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Neue Quarantäneregelungen in Schulen und Kitas

Neue Quarantäneregelungen in Schulen und Kitas

Sollte es nach den Ferien in Schulen in der Lausitz zu Corona-Fällen kommen, will der Freistaat nicht länger ganze Klassenverbände in häusliche Isolation schicken. Die Gefahr gähnend leerer Klassenzimmer sinkt durch neue Leitlinien zur Quarantäneregelung.

Region. Zum Umgang mit Corona-Fällen in Kitas und an Schulen hat das Sozialministerium den sächsischen Gesundheitsämtern neue Leitlinien zur Quarantäneregelung an die Hand gegeben. Die Handlungsempfehlungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium erstellt. Damit sollen gezielt Quarantänemaßnahmen angeordnet werden und eine pauschale Klassen- oder Kitagruppenquarantäne möglichst vermieden werden. Weiterhin gilt, dass es keine Quarantäneanordnung für vollständig geimpfte und genesene Kontaktpersonen gibt.

Tritt also nach den Sommerferien ein Corona-Fall in der Schule auf, wird dieser wie bisher dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet. Dieses wiederum wird dann gemäß der neuen Leitlinien die Quarantänemaßnahmen vor Ort anordnen. Letztlich bleibt es aber in jedem Einzelfall eine Entscheidung der Behörde entsprechend der Infektionslage vor Ort. Je nach Lage beziehungsweise ob es sich um ein Ausbruchsgeschehen handelt, kann das Gesundheitsamt entsprechend entscheiden. Hier kommt es auch darauf an, wie übersichtlich sich die Infektionslage und die Kontaktnachverfolgung darstellen.

„In der Altersgruppe bis 12 Jahre an Schulen soll beispielsweise grundsätzlich nur der positiv getestete Schüler in Quarantäne, gegebenenfalls ungeimpfte Erwachsene mit engem Kontakt“, teilten das Sozial- und das Kultusministerium am Freitag in einer gemeinsamen Medieninformation mit. „Die anderen Schüler – sofern nicht genesen – sollen unter Einsatz einer erhöhten Testfrequenz – also einen dreimal pro Woche stattfindenden Antigenschnelltest - 14 Tage lang beobachtet werden.“ Dies gelte auch für den betroffenen Lehrer.

In der Altersgruppe ab 12 Jahre an Schulen soll gemäß der Leitlinie nur der betroffene Schüler in Quarantäne. „In der Klasse sollen nur die direkten Sitznachbarn der infizierten Person sowie Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal, die in engem Kontakt standen, als ‚enge Kontaktpersonen‘ mit Quarantänepflicht gelten, sofern keine Maske getragen wurde.“ Ausnahme seien Geimpfte und Genesene. „Die anderen Schüler – sofern nicht geimpft oder genesen - sollen über 14 Tage dreimal wöchentlich getestet werden. Sofern eine Maske getragen wurde und alle anderen empfohlenen Standard-Maßnahmen eingehalten wurden, gelten sowohl Sitznachbarn als auch alle weiteren Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonal grundsätzlich nicht als enge Kontaktpersonen, aber als beobachtungspflichtig.“

In Kitas sollen das betroffene Kind und gegebenenfalls ungeimpfte Betreuer mit engem Kontakt in Quarantäne. Für weitere symptomlose Kinder der Gruppe soll keine Quarantäne angeordnet werden. „Die Kinder und Betreuer der Gruppe sind für 14 Tage von anderen Gruppen der Einrichtung räumlich zu trennen. Die betroffene Gruppe erhält während dieser Zeit alle zwei Tage, außer an den Wochenenden, sogenannte Lollitests.“ Die Bereitstellung und Abholung werde über die Gesundheitsämter organisiert.

Redaktion / 27.08.2021

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