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Grundsteuer: Reform zum Juli

Grundsteuer: Reform zum Juli

Haus- und Grundstückseigentümer stehen durch die Grundsteuerreform vor einem großen Arbeitspensum. Foto: Pressefoto

Am 1. Juli ist die Reform der Grundsteuer in eine neue Phase getreten: Eigentümer müssen nun innerhalb von vier Monaten eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. 
Der Staat hat sich selbst viel Zeit für Vorbereitung, Reform und Umsetzung gegeben. Die Zeit für die Abgabe der Erklärung ist dagegen reichlich knapp bemessen. Eigentümer sollten dafür mindestens bis zum Jahresende Zeit bekommen“, forderte Verbandschef Kai Warnecke. Dies sei vor allem in jenen Ländern notwendig, in den die Eigentümer nicht individuell zur Erklärung aufgefordert werden.

Der weitere Fahrplan: Bis Ende 2023 sollen die Eigentümer für die meisten Fälle die Grundsteuerwertbescheide auf Basis der abgegebenen Erklärungen erhalten. Wichtig: Bei Unstimmigkeiten kann innerhalb eines Monats gegen diesen Wertbescheid Einspruch eingelegt werden. Im zweiten Halbjahr 2024 sollen die Messbetrags- und die Grundsteuerbescheide erstellt werden und die Kommunen legen die neuen Hebesätze fest. Ab dem 1. Januar 2025 darf nur noch auf Grundlage der neuen Bewertung Grundsteuer gefordert werden.

Redaktion / 18.07.2022

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