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Kreis Görlitz mit Blick auf Afghanen gelassen

Kreis Görlitz mit Blick auf Afghanen gelassen

Im Landratsamt schaut man ohne Panik auf weitere Zuwanderung aus Afghanistan. Foto: Matthias Wehnert

Landkreis Görlitz. Die Taliban haben endgültig in Afghanistan die Herrschaft übernommen. Jahrzehnte der europäischen Einmischung haben ihren Teil dazu beigetragen, das asiatische Land innerlich zu polarisieren und auszuzehren. Erwartet uns nach 2015 nun ein neuer Strom von Menschen aus dem Land am Hindukusch? Falls ja, wie ist der Landkreis Görlitz darauf vorbereitet? Kreispressesprecherin Franziska Glaubitz hat unter Absprache mit dem Ordnungs- und Straßenverkehrsamt des Landkreises Görlitz auf Fragen der Redaktion Stellung bezogen.

Grundsätzlich stellt sie fest: „Auch der Landkreis Görlitz wird in dieser Sache Verantwortung wahrnehmen und hat gegenüber dem Land seine Bereitschaft zur Aufnahme von Ortskräften signalisiert.“ So stünden fünf Gemeinschaftsunterkünfte, zwei in Löbau, zwei in Zittau sowie eine im Neusalza-Spremberger Ortsteil Friedersdorf zur Verfügung. „Da die afghanischen Ortskräfte sich nach Ankunft im Landkreis Görlitz eigenen Wohnraum anmieten können, ist die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft nur von temporär begrenzter Dauer, sodass ein Vorhalten weiterer Objekte nicht als notwendig erachtet wird“, so Glaubitz weiter, die im Hinblick auf die Kosten erklärt: „Die Kostenerstattung wird zwischen Bund, Land und Kommune geregelt. Bei der Unterbringung von afghanischen Ortskräften in einer Gemeinschaftsunterkunft fallen keine höheren Kosten an.“

Doch welche Lehren stellt der Kreis allein mental aus den Erfahrungen von 2015?

Glaubitz betont: „Da nach jetzigem Stand keine weiteren Standorte zur Unterbringung erschlossen werden müssen, kann der Landkreis Görlitz auf die vorhandenen Netzwerke an den bestehenden Standorten zurückgreifen.“ Wie schon in Vergangenheit erfolgt, sei man über Ehrenamt, Fachkräfte und die Verwaltung jederzeit in der Lage, mit Bürgern auch im Vorfeld die Situation zu erörtern.

Die poltisch eigentlich interessante Frage für Deutschland könnte jedoch lauten. Wie weit werden „Ortskräfte“ definiert? In der Berliner Debatte schnellten diese Zahlen von zunächst 500 zuletzt bereits in den hohen vierstelligen Bereich hoch. Und zwar ohne Einbeziehung des familiären Anhangs.

Till Scholtz-Knobloch / 28.09.2021

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