man die eingangs genannte Quote zugrunde, dann müsste rein statistisch ein Mal in zwei Jahren ein Batteriespeicher im Landkreis brennen. 

Nur ein verschwindend geringer Teil der Anlagen hat eine behördliche Prüfung durchlaufen: „Derzeit befinden sich vier Batteriespeicheranlagen im Genehmigungsverfahren. Vier Batteriespeicheranlagen wurden im Landkreis Bautzen bereits genehmigt“, teilt das Landratsamt auf Anfrage mit. 
Diese Zahlen beinhalten allerdings nicht die Stadt Bautzen, da diese über eine eigene Bauaufsichtsbehörde verfügt. Ergänzend daher die Angabe aus der städtischen Pressestelle: „Nach unserer Kenntnis gibt es keine weiteren (außer dem an der Schliebenstraße, Anm. d. Red.) baugenehmigungspflichtigen Batteriespeicher in der Stadt Bautzen.“ Die entsprechende Prüfung bezieht sich ausschließlich auf die „bauplanungsrechtliche Zulässigkeit.“ „Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dienen, sind bis 5 m Höhe und bis 10 qm Bruttogrundfläche genehmigungsfrei“, erklärt André Wucht, Leiter des Oberbürgermeister-Büros. 

Keine hoheitliche Sicherheitsprüfung

Freilich muss ein Batteriespeicher vor der Inbetriebnahme technisch geprüft werden: „Dazu gehört unter anderem die elektrische Abnahme durch eine zugelassene Elektrofachkraft, die Prüfung der Schutzeinrichtungen sowie der Nachweis, dass die Anlage den Anforderungen des Netzbetreibers entspricht. … Auch nach der Inbetriebnahme bestehen Prüfpflichten. Abhängig von der Anlagengröße und dem Einsatzbereich können regelmäßige Sicherheitsprüfungen, AwSV-Sachverständigenprüfungen (AwSV = Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), Brandschutzbegehungen und elektrische Wiederholungsprüfungen erforderlich sein“, schreibt die auf solche Prüfungen spezialisierte Ibis Umwelttechnik GmbH aus Niedersachsen auf ihrer Website. Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann im Schadensfall zu drastischen Konsequenzen führen. Anders als beispielsweise bei der Prüfung von Feuerstätten durch den Schornsteinfeger oder der Kfz-Hauptuntersuchung durch die Dekra handelt es sich bei dieser Prüfung um keine „hoheitliche“, also unmittelbar vom Staat übertragene Aufgabe.

Dabei ist den zuständigen Institutionen das mit dem Betrieb von Batteriespeicheranlagen verbundene Risiko durchaus bewusst: So hat die Bundesanstalt für Materialprüfung und -forschung (BAM) eingehende Untersuchungen zu Lithium-Ionen-Batterien angestellt, die auch im Bautzener Speicher verbaut waren. „Lithium-Ionen-Akkus sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken“, wird Projektkoordinator Rico Tschirschwitz auf der Website der Bundesanstalt zitiert. Und weiter: „Aber nur, wenn die Technologie von der breiten Öffentlichkeit als sicher wahrgenommen wird, wird ihr weiterer Ausbau auch von gesellschaftlicher Akzeptanz begleitet sein.“ 

„Thermal Runaway“ – wie bei einer Kernschmelze

Und dieses Sicherheitsempfinden dürfte nun zumindest in Bautzen und Umgebung einen erheblichen Knacks bekommen haben. Denn die Risiken, welche die BAM-Forscher beschreiben, prägten eins zu eins auch das Brandgeschehen an der Schliebenstraße: „Wenn … ein Akku im Betrieb zu heiß wird oder von außen einer mechanischen Beschädigung ausgesetzt ist, kann es zu einem Kurzschluss kommen. Der wiederum vermag ein sogenanntes thermisches Durchgehen auszulösen: einen sich selbst verstärkenden Prozess, bei dem immer mehr Wärme produziert wird. Dabei kann der Akku toxische und brennbare Gase freisetzen (z.B. Kohlenmonoxid, verschiedene Kohlenwasserstoffe oder Fluorwasserstoff) und schließlich anfangen zu brennen.“ Toxische Gase stellten die Einsatzkräfte bei ihren Messungen in Bautzen glücklicherweise nicht fest. Der Prozess des „Thermal Runaway“ selbst kann – wenn auch nicht von der Tragweite, so doch von der Dynamik her – durchaus mit der Kernschmelze in einem AKW verglichen werden: Einmal in Gang, lässt er sich von außen kaum noch stoppen. Umso mehr Respekt und Hochachtung gilt den Einsatzkräften der Feuerwehren, des THW und allen anderen Beteiligten, die das nahezu Unmögliche dennoch geschafft haben und von deren Erfahrungen künftig ganz Deutschland (und darüber hinaus) profitieren wird.

Bei künftigen Projekten berücksichtigen

Wie also weiter? Eine Kehrtwende in der Energiepolitik dürfte kaum zu erwarten sein. „Batteriespeicher sind unbestritten ein wichtiger Baustein für die Energiewende. Deshalb planen auch wir, in den kommenden Jahren verstärkt als Entwickler und Betreiber von Großbatteriespeicherprojekten tätig zu werden“, erklärt Johanna Lemke, Pressesprecherin der Sachsen Energie AG, auf Anfrage. Derzeit betreibt der Energieversorger im Landkreis Bautzen keine eigenen Batteriespeicher. 

Dasselbe gilt auch (in Bezug auf die Stadt Bautzen) für den städtischen Energieversorger: „Die Energie- und Wasserwerke Bautzen (EWB) betreiben derzeit keine eigenen Batteriespeicheranlagen. Die von dem Brandereignis betroffene Anlage ist ein Batteriespeicher eines Dritten, der als Kunde an das Stromnetz der EWB angeschlossen ist. Die Anlage wurde weder von den EWB errichtet noch wird sie von den EWB betrieben“, teilt Sprecherin Lena Beeg mit. Und weiter: „Batteriespeicher sind technische Anlagen, die – wie viele andere Energieanlagen auch – mit bestimmten Betriebsrisiken verbunden sind. Für Planung, Errichtung und Betrieb gelten daher umfangreiche gesetzliche Vorgaben, technische Normen sowie Anforderungen des Bau- und Brandschutzes. Die Einhaltung dieser Anforderungen liegt in der Verantwortung des jeweiligen Anlagenbetreibers und wird im Rahmen der Genehmigungs- und Betriebsprozesse überprüft. Nach unserer Einschätzung leisten diese Regelwerke einen wichtigen Beitrag dazu, Risiken zu minimieren und einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Gleichzeitig zeigt jedes einzelne Schadensereignis, wie wichtig die konsequente Anwendung und Weiterentwicklung von Sicherheitsstandards ist.“ Die EWB werde die Ergebnisse der Untersuchungen zu dem Brandereignis, sobald diese vorliegen, „sorgfältig auswerten und prüfen, ob sich daraus Erkenntnisse ergeben, die für die Netzanschlusspraxis oder die Bewertung künftiger Vorhaben relevant sind.“ Ähnlich hält das auch die SachsenEnergie: „Selbstverständlich berücksichtigen wir bei unseren Planungen die geltenden gesetzlichen Vorgaben, den aktuellen Stand der Technik sowie fortlaufend neue Erkenntnisse aus Forschung und Betrieb. Dies gilt auch für die Erkenntnisse aus dem Brandereignis in Bautzen, sobald diese belastbar vorliegen“, so Sprecherin Johanna Lemke. 

Uwe Menschner / 08.08.2026

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